Als Altenpflegehelferin darf ich da nach anweissung arbeiten durchführen?

3 Antworten

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Als einjährige Altenpflegehelferin darfst du ansich nicht in der Intensivpflege ohne beisein einer 3 jährigen Exe  arbeiten. Behandlungspflege und Überwachung von Beatmunsggeräten und Wachkomapatienten  ist 3 jährig examinierten Pflegefachkräften vorbehalten.

Du darfst keine Medikamente richten und diese auch nicht über PEG oder nasale Sonden verabreichen. Intensivierte Insulintherapie ist auch Tabu für 1 jährige Pflegehelfer, genau so wie Verbände und Dekubitusversorgung.

beatmungsgeräte, Wundverbände und CO sind für Pflegehelfer Tabu.

Was du darfst, BZ Kontrolle einfache Insulin Injektionen, Nahrung über PEG anhängen, RR Kontrollen, Kompressionsstrümpfe anziehen.

Weiterhin darfst du die Grundpflege erbringen.

Alles was darüberhinaus geht bleibt 3 jährigen vorbehalten.

Du und dein zukünftiger Arbeitgeber begeben sich in Teufelsküche, wenn er dich alleine an Intensivpatienten arbeiten lässt.

Das kannst du alles hier nochmals nachlesen:

https://www.dmrz.de/haeusliche-ambulante-intensivpflege-2013.html?type=routenberechnung-337

Insbesondere der Punkt Qualifikationen und Fort und Weiterbildungen

Mein Tipp: entweder du machst die 3 jährige Ausbildung oder du lässt die Finger davon.

Das kann dich und deinen potenziellen Arbeitgeber teuer zu stehen kommen.

BumBumBumBine 
Beitragsersteller
 02.05.2017, 08:08

LIEBEN dank für die Info... dann werde ich da mit Sicherheit nicht anfangen. Die 3 J. kann ich leider derzeit nicht machen, da ich warten muss bis mein Sohn etwas älter ist, dann überlege ich mir das noch mal.

Ja solche Arbeiten darfst du machen, bei uns dürfen das sogar ungelernte Kräfte tun. Allerdings genügt das bei uns nicht wenn es von Kollegen gezeigt wird, wir müssen (alle Pflegekräfte) Schulungen dazu mitmachen, welche vom Fachpersonal abgehalten werden.

Moin,

Du bist ja anerkannte AP also darfst du solche Aufgaben machen, musst du sogar, da kein anderer solche Aufgaben übernehmen darf der nicht examiniert ist.

Lg & viel Erfolg

PurpleKoi  02.05.2017, 07:59

Bz messen und Insulin spritzen darfst du übrigens, fällt auch unter Pflegehelfer.

elinpalo  02.05.2017, 10:52
@PurpleKoi

Was Griesuh dir geschrieben hat, kann ich nur voll unterstützen. Du dürftest mit einem beatmeten Patienten nicht alleine bleiben. 

PurpleKoi  02.05.2017, 07:55

Achsoo! Pardon! Also ja dann ist es so, wenn der Betrieb dir das zeigt (examinierte) und du einen Fehler machst, muss deine Kollegin die dir das gezeigt hat volle Verantwortung übernehmen! Da diese zu exe Aufgaben gehören. Ist in Hamburg zumindest so

BumBumBumBine 
Beitragsersteller
 02.05.2017, 07:51

Hallo, ich bin ja nicht  examiniert sondern 
Staatlich anerkannte "Altenpflegehelferin"...