Widerspruch gegen den Bescheid der BG RCI Sinnvoll?
Hallo...
Ich wende mich an euch, in der Hoffnung jemand weiß einen guten Rat für mich bzw. uns. Um zu erklären muss ich etwas weiter ausholen, versuche es aber kurz zu fassen..
Mein Papa ist an Lungenkrebs erkrankt. Die Diagnose erfolgte 07/2015. Metastasen sind vorhanden in Nebenniere und Leber, es geht ihm ziemlich schlecht..
Er hatte Pleuraerguss, welcher durch die Chemo jetzt zwar zurück gegangen ist, aber jeder zeit wieder kommen kann.
Sein behandelnder Arzt im Krankenhaus hat uns nahe gelegt, da er Jahrelang mit Asbest gearbeitet hat, die BG Zu informieren und einen Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit zu stellen. Das haben wir dann 08/2015 auch direkt getan, dann passierte erstmal eine Weile nichts.
Im Oktober kündigte sich dann eine Frau der BG an, die schon einmal den Papierkram einholen wollte, allerdings lag mein Vater zu diesem Zeitpunkt erneut in der Klinik, im Künstlichen Koma, wegen einer schweren, fast Tödlichen , Lungenentzündung.
Die Frau kam trotzdem und füllte alles, was meine Mama beantworten konnte, aus. Meine Mutter legte auch alle wichtigen Nachweise vor, die wir nach der ganzen Langen Zeit finden konnten.
Dann war wieder ewig ruhe bis jetzt. Jetzt kam der Bescheid mit der Ablehnung.
Sie Schreiben von etwas mehr als 20 Jahren, welche sie ihm anerkennen, mit asbest gearbeitet zu haben, erkennen ihm aber laut deren Berechnung nur 6,1 Faserjahre an. Wie ist das möglich? Er hat 20 Jahre lang, 8 Stunden am Tag mit Asbest gearbeitet und nur 6,1 Faserjahre?
Ich muss dazu sagen, dass sie auch keine Proben zur auswertung benutzen konnten, weil die Proben, die Entnommen wurden, zu klein dafür waren. Also wurde anhand von Röntgenaufnahmen und CT Bildern eine Aussage getroffen. Kann man das denn? Ist das nicht etwas Vage?
Ich weiß nicht, ob wir gegen den Bescheid Widerspruch einlegen sollen. Hat das denn überhaupt einen Sinn? 6,1 Faserjahre sind sehr weit entfernt von den 25 Faserjahren, welche als Anerkennungsmerkmal angegeben sind.
Ach vielleicht noch wichtig, 2009 wurde schon einmal verdacht auf Asbestose geäußert, welcher sich dann aber wohl nicht bestätigt hat..
Vielleicht hat ja jemand von euch einen Rat / eine Idee...
Danke fürs Lesen und eure Hilfe
LG
4 Antworten
Hoi.
Berufskrankheiten ist ein sehr spezielles Thema. Gerade auch bei Asbestosen, wo es auf Proben aus der Lunge u.ä. ankommt. Oft kann der Faserwert erst nach dem Tod exakt festgestellt werden.
Die DGUV(Hauptverband der Berufsgenossenschaften) hat aber viel Material zum nachlesen bereitgestellt., z.B.
Für weiteres Material einfach in der Suche "Asbestose" eingeben.
Ich rate euch, erst einmal "fristwahrend" Widerspruch einzulegen. Damit wird die Frist unterbrochen, so dass ihr euch in Ruhe Rat holen könnt. Eine genaue Begründung braucht ihr erstmal nicht liefern.
Wendet euch an den VdK, SozVd, Gewerkschaft, eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt für Medizinrecht oder Sozialrecht.
Viel Glück
Loki
Schwierige Lage, wenn man den Bericht der BG nicht vor Augen hat.
Die Verwendung von Asbest wurde meines Wissens nach 1979 verboten. Alle Arbeiten, die danach noch mit asbesthaltigen Stoffen ausgeführt wurden, durften nur noch unter massiver PSA ausgeführt werden.
Insofern ist sicherlich maßgeblich, welche Zeiträume die BG anerkannt hat und natürlich auch, unter welchen Bedingungen dein Vater beschäftigt wurde.
Du und deine Familie wärt sehr gut anwaltlich beraten. Zum einen weiß dieser, wie man sich gegen Bescheide wehrt (rein formaljuristisch) und ob die BG hier mal wieder versucht, Zeiten auszuklammern, die jedoch relevant wären.
Es wäre sehr wichtig, daß dein Vater dazu Stellung nimmt! Wenn auch nicht jetzt, aber der Widerspruch wäre besser bei einem Juristen aufgehoben, der sich mit der Sache auskennt, oder da reinkniet. Wichtig ist erst mal, das zu formulieren.
Ein Kampf mit der BG ist nicht in drei Sätzen zu Ende.
Ich wünsche dir, deiner Familie und vor allem deinem Vater alles erdenklich Gute und noch maximal Zeit miteinander.
VLG
Ich danke euch für eure antworten.. Meine Mama hat auf anraten des SAPV Widerspruch eingelegt um in der Frist zu bleiben.. Kurz darauf, am 4.4.16 verstarb mein Papa..
Die BG hat eine Obduktion veranlasst und nun warten wir auf eine Antwort von Ihnen...
Mein aufrichtiges Beileid.
Laut Bescheid erkennen sie folgende Zeiten an :
09/1969 - 05/1972 VEB Braunkohlekombinat Deuben
11/1973 - 10/1976 noch mal dort
11/1976 - 12/1986 Leuna Werke
01/1987 - 05/1991 Hydrierwerk Zeitz
04/1993 - 12/1994 Isolex Bauchemie Leipzig
Falls das was hilft.
Ich weiß aus dieser Zeit nichts, kann dazu also nichts sagen. Ich bin erst 23 und weiß derzeit schwer mit der Situation umzugehen.
Meine Mama sagte, das es keine tollen Umstände dort gab und auch mein Papa sagt, das es dort Arbeitsschutz Technisch nicht optimal war..
Danke für deine Antwort
Außer der BG kannst du auch einen Antrag bei der Rentenkasse stellen.
Inwieweit die Berechnung stimmt, kann dir hier keiner sagen. Empfehle dir, über einen Anwalt Einspruch zum Bescheid einzulegen! Du brauchst aber einen RA, der sich mit dem Thema auskennt. Dazu am besten bei der RA-Kammer Adressen anzufragen.
Danke auch dir für deine Antwort.
Das keiner mir sagen kann ob die Berechnung stimmt, war mir schon klar. Das ist ja auch eine Wirre Rechnung :/
Was für einen Antrag kann man denn bei der Rentenkasse für Solch einen Fall stellen? ( er ist seit 2012 Rentner wegen Erwerbsunfähigkeit durch neues Hüftgelenk)
Ich werde das auf jeden Fall meiner Mama sagen.
Die Dt. Rentenversicherung hat zBsp auch eigene Lungenkliniken. Wie der Antrag genau heißt, weiß ich nicht. Wie in dem anderen Kommentar geschrieben, kommt es außer den Jahren auf die Art der Arbeitdn und die dabei entstandenen Faserkonzentrationen an.
Die genauen arbeiten die er gemacht hat weiß ich nicht.
Meine Mama hat mir nur gesagt das er mit Asbest Platten und asbestwolle gearbeitet hat und in dem Bereich noch viele andere mit Asbest zu tun hatten dem er dann ja folglich auch ausgesetzt war.
Ich werde mich mal über den Antrag bei der Rentenversicherung schlau machen.
Danke für deine antwort
Ich empfehle euch über eine Anwältin Widerspruch einzulegen. Sie hat auch die Möglichkeit, wenn es bei einer Ablehnung bleibt, es gerichtlich überprüfen zu lassen.
Alleine werdet ihr ganz sicher nicht zum Recht kommen.
Viel Glück und Gute Besserung!
Der Zeitpunkt des Verbots hat nichts mit den Anerkennungsjahren zu tun. Hier ist die tatsächliche Faserbelastung ausschlaggebend. Die wird aus der Art der Tätigkeit abgeleitet. Und ob das die Ehefrau richtig beantworten konnte, ist fraglich.
Asbestverbot:
Verbot der Herstellung 1993.
Verbot Spritzasbest: 1979