antrag auf kosten übernahm von k.k.abgelehnt

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Die Chancen kann Dir Keiner sagen, wie die stehen. Schreibe aber trotzdem einen Widerspruch. Erkläre Denen ganz genau, warum Du dort stationär behandelt werden musst. Lasse Dir auch von Deinem Arzt ein Attest ausstellen, dass diese Behandlung erforderlich ist. Dann hast Du mit Allem gute Chancen.

strawberry899  19.03.2010, 13:24

Falls der Widerspruch abgelehnt wird, lass dich von einem niedergelassenen Arzt in eine psychosmoatische Klinik einweisen.

Wieso wurde überhaupt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt? Im Regelfall stellt der behandelnde Arzt eine Krankenhauseinweisung aus und das Krankenhaus nimmt dich auf. Handelt es sich evt. um eine Klinik, die keinen Vertrag mit der Krankenkasse hat? Was ist denn die Begründung für die Ablehnung der Kostenübernahme?

Hallo, ich denke das Problem ist einfach zu lösen. Die medizinische Grundlage und medizinische Notwendigkeit ist ausschlaggebend. Sprich mit Deinem behandelnden Arzt, er kennt am besten die erforderlichen Voraussetzungen, die für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse notwendig sind. Probleme gibt es bei stationären Einweisungen immer dann, wenn die Erkrankung auch ambulant behandelt werden kann. Ein Großteil der Ausgaben der Krankenkassen entfallen auf die stationären Behandlungen, da wird bei den krankenkassen genau geschaut ob sie medizinisch notwendig sind. Bei Grenzfällen kann es dann auch passieren, dass die Krankenkasse eher dazu neigt die Kosenübernahme erstmal abzulehnen (man will ja aus wettbewerbs gründen keinen Zusatzbeitrag erheben.. Gesundheitsfound lässt grüßen). Helfen kann es, wenn du mit einem ausfürlichen "fachärztlichen Attest" bei Deiner Krankenkasse vorbeigehst (ich hoffe es gibt in der Nähe eine Geschäftsstelle) und persönlich nach dem Sachbearbeiter oder dessen Vorgesetzten fragst, manchmal bewirgt das schon kleine Wunder. Ich drücke dir mal die Daumen.

32.29 gibt es nicht - von daher ist die Frage, ob ein Gutachten vom Arzt eher die mittlere oder die schwere Variante dir attestiert, also 32.2 oder 32.3 oder du unter 32.1 fällst. Bei einer so schweren Erkrankung, wie unter .2 und .3 beschrieben, kann ich mir kaum vorstellen, dass jemand die stationäre Behandlung verweigert. Das ist ja lebensgefährlich. Vielleicht geht es schneller, wenn dein Arzt mit der Krankenkasse telefoniert, vielleicht liegt da ein Fehler vor? Rechtlicher Widerspruch dauert lange und wie die Chancen stehen, weiß keiner hier.

horstgeorg 
Beitragsersteller
 19.03.2010, 13:28

entschuldigung ein schreibfehler es heist ICD ICD:F32.2

Die Ablehnung muss doch schriftlich begründet worden sein.

Dagegen kannst Du Widerspruch erheben, allerdings solltest Du mit Deinem Arzt darüber sprechen. Denn ohne ärztliches Attest hast Du so gut wie keine Chancen.