Anzeige wegen Mordes?
Hey, ich habe mir die Frage gestellt ob man denn eine Person wegen versuchtem Mord anzeigen darf nachdem er dir (z.B als Nuss Allergiker ) versucht hat eine Haselnuss in den Mund zu stecken, sagen wir er schafft das auch und löst dadurch einen anaphylaktischen Shock aus. Dieser ist ja tödlich kann man das dann Anzeigen?
LG und sry für die Frage XD
2 Antworten
Der Versuch eines Verbrechens ist gem. § 23 Abs. 1 StGB stets strafbar. Mord ist ein Verbrechen. Somit wäre der Versuch grds. strafbar.
Dafür müssten jedoch auch Mordmerkmale erfüllt sein. Darüber hast du jetzt nichts gesagt, weswegen ich jetzt mal „nur“ von töten ausgehe. Das heißt dann Totschlag. Wer zur Tat unmittelbar ansetzt und die nötigen Subjektiven Merkmale, hier Tötungsabsicht, erfüllt versucht eine Straftat.
Wenn jemand um eine aktue Nussallergie weiß und weiß, dass die Person daran versterben könnte nimmt den Erfolg billigend in Kauf und handelt vorsätzlich.
Mindestens Versuchter Totschlag gem. §§ 212, 23 StGB evtl. sogar versuchter Mord wäre also gegeben.
Vereinfacht dargestellt zumindest
ok , vielen Dank
oh ok, Vielen Dank :)
Wieso denn JGG?
§ 105 Abs. 3 JGG lautet:
„Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß nach Satz 1 wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre.“
Lesen kann ich auch aber das JGG greift wie da schon steht nur bei Heranwachsenden. Das steht hier aber nicht im Raum.
Die eigentliche Strafnorm für versuchten Mord ist §§ 211, 23 StGB
Ups, stimmt sry, ist § 211 StGB
besserwisser
Ups sry für die groß Schrift xD