Überschreitung der 20-Std Werkstudenten Grenze durch Urlaubsstunden/ Feiertage?
Als Werkstudent darf man bekanntlich maximal 20 Stunden arbeiten, um weiterhin in der studentischen Kraneknverischerung zu bleiben. Wie sieht das nun aus, wenn man in einer Woche 20 Stunden tatsächlich arbeitet und sich in diese Woche einen bezahlten Urlaubstag legt (= 7 Stunden) oder in die Woche ein Feiertag fällt?
Rein Gehaltstechnisch bekäme man 27 Stunden ausgezahlt, man hat tatsächlich nur 20 Std. gearbeitet. Wie sehen Krankenkassen das?
Hat man das Stundenkontingent bei 13 Stunden tatsächlicher Arbeit und 1 Feiertag/Urlaubstag (= 7 Std) bereits ausgeschöpft oder darf man 20 Std tatsächlich arbeiten, obwohl der Feiertag/Urlaubstag ausbezahlt wird?
3 Antworten
Die Eischätzung, ob jemand ein Werkstudent ist, also überwiegend studiert und nur nebenbei arbeitet, ist immer eine Jahresbetrachtung.
Deshalb gibt es die 26-Std.-Regelung, die besagt, dass man bis 26 Wochen im Jahr auch mehr als 20 Std. arbeiten kann, wenn man den Rest des Jahres (also überwiegend) nicht beschäftigt ist.
Die Beurteilung obliegt letztlich der Krankenkasse, die die KVdS (Krankenversicherung der Studenten) durchführt, auch wenn der Arbeitgeber die Meldung zur Sozialversicherung vornimmt.
Der Urlaubstag hat so viele Stunden wie dein normaler Arbeitstag hat. Da wird aus einem Zwei-Stunden-Tag nicht plötzlich ein Sieben-Stunden-Tag.
Da gibts doch neue Regelungn seit Anfang des Jahres. Sehr kompliziert.
Schau mal hier, müsste cerständlich sein:
https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=4
Vielen Dank erstmal, leider gibt es zu diesem Fall trotz vieler Suche keine eindeutige Antwort. Die Krankenkasse hat mich wieder an den Arbeitgeber verwiesen.
Toll. Ich würde mir die 26-Stunden-Regel genau ansehen. Das ist doch die Ausnahme.
Ansonsten versteh ich es so, dass man in der Vorlesungszeit nie über die 20 Stunden kommen darf.
@Kindskoppp Hast du hier mittlerweile eine klare Antwort gefunden? Ich bin nämlich genau in derselben Situation, habe zwei Jobs und bei dem einen in der Woche einen Urlaubstag genommen und bin mir jetzt nicht sicher, wie viele Stunden ich jetzt in dem Zweitjob noch arbeiten darf...
Es geht nicht um die Anzahl der Stunden des Tages, diese ist unumstritten. Es geht darum, ob die Krankenkasse die Stunden der Urlaubstage/Feiertage in die Rechnung der 20 Stunden Grenze miteinbezieht. Habe ich mein Stundenkontingent bei 13 Std Arbeit und einem Feiertage (=7 Std.) ausgeschöpft oder darf ich 20 Stunden arbeiten, obwohl auch der Feiertag/Urlaubstag ausbezahlt wird?