Anspruch auf Krankengeld als Werkstudent wenn auf Stundenbasis bezahlt wird?

3 Antworten

hat sie tatsächlich, wie es ihr Arbeitgeber sagt, keinen Anspruch auf Krankengeld, da sie nur nach tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt wird?

Vorab: Du meinst sicher nicht "Krankengeld" von der Krankenkasse, sondern Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.

Selbstverständlich hat Deine Freundin Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber; dass sie nur "nach tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt" wird, spielt für den zwingenden und unverzichtbaren Lohnfortzahlungsanspruch überhaupt keine Rolle. Der Arbeitgeber vertritt hier schlicht und einfach eine (man darf auch annehmen: bewusst) rechtswidrige Auffassung.

Der Gesetzgeber macht für diesen Anspruch keine Unterscheidung nach der Art der Lohnzahlung, nach der Art des Arbeitsverhältnisses usw.: Dieser Anspruch steht ausnahmslos jedem Arbeitnehmer zu!

Geregelt ist das im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 3 "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" Abs. 1 Satz 1:

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

Etwas komplizierter könnte es sein bezüglich der Frage nach der Höhe der Lohnfortzahlung.

Bei immer gleicher Arbeitszeit und gleichem Entgelt ist es klar und einfach: Es wird das bisherige Entgelt weiterhin gezahlt. Etwas schwieriger ist es bei unregelmäßigen Arbeitszeiten: Hier ist gegebenenfalls aus dem Durchschnitt der Vergangenheit (je nach Ausmaß der Unregelmäßigkeit der letzten bis zu 12 Monate) zu ermitteln, wie viel der Arbeitnehmer arbeits-, werk- oder kalendertäglich verdient hat; das steht ihm dann auch für jeden Arbeits-, Werk- oder Kalendertag während der Dauer der Erkrankung zu.

Geregelt ist das im EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1:

Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum [Anmerk.: gemeint ist der Zeitraum unverschuldeter Erkrankung oder Organspende] ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer während der Erkrankung (das betrifft im Übrigen auch Urlaubstage und Arbeitstage, die wegen eines Feiertags ausfallen) so zu bezahlen, wie er ohne die Erkrankung (den Urlaub, den Feiertag) bezahlt worden wäre: das ist das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Der Arbeitgeber spekuliert hier auf die (tatsächliche oder von ihm nur angenommene) Unerfahrenheit Deiner Freundin und will sie schlicht und einfach um ihren Anspruch betrügen!

Hallo,

der Anspruch ist verpflichtet, für 6 Wochn das Entgelt weiterzuzahlen. Der Status als Werkstudent (oder Minijobber) ist dabei ohne Bedeutung.

Nach diesen 6 Wochen gibt es zwei Varianten:

  • es war ein Arbeitsunfall: dann besteht Anspruch auf Verletztengeld der Berufsgenossenschaft. Arbeitsunfälle sind beim Arzt und beim Arbeitgeber immer unverzüglich zu melden.
  • es war kein Arbeitsunfall: dann zahlt weder Krankenkasse noch Unfallversicherung

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Baumbert235 
Beitragsersteller
 03.08.2021, 13:13

Aber der Arbeitgeber argumentiert ja damit, dass sie nach geleisteten Stunden bezahlt wird und somit keinen Anspruch hat - weißt du hierzu mehr?

RHWWW  03.08.2021, 16:55
@Baumbert235

Ob man nach Stunden bezahlt wird oder ein festes Monatsgehalt bekommt, spielt dabei keine Rolle:

https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Im EntgFG gibt nur diese einheitliche Grundlage. Besonderheiten gelten in den ersten 4 Wochen einer neuen Beschäftigung.

Der Arbeitgeber hat Unrecht. Sonst bekämen Industriearbeiter oder Handwerker, die nach Stunden bezahlt werden, nie Entgeltfortzahlung.

Die Berechnung der Höhe der Entgeltfortzahlung ist aber bei einem Stundenlöhner komplizierter: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html

Der Arbeitgeber muss ihr die Lohnersatzleistungen bis max 6 Wochen zahlen. Danach würde man normalerweise Krankengeld von der Krankenkasse bekommen, das fällt hier aber weg, da man nicht in die KV einzahlt.

https://www.studentjob.de/haufig-gestellte-fragen/werkstudent

Baumbert235 
Beitragsersteller
 03.08.2021, 13:15

Aber der Arbeitgeber argumentiert ja damit, dass sie nach geleisteten Stunden bezahlt wird und somit keinen Anspruch hat - weißt du hierzu mehr? Ihr Arbeitsplan wird ja auch jede Woche erstellt, also wann sie eben arbeiten muss.