Als Altenpflegehelferin darf ich da nach anweissung arbeiten durchführen?
Hallo zusammen, ich habe vor 1 Jahr meine Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin gemacht. Nun könnte ich bei ein Ambulanten Pflegedienst (häusliche Beatmungs- und Intensivpflege) anfangen, da soll ich angelernt werden 1-2 Tage mit
- Nahrungsversorgung +Medikamentengabe von Patienten mit PEG über PEG-Pumpe
- Medikamentengabe & Medikamente stellen
- BZ-Messung + Insulinspritzen
darf ich das wirklich machen, wenn mir das jemand zeigt?
Vielen Dank für die Antworten
Gruss Bine
3 Antworten
Als einjährige Altenpflegehelferin darfst du ansich nicht in der Intensivpflege ohne beisein einer 3 jährigen Exe arbeiten. Behandlungspflege und Überwachung von Beatmunsggeräten und Wachkomapatienten ist 3 jährig examinierten Pflegefachkräften vorbehalten.
Du darfst keine Medikamente richten und diese auch nicht über PEG oder nasale Sonden verabreichen. Intensivierte Insulintherapie ist auch Tabu für 1 jährige Pflegehelfer, genau so wie Verbände und Dekubitusversorgung.
beatmungsgeräte, Wundverbände und CO sind für Pflegehelfer Tabu.
Was du darfst, BZ Kontrolle einfache Insulin Injektionen, Nahrung über PEG anhängen, RR Kontrollen, Kompressionsstrümpfe anziehen.
Weiterhin darfst du die Grundpflege erbringen.
Alles was darüberhinaus geht bleibt 3 jährigen vorbehalten.
Du und dein zukünftiger Arbeitgeber begeben sich in Teufelsküche, wenn er dich alleine an Intensivpatienten arbeiten lässt.
Das kannst du alles hier nochmals nachlesen:
https://www.dmrz.de/haeusliche-ambulante-intensivpflege-2013.html?type=routenberechnung-337
Insbesondere der Punkt Qualifikationen und Fort und Weiterbildungen
Mein Tipp: entweder du machst die 3 jährige Ausbildung oder du lässt die Finger davon.
Das kann dich und deinen potenziellen Arbeitgeber teuer zu stehen kommen.
LIEBEN dank für die Info... dann werde ich da mit Sicherheit nicht anfangen. Die 3 J. kann ich leider derzeit nicht machen, da ich warten muss bis mein Sohn etwas älter ist, dann überlege ich mir das noch mal.
Ja solche Arbeiten darfst du machen, bei uns dürfen das sogar ungelernte Kräfte tun. Allerdings genügt das bei uns nicht wenn es von Kollegen gezeigt wird, wir müssen (alle Pflegekräfte) Schulungen dazu mitmachen, welche vom Fachpersonal abgehalten werden.
Moin,
Du bist ja anerkannte AP also darfst du solche Aufgaben machen, musst du sogar, da kein anderer solche Aufgaben übernehmen darf der nicht examiniert ist.
Lg & viel Erfolg
Was Griesuh dir geschrieben hat, kann ich nur voll unterstützen. Du dürftest mit einem beatmeten Patienten nicht alleine bleiben.
Achsoo! Pardon! Also ja dann ist es so, wenn der Betrieb dir das zeigt (examinierte) und du einen Fehler machst, muss deine Kollegin die dir das gezeigt hat volle Verantwortung übernehmen! Da diese zu exe Aufgaben gehören. Ist in Hamburg zumindest so
Hallo, ich bin ja nicht examiniert sondern
Staatlich anerkannte "Altenpflegehelferin"...
Bz messen und Insulin spritzen darfst du übrigens, fällt auch unter Pflegehelfer.