Gültigkeit einer Attestauflage der Schule

5 Antworten

Da es sich hier um keine behördliche Entscheidung handelt, gegen die ein Rechtsmittel (Widerspruch) eingelegt werden kann, muss weder eine Begründung noch eine Widerspruchsbelehrung vorliegen.

Wieso gibt es Probleme mit so einer Attestpflicht? Willst du die Schule schwänzen, ohne dass deine Eltern es wissen? Ich finde es sehr gut, wenn die Schulen auf dieser Attestpflicht bestehen. Sie ist auch zu deinem Vorteil. Schließlich lernst du nicht für die Schule, sondern für dich selbst und deine Zukunft.

SchwarzerTee 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 09:44

Warum ist eine Attestauflage kein Bescheid und gegen die Anordnung einer Attestpflicht kein Widerspruch möglich? Das habe ich aber anders gelesen.

Unser Sohn war 14 Monate lang krank, ohne dass die Ursache gefunden wurde. Ende letzten Jahres wurde er zweimal operiert. Die Krankheit ist nun vollständig überwunden, aber es kam zu postoperativen Komplikationen, die möglicherweise oder sogar wahrscheinlich zu weiteren Fehlzeiten führen (wiederkehrende Schmerzen). Lehrer und Rektor wissen das alles, daher finde ich die Attestpflicht unangebracht.

Im übrigen gebe ich Dir aber recht, und mein Sohn täte es auch: so oft wie möglich zur Schule!!

Doofe  05.02.2015, 09:51
@SchwarzerTee

Wahrscheinlich hat euch der Rektor gar nicht persönlich angesprochen, sondern eine "Rundmail" an alle Eltern geschickt. Es gibt eine gesetzliche Schulplficht und der Rektor ist gehalten, das Gesetz durchzusetzen. Das hast er gemacht und das ist vollkommen rechtens. Trotzdem ist es ja nicht schimm, wenn ihr vom behandelnden Arzt jedes Mal eine Bescheinigung bekommt, dass euer Sohn krank ist. Nochmals: Das ist kein Bescheid, sondern eine Aufforderung. Ein Bescheid beinhaltet immer eine Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Empfängers und wird stets in Schriftfom per Post zugestellt.

SchwarzerTee 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 09:54
@Doofe

Es ist eine Mail persönlich an uns und betrifft schon den ersten Fehltag, also auch Magen-Darm-Infekte, bei denen es zum Teil kaum möglich ist, am ersten Tag zum Arzt zu gehen.

Es ist ja eine Entscheidung zu unseren Ungunsten (Zeit, Kosten). Muss ich denn einer solchen Aufforderung nachkommen, wenn sie nicht als Bescheid kommt?

Natürlich ist das gültig. Dass die Attestpflicht besteht, ist doch klar. Die mündlichen/sschriftlichen Entschuldigungen deiner Eltern reichen nicht aus. Also bei Krankheit sofort zum Arzt. Ist doch auch sinnvoll, bevor du eine Krankheit verschleppst und sie dann nicht mehr richtig loswirst. Der Arzt stellt ja nicht nur ein Attest aus, sondern unterstützt dich ja dabei schnell wieder gesund zu werden.

SchwarzerTee 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 09:59

Der Arzt kann unserem Sohn in diesem Fall nicht helfen, da die Behandlung zunächst abgeschlossen ist. Er kann nur feststellen, dass die Operationsfolgen offenbar wieder Schmerzen bereiten, die so stark sind, dass ein Schulbesuch nicht möglich ist.

Grundsätzlich halten wir es für sehr wünschenswert, wenn Schüler so oft wie möglich, auch mit kleinen Befindlichkeitsstörungen, in die Schule gehen. Dieser Fall liegt aber anders, und die Schule ist darüber auch in allen Einzelheiten informiert.

Daher möchte ich diese Anschuldigung (begründete Zweifel daran, dass der Schüler aus gesundheitlichen Gründen fehlt - das ist die gesetzliche Grundlage für eine Attestpflicht) nicht so einfach hinnehmen.

michinef  05.02.2015, 11:55
@SchwarzerTee

In dem Fall könnte es wohl auch um die Gleichbehandlung aller Schüler gehen. Ist aber schwierig zu beurteilen, da das Hintergrundwissen für eine objektive Beurteilung der Lage fehlt.

Die Schulen verlangen in der Regel ein, von einem Arzt unterschriebenes Attest - eine Mail dürfte hier kaum anerkannt werden. lg Lilo

SchwarzerTee 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 09:40

s. Kommentar zur Antwort von Googler.. - Ist die E-Mail des Rektors ein rechtswirksamer Bescheid?

LiselotteHerz  05.02.2015, 09:43
@SchwarzerTee

Man sollte jetzt mal nicht päpstlicher als der Papst sein - wenn der Schullleiter die Eltern auf diesem Weg über die Attestpflicht informiert, dann sollte man das einfach akzeptieren. Früher bekamen die Kinder halt einen Zettel mit, der war auch nicht eigenhändig unterschrieben. Der Mann nutzt einfach die moderne Kommunikationsmöglichkeit des Internets.

Das solltest Du mit der Schule abklären! eine E-Mail könnte jeder schreiben.

Mir hat ein Krankenhaus gestern eine nachträgliche Aufenthaltsbestätigung per E-Mail verweigert. Per FAX hätten sie den Text verschickt; jetzt bekomme ich die Bestätigung per Post.

Eine Krankmeldung kann man als Elternteil doch als unterzeichneten Zettel abgeben, ein ärztliches Attest nachreichen.

Die Anstalt will nur wissen, wo das Kind ist.

SchwarzerTee 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 09:51

Es geht um eine Mail des Rektors, nicht um Mails von den Eltern an die Schule.

Ich würde denken - ohne Jurist zu sein - dass Attests "per E-Mail" ohnehin nicht akzeptiert würden... Da könnte ja jeder.................

SchwarzerTee 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 09:39

Du hast mich falsch verstanden, glaube ich: Ich will nicht Atteste per E-Mail versenden, sondern der Rektor der Schule hat eine kleine Mail gesendet, in der er uns über die ab sofort bestehende Attestpflicht unterrichtet. Ist diese Mail als rechtlich gültiger Bescheid anzusehen?

Doofe  05.02.2015, 09:41
@SchwarzerTee

Das ist kein Bescheid, sondern eine Aufforderung, die der Rektor selbstverständlich versenden kann.

Googlergoogla  05.02.2015, 09:42
@SchwarzerTee

Eine Schulbehörde muss in dieser Angelegenheit keinen "Bescheid" erstellen.

SchwarzerTee 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 09:49
@Googlergoogla

Die Schule behauptet immerhin (konkludent, denn sonst dürfte sie die Attestpflicht gar nicht anordnen) begründete Zweifel daran, dass der Schüler aus gesundheitlichen Gründen fehlt. Das ist schon ein deutliches Misstrauensvotum und in § 43 Absatz 2 Satz 2 SchulGNW festgelegt.

Und es ist eine Auflage, die den Schüler bzw. seine Eltern direkt beschwert (nämlich durch stundenlanges Sitzen beim Arzt und ggf. durch entstehende Kosten für ausgestellte Atteste). Also müsste es sich um einen Bescheid handeln.

Doofe  05.02.2015, 09:58
@SchwarzerTee

Wenn du das so siehst, empfehle ich dir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren und Klage gegen die Schulbehörde, vertreten durch den Rektor, einzureichen. Du wirst den Prozess selbstverständlich verlieren, aber vielleicht verstehst du dann, dass ein Rektor in einer Email an die Eltern auf die Attestpflcht hinweist.

Warum suchst du nicht den Dialog mit dem Rektor und arrangierst dich mit der Schule? Versuch doch, dich von der Attestpflicht befreien zu lassen, da die gesundheitlichen Probleme deines Sohnes ohnehin seit langem bekannt sind. Damit wäre dein Problem gelöst.

SchwarzerTee 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 10:03
@Doofe

Der Rektor weist nicht auf eine bereits und für alle bestehende Attestpflicht hin, sondern er erlegt einem Schüler eine besondere Attestpflicht auf.

Und nach allem, was ich hier noch dazu ausgeführt habe, ist doch ersichtlich, dass wir mit den Lehrern und dem Rektor bereits mehrfach gesprochen haben, ihnen Atteste übergeben und von Operationen berichtet haben usw. Das ist ja das Unerfreuliche - dass man sich trotz aller (weit über das erforderliche Maß hinausgehender) Mitwirkung und Information diesem Vorwurf ausgesetzt sieht, der Sohn fehle wohl gar nicht aus gesundheitlichen Gründen.

Befreien lassen kann ich mich von der Attestpflicht nicht, da sie speziell für unseren Sohn erlassen wurde und "nicht verhandelbar" ist - wir hatten um Attestpflicht ab dem dritten Tag gebeten.

Im übrigen führt das alles zu weit von meiner Ausgangsfrage weg. Ich wollte nur wissen, ob die Mail als Bescheid bestand hat.

Googlergoogla  05.02.2015, 10:05
@SchwarzerTee

Statt hier fortlaufend Deine Schule oder die Schule Deines Kindes schlecht zu machen, solltest Du die Schule wechseln oder Dir einen Rechtsanwalt suchen.

SchwarzerTee 
Beitragsersteller
 05.02.2015, 10:22
@Googlergoogla

Ich gab diese Erläuterungen nur, um die entstandenen Missverständnisse aufzuklären. Und dies nur, um wenigstens eine einzige hilfreiche Antwort zu bekommen.

Im übrigen wüsste ich nicht, mit welcher Formulierung ich die Schule meines Sohnes schlechtgemacht hätte. Es handelt sich um Tatsachenschilderungen bzw. Wiedergabe des Gesetzestextes.

Doofe  05.02.2015, 10:40
@SchwarzerTee
Und dies nur, um wenigstens eine einzige hilfreiche Antwort zu bekommen.>

Wir schreiben hier nach bestem Wissen und Gewissen. Es bringt dir doch nichts, wenn wir dir schreiben, was du gerne hören/lesen möchtest. Das entspricht nicht der Wahrheit und den Tatsachen. Wenn dir niemand Recht gibt, müßte dich das logischerweise dazu führen, deine Ansicht über das Thema zu überdenken, wenn nicht gar vollkommen zu revidieren.

Da sich die Argumentation im Kreise dreht und nichts Neues mehr bringen wird, ziehe ich mich hiermit aus dieser Runde zurück und wünsche dir und deinem Sohn alles erdenklich Liebe und Gute.