Verordnung von Krankenhausbehandlung vorher bei Krankenkasse vorlegen?
Hallo Zusammen,
Ich habe von meinem Hausarzt eine Einweisung ins Krankenhaus bekommen, Diagnose Gynäkomastie. Habe auch schon einen Termin bei dem behandelnden Arzt, dort wird jedoch nur eine Untersuchung stattfinden, keine OP oder Ähnliches.
Nun finde ich auf dem Einweisungsschein folgenden Verweis:
"Die Kostenverpflichtungserklärung gegenüber dem Krankenhaus bleibt der Krankenkasse vorbehalten, deshalb bitte diese Verordnung vor Aufsuchen des Krankenhauses der zuständigen Krankenkasse vorlegen.
Geschieht das nicht, so kann die Kosenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt werden, es sei denn, es liegt ein Notfall vor, und ein Leistungsanspruch besteht."
Was bedeutet das nun für mich, muss ich vorher mit der Krankenkasse abklären ob die Kosten übernommen werden oder kann ich erstmal ohne Bedenken den Termin im Krankenhaus wahrnehmen?
Vielen Dank für eure Hilfe
6 Antworten
Das ist Routine. Das Krankenhaus verlangt eine "Kostenübernahme" von deiner Krankenkasse. Du musst mit dem Einweisungsschein zu deiner Krankenkasse, die machen einen Stempel auf den Einweisungsschein.
Das wird von den KK unterschiedlich gehandhabt, vor allem wenn es sich um ein teures Haus handelt (z.B. Charité). Einfach mal dort anrufen. In aller Regel verzichten die KK bei Vertragskrankenhäusern auf die vorherige Bewilligung. Ich kann aber nur für die großen KK sprechen, die im Vdek organisiert sind (z.B. TK, BARMER, DAK). AOK, IKK, BKK... mögen das anders sehen.
Bei der Gynäkomastie kann es aber durchaus sein, dass die Kostenübernahme vorher vom Krankenhaus mit der KK abgeklärt werden muss (medizinisch notwendig oder aus kosmetischen Gründen gewollt?). Das KH wird dir dann eine medizinische Begründung ausstellen, die du der KK vorlegst.
Viel Erfolg!
Hier steht die Frage im Raum ob die OP tatsächlich als „medizinisch notwendig“ eingestuft wird.
Sollte es sich hierbei um einen „kosmetischen Eingriff“ handeln hast du die Kosten dafür zu tragen.
Möglich sind also:
- eine Weigerung der Kk die Kosten zu übernehmen
- eine Begutachtung durch den MDK
- eine spontane Kostenzusage
Selbstverständlich sichern sich die Kliniken hier ab.
Na da steht doch dass du es der Krankenkasse vorlegen sollst was bitte verstehst du nicht daran? Und ob es bei dir ein Notfall ist oder nicht das solltest du doch selbst wissen
du bist auf der sicheren Seite wenn du vorher bei deiner Krankenkasse anrufst und die können dir diese Frage bestimmt beantworten