Anzeige wegen Mordes?

2 Antworten

Der Versuch eines Verbrechens ist gem. § 23 Abs. 1 StGB stets strafbar. Mord ist ein Verbrechen. Somit wäre der Versuch grds. strafbar.

Dafür müssten jedoch auch Mordmerkmale erfüllt sein. Darüber hast du jetzt nichts gesagt, weswegen ich jetzt mal „nur“ von töten ausgehe. Das heißt dann Totschlag. Wer zur Tat unmittelbar ansetzt und die nötigen Subjektiven Merkmale, hier Tötungsabsicht, erfüllt versucht eine Straftat.

Wenn jemand um eine aktue Nussallergie weiß und weiß, dass die Person daran versterben könnte nimmt den Erfolg billigend in Kauf und handelt vorsätzlich.

Mindestens Versuchter Totschlag gem. §§ 212, 23 StGB evtl. sogar versuchter Mord wäre also gegeben.

Vereinfacht dargestellt zumindest

ThEMaRV0311 
Beitragsersteller
 08.06.2021, 19:25

ok , vielen Dank

Ja, man kann ihn wegen schwerer Körperverletzung(wenn dus überlebst) und versuchten Mordes anzeigen( § 211 StGB)
ThEMaRV0311 
Beitragsersteller
 08.06.2021, 18:20

oh ok, Vielen Dank :)

JojoNew  08.06.2021, 18:14

Ups sry für die groß Schrift xD

xdgamer007  08.06.2021, 18:16
@JojoNew

Wieso denn JGG?

JojoNew  08.06.2021, 18:17
@xdgamer007

§ 105 Abs. 3 JGG lautet:

„Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß nach Satz 1 wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre.“

xdgamer007  08.06.2021, 18:19
@JojoNew

Lesen kann ich auch aber das JGG greift wie da schon steht nur bei Heranwachsenden. Das steht hier aber nicht im Raum.

Die eigentliche Strafnorm für versuchten Mord ist §§ 211, 23 StGB

JojoNew  08.06.2021, 18:21
@xdgamer007

Ups, stimmt sry, ist § 211 StGB