Findet ihr das nicht krass, dass das keinen Tatbestand erfüllt?
Weil "Proxy" ihr Kind nicht töten, sondern krank machen wollte, hätte beim Tod der Tochter kein Mord, sondern Körperverletzung mit Todesfolge vorgelegen, schreibt die Staatsanwältin. Ohne Zweifel hätte es sich aber um den Straftatbestand der "Misshandlung von Schutzbefohlenen" und der Vergiftung gehandelt. Die Tatsache, dass "Proxy" laut eigener Aussage versucht hat, zwei ihrer Kinder im Mutterleib mit Medikamenten so stark zu schädigen, dass sie behindert zur Welt kommen, erfülle hingegen keinen Straftatbestand.
10 Antworten
Das ist nunmal geltendes Recht. Mord ist es, wenn jemand mit Tötungsabsicht und Heimtücke handelt.
Und Körperverletzung im Mutterleib gibt es nicht.
Sonst wären Abtreibungen usw auch Mord.
So ist das halt. Nicht alles, was wovon man glaubt, dass es strafbar ist, ist es auch. Es gilt eben geschriebenes Recht und nicht Bauchgefühl.
Recht ist niemals gerecht
Mir tut diese Frau, und ihre Kinder natürlich, sehr leid, mehr kann man dazu gar nicht wirklich sagen. Die Frau hat durch die Behandlung ihrer Mutter und des Vergewaltigers eine schwere psychische Krankheit entwickelt, deswegen sind meiner Meinung nach diese beiden Menschen am meisten Schuld.
Es ist eher dubios, dass nach einer gewissen Zeitspanne keine Abtreibung straffrei erfolgen kann. Eine Frau sollte - von mir aus - auch bis kurz vor der Geburt in der Lage sein das Kind straffrei abtreiben zu können.
Moralische sowie ethische Ansichten wie ''Es ist ein Leben'' haben in einer rational sachlichen Ebene nichts zu suchen.
Finde ich auch, Abtreibung sollte immer eine bestehende Möglichkeit sein. Eine Frau sollte nie gezwungen werden Inkubator zu spielen, egal wie weit sie schon in der Schwangerschaft ist. Aber ein Kind das außerhalb des Mutterleibs leben kann - ohne beatmet oder ähnliches zu werden, ab da wäre es wohl nicht mehr wirklich okay es „abzutreiben“.