Zahnspange erforderlich - Kasse verweigert Kostenübernahme
Hallo und einen schönen guten Tag. Unsere Tochter (12 Jahre alt) war im Herbst 2010 zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung. Da die Schneidezähne am UK recht schief stehen, empfahl uns der Zahnarzt einen Besuch beim Kieferorthopäden. Dieser bescheinigte die Entscheidung seines Kollegen und empfahl eine feste Zahnspange. Der Antrag zur Kostenübernahme wurde ein paar Wochen später von der KK abgelehnt. Begründung: Unsere Tochter kann essen, schlucken, atmen, sprechen - und das alles ohne Behinderung durch die schiefen Zähne. Also sei die Korrektur nur (Sinngemäß) "für die Schönheit" gedacht. Heute hatten wir einen Termin bei einem anderen Kieferorthopäden. Dieser wies direkt im Vorfeld darauf hin, dass die KK den Antrag erneut ablehnen werde. Aber er konnte die Diagnose seiner Kollegen bestätigen. Wir sollten entweder noch ein paar Jahre warten (bis es dringend-/er würde) oder mal im Internet recherchieren. Es gäbe genügend Betroffene mit ähnlichen Fällen wie der unsere. Und solche Person-/en suchen wir und bitten nun um Ihre Tipps! Für Ihre Rückmeldungen im Voraus "DANKE!
4 Antworten
"Früher" war es so, das die Kosten kieferorthopädischer Behandlung grundsätzlich übernommen wurden. Seit ca. 2003 ist das bereits nicht mehr so. Nur im Falle schwerster Fehlstellungen werden Kosten noch übernommen. In allen anderen Fällen müssen die Eltern ran, da es in Zeiten knapper Kassen dem Beitragszahler nicht mehr zuzumuten ist, für Schönheitsbehandlungen aufzukommen.
PS: Kieferorthopäden empfehlen, soweit ich sie kennen gelernt habe, IMMER eine Behandlung, da sie damit ihren Lebensunterhalt bestreiten und die Behandlung i.d.R. sehr kostenaufwändig ist- und das über Jahre hinweg.
Das Problem ist, dass die Krankenkassen erst dann die Kosten zu 80% übernehmen, wenn der Kieferorthopäde einen Schweregrad 3 oder höher feststellt.
Schweregrad 1 und 2 werden von den Kassen nicht übernommen.
Das ist leider so.
Von daher kann ich nicht beurteilen, was eine Internetrecherche bringen soll. Die Situation ist eindeutig.
Ich würde daher tatsächlich abwarten und leider hoffen, dass die Fehlstellung schlimmer wird.
Wir haben einen Kieferorthopäden in unserer Nachbarschaft, genauer geasgt einen Zahntechniker der seit 15 Jahren in der Praxis hier bei uns arbeitet. Im Sommer hatten wir das gleiche Gespräch mit ihm und wir diskutierten lange. Letztendlich bleibt es dabei, dass die Kosten in der Regel privat übernommen werden müssen, es sei denn es besteht ein Grund der Behinderung oder in manchen Fällen wenn das Kind selbst eine Behinderung hat. Das geht locker in die Tausende und daher für viele gar nicht tragbar. Aber du kannst versuchen eine Zusatzversicherung über eine private KAsse abzuschließen, evtl gibt es da Zusätze. Nur dürfen die von euren bisherigen Diagnosen nichts wissen sonst könnte es komplizierter oder teurer werden.
da der fall schon bei der kk eingereicht wurde, wird keine zusatzvericherung mehr abschließen.
aus langjähriger erfahrung als zahnarzthelferin für kieferorthopädie kann ich dir nur einen rat geben - wechsel die krankenkasse (z.b. bkk mh plus oder eine andere bkk ) und warte noch ein jahr - dann gehst du zu einem anderen kieferorthopäden, schilderst deinen fall und bittest ihn, den fall nochhmal bei der kk einzureichen. das hilft oft. es kommt auch immer darauf an, welcher gutachter bei der krankenkasse sitzt, es geht manchmal nur um millimeter. viele kieferorthopäden möchten auch gerne auf privatrechnung arbeiten - das wird sehr teuer, deshalb lohnt sich die mühe mit dem wechsel wirklich. viel glück !