Ablehnung der Pflegestufe / Hat der MdK es nötig falsche Aussagen im Gutachten zu treffen?
Hallo,
bei meiner Mutter wurde bereits 3 x aufgrund falscher Aussagen im Gutachten die Pflegestufe abgelehnt. Beim ersten Gutachten habe ich einen Widerspruch über 3 A4 Seiten, mit der Begründung und Auflistung der falschen Aussagen an den MdK geschickt. Der benötigte dann 5 Wochen um folgendes mitzuteilen: Ihr Widerspruch ist unbegründet, wir bestätigen die Ausführungen des Gutachters. Diese "Dummdeutsch" Aussage zeigt wieder einmal, das sich auch mit dem Widerspruch nicht ernsthaft beschäftigt wurde. Vorgestern war dann das dritte Gutachten im Briefkasten. Wieder die Ablehnung der Pflegestufe, aber mit Anerkennung von 38 Min in der Pflege und 45 Min in der Hauswirtschaft. Wieder mal falsche Aussagen, wie meine Mutter könne mit Rollator das Bad aufsuchen, nur leider geht es nicht bis zur Toilette. Waschen könne sie sich am Waschbecken, mit etwas mehr Zeitaufwand. Tatsächlich kann sie am Waschbecken nur Hände und Gesicht waschen, das dauert bis zu 40 Min. Sie hat ein offenes Bein und einen Nierenstein, bekommt Schmerz- und Betäubungsmittel, damit die restlichen Schmerzen erträglicher werden. So geht es dann weiter im Gutachten. Bei dem Gutachtertermin war eine Pflegekraft anwesend, die das Gespräch mitgeschrieben hat. Ein Widerspruch gegen dieses Gutachten hätte sowieso keinen Erfolg. Irgendwie muss man doch solche Kräfte zur Rechenschaft ziehen können, die schaden den wirklich Pflegebedürftigen mehr als sie nutzen. Eine sehr bedenkliche Aussage wurde von der Barmer GEK gemacht, wo die Dame sagte: wenn Ihre Mutter keine Pflegestufe bekommt, kann sie doch jederzeit ins Krankenhaus. Ich fragte nur ob es dann billiger sei, der rote Kopf der Frau sagte mir dann alles. 23 Krankenhausaufenthalte innerhalb von 2,5 Jahren reichen meiner Mutter mittlerweile. Einige davon hätten mit der Gewährung der Pflegestufe verhindert werden können! Jeder Arzt, jede Pflegekraft, jeder Sozialarbeiter fragt, warum meine Mutter keine Pflegestufe hat. Was läßt sich gegen solche offentlsichtlich falschen Angaben machen? Ich habe schon überlegt nächste Woche den nächsten Antrag zu stellen, und jedesmal wenn ein Ablehnung erfolgt, usw.
Grüße Simon
6 Antworten
Fordere das komplette Pflegegutachten an, dann kannst du nachlesenn, welchen Hilfebedarf mit welchem Zeitaufwand der Gutachter anerkannt hat. Das hilft dir, nicht anerkannte Hilfen in der Widerspruchsbegründung genau zu bezeichnen.
Je nachvollziehbarer deine Gründe für den Widerspruch gegen die festgesetzte Pflegestufe sind, desto höher sind deine Erfolgsaussichten. Deswegen sollte das Gutachten des MDK die Grundlage für deinen Widerspruchsbegründung sein.
Deswegen sollte das Gutachten des MDK die Grundlage für deine Widerspruchsbegründung sein.
Um eine Pflegestufe für deine Mutter zu bekommen ist hauptsächlich die geforderte Zeit der Grundpflege ausschlaggebend.......das offene Bein und Nierenstein/e.....würden sich in die Behandlungspflege integrieren .......haushaltstechnische Hilfen zählen auch.....aber in erster Linie muss die geforderte Zeit der täglich Grundpflege erreicht werden!!!
In diesem Link = http://www.pflege-abc.info/pflege-abc/artikel/grundpflege.html ........ ist alles aufgezählt was zur Grundpflege gehört.....also verfasse eine Tabelle für deine Mutter, was täglich mit Hilfe durchgeführt werden muss, was deine Mutter allein nicht kann......und trage die notwendigen Zeiten ein. Im Netzt findest du die geforderten täglichen Zeiten für jede Pflegestufe!!!!
Ansonsten kann ich dir auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde direkt an die Pflegekasse (Ranghöste/en ..... kriege raus wer der Chef/In ist in eurem Bundesland......nur dort werden Entscheidungen gefällt).......LG elenore
Nein, es geht alles....meine Mutter hatte zwar eine Pflegestufe.........aber dringende Fragen meinerseits in Punkto Demenz, um entsprechend zu agieren, was den finanziellen Status betraf, wurden von der Pflegekasse ignoriert oder inkompetent beantwortet!.........:Ich hatte so die Faxen dicke, dass ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde ausformuliert der Chefin zugesandt habe, als Mail.........Sie hat innerhalb einer Woche schriftlich reagiert und mich danach in der Wohnung meiner Mutter besucht........es wurde alles bestens geregalt!!!!!!!......das wünsche ich dir auch:::::
Hallo, liebe elenore!
Eine TOP-Antwort! - DH!
LG,
Gerd
Es geht nur mit Anwalt oder VdK der MDK ist angestellt bei den Kassen und entscheidet in deren Sinne
Hallo. Wir kennen das von meinen Opa der nun aber nicht mehr lebt.
Nierenstein gild schon nicht, da der entfernt werden kann. Der MDK lehnt immer eine Stufe ab. Und Widerspruch auch. Letzendlich kann man nur noch klagen, dass meine Eltern mussten.
Ist aber sehr nervenaufreibend und man ärgert sich. Ich sah es meinen Eltern an, da mein Opa bei uns im Haus mit lebte. Er war total dement, fand sich zuletzt im Haus nicht mehr zurecht . Kurzzeipflege im Heim mussten mein Opa selbst bezahlen. Die führten dann ein Pflegeheft. Die Minuten sind so knapp gemessen, dass das kein Mensch schaffen kann. Ich erinnere mich noch. Einkaufen 3 Min. Kochen 7 Min. Meine Mutter schrieb, dass der MDK mal ein Essen in 7 Minuten kochen soll und in 3 Min. Einkaufen gehen soll, wobei die Fahrt zum Geschäft nicht mit gerechnet wird. Oft steht man schon einige Minuten an der Kasse. So denken wir aber nicht der MDK.
Nach der Kurzzeitpflege bekam mein Opa endlich die Stufe 1 dann die Stufe 2 für genau 9 Wochen, dann starb er. Der MDK will nichts zahlen, die Kase nicht usw. Im Widerspruch stand: Der Herr... konnte eine Tasse Tee alleine in der Hand halten und konnte seinen Namen bennenen sowie konnte er auch die Toilette und sein Zimmer zeigen. Und somit war er gesund.
Dass, er aber außerhalb des Hauses nicht orientier war, interessiert den MDK nicht. Er musste oft gesucht werden, dass die Polizei als Zeuge auch Vorlegte. Aber trotzdem wurde die Stufe abgelehnt. Er war inkontinent bei Beiden, Ostioperose, Parkinson und Alzheimer. Laut des MDK gesund. Ja, sagte meine Mutter, dann kann ich ihn ja 8 Std. Arbeiten schicken, ist ja dann kein Problem. ( Obwohl er ja schon Renter war) Aber meine Mutter wurde wütend und boxte das aber durch. Vielleicht mal deine Mutter für 28 Tage oder 14 Tage in ein Heim geben. Man wird dann ja sehen wie sei zurecht kommt. Und dann dort eine neue Stufe anmelden. Auch bei Widerspruch oder Klage kann man immer eine neue Stufe als Erstanntrag stellen. Und auch immer wieder. Der MDK will ja dass du aufgibst. Das ist deren Ziel.
Du musst immer wieder neu Stufe stellen und wenn es 10 x so geht. Läuft eine Klage, schreiben die ohnehin, egal wie es Jemanden geht, es wird nach Klage entschieden. Obwohl ein kleiner Pfleger der sich Gutachter nennt sagt.,, wir wollen aber heute nicht über die Klage reden."
Im Gutachten steht das dann aber. Entschieden wird nach Klage. Das ist doch nicht richtig und man sieht soo viel im TV darüber, wie ungerecht der MDK entscheidet. Bis sie selbst mal krank werden. Erst dann überlegen sie, ist ja immer so.
Also bringe sie im Heim für einige Tage und stelle vorher neuen Antrag. Im Heim dann die Begutachtung machen lassen. Das hilft immer. Jonas
Wahrscheinlich ergeht es vielen Personen wie Simon51 wenn die Pflegeeinstufung oder Höherstufung abgelehnt wurde.
Nun gibt es ein Team, welches die bedarfsgerechte Pflegestufe/Pflegegrad prüft und für faires Pflegegeld sorgt. Getreu dem Motto: " Pflege beginnt mit einer bedarfsgerechten Pflegeeinstufung".
Drei Gründe warum Sie uns, Die PflegeStufen Berater, kontaktieren sollten:
"Wir sprechen die Sprache der Pflegegutachter, haben über 20 Jahre Erfahrung und sorgen für eine bedarfsgerechte Pflegestufe"
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kostenfreie Hotline 0800 0 333 111
Wende dich mit deinem Problem mal an den VDK. Wenn man dort MItglied wird, fechten die für einen solche Sachen aus und gehen notfalls auch bis vors Sozialgericht und weiter. Damit haben schon viele meiner Bekannten einen guten Erfolg bei so einer Sache erzielt.
Daran habe ich auch schon gedacht. Alles ist dann eine Zeitfrage, der Bedarf besteht jetzt und nicht wenn das Sozialgericht irgendwann entscheidet. Da sende ich lieber alle 3 Wochen einen neuen Antrag, weil die Pflegebedüftigkeit meiner Mutter zusehends zunimmt. Wahrscheinlich ist sie dann eher bettlägerich bevor eine Pflegestufe anerkannt wird. Trotzdem danke für den Tipp. Grüße Simon
Danke für Deine Antwort elenore, natürlich habe ich das komplette Gutachten vorliegen. Ich habe im Widerspruch zum ersten Gutachten die nichtanerkannten Hilfen beanstandet und Korrektur gefordert. Die Antwort des MdK war: Ihr Widerspruch ist nicht begründet etc. Daher kommt ein weiterer Widerspruch nicht in Frage, weil die Antwort die gleiche wäre. Ich werde dann lieber die Zeit in eine Dienstaufsichtsbeschwerde investieren. Die notwendige Hilfe für meine Mutter habe ich in der Tabelle eingetragen, die mir ihre Krankenkasse überreicht hatte. Der Hilfebedarf täglich liegt über 45 Min. Am Tag der Begutachtung hat die Gutachterin nicht einmal hineingeschaut, trotz Aufforderung. Bisher habe ich immer gedacht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann man nur gegen "Staatsdiener" einreichen. Gilt bei der Pflegekasse die gleiche Regelung? Grüße Simon