Muss ein Nebengewerbe bei Krankengeld abgemeldet werden?
Hallo zusammen!
Wie ist das, wenn ich ein Nebengewerbe habe und Krankengeld bekomme? Ich meine damit, reicht das aus, wenn ich in dem Jahr (oder der Zeit) wo ich Krankengeld erhalte, dass Gewerbe einfach komplett ruhen lassen und nicht ausübe, oder muss man ein Gewerbe bei Bezug von Krankengeld abmelden?
LG JanBanan
4 Antworten
Du kannst es ruhen lassen. Du könntest es sogar fortführen. Hier ein Beispiel. Wenn du wegen Rückenproblemen Krank geschrieben bist und nicht in deinem Hauptberuf als z.B. Bauarbeiter arbeiten kannst, im Nebengewerbe aber einen Bürojob hast, kannst du den Bürojob weiter machen. Bei mir war es ähnlich, nur das ich einen 450 € Nebenjob als Fahrer hatte.
Hallo,
man kann das Gewerbe weiterlaufen lassen (ggf. ruhend). Man darf während der Arbeitsunfähigkeit aber nichts tun, was den Heilungsprozess gefährden könnte. Im Zweifelsfall mit dem behandelnden Arzt Rücksprache halten und ggf. Hinweis vom Arzt auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder dem Auszahlschein machen lassen.
Gruß
RHW
Es bleibt alles wie es ist.
Ausser dass du in dieser Zeit aus dem nebengewerbe keine Umsätze und Gewinne erzielt.
Da hätte man ja sonst nichts mehr zu tun als Gewerbe an und ab zumelden.
Meines Wissens ist das nicht erforderlich.