Arzt will notwendiges Medi-Rezept nicht ausstellen! Hilfe!

5 Antworten

Der Arzt ist Herr über seine Verordnungen, und niemand kann ihm diesbezügliche Vorschriften machen. Alleine die kranken Kassen ziehen den Vertragsarzt rückwirkend zur Verantwortung, wenn er mit seinen Verordnungen sein Arzneimittel- oder Heilmittelbudget überzogen hat. Unsinnigerweise haben gerade Schmerztherapeuten nur ein sehr niedriges Medikamentenbudget. Das Verhalten deines Schmerztherapeuten lässt den Schluss zu, dass er von der Kassenärztlichen Vereinigung zumindest "angezählt" wurde, d.h. auf sein stark überzogenes Budget hingwiesen wurde. Verordnet er weiter zu viele Medikamente, ist der nächste Schritt das Regressverfahren, welches ruinöse Ausmaße annehmen kann. Da geht es nicht um ein paar hundert Euro, sondern oft um sechsstellige Beträge!

Du kannst also weder deinen Schmerztherapeuten, noch irgend einen anderen Vertragsarzt zwingen, dir das benötigte Medikament zulasten der Kasse zu verordnen. Du kannst höchstens weiter nach einem Arzt suchen, dessen Medikamentenbudget noch Platz für deine Medikation lässt.

Um welches Medikament handelt es sich denn überhaupt und warum benötigst du dieses? Je nach Wirkstoff und Indikation gibt es nämlich auch Möglichkeiten, außerhalb des Budgets bzw. budgetunwirksam zu verordnen, womit der Arzt keiner Regressgefahr ausgesetzt ist.

horst23 
Beitragsersteller
 11.12.2013, 22:55

Zwingen will ich niemanden. Nur will ich auch nicht notgedrungen Schmerzen haben. Nehme ich keine Medis bin ich nicht im Stande mich zu bewegen. Die Krankenkasse sagt ja sogar dass sie die Medis bezahlt. Trotzdem hilft dem Arzt das nicht weiter.

Es geht um Valoron Retard 100mg und Valoron Tropfen und Gabapentin 600mg. Leide an einer Skoliose.

Djoser  11.12.2013, 23:14
@horst23

Die Behauptung, die Kasse würde die Medikamente bezahlen, wenn der Arzt sie verordnet ist die Standardantwort auf solche Anfragen und per se auch richtig. Trotzdem würde die Kasse den verordnenden Arzt bei Überschreitung seines Budgets in Regress nehmen. Fordere die Kasse also auf, dir bzw. dem Arzt schriftlich mitzuteilen, dass im Falle der Verordnung kein Regress droht. Das ist allerdings rein fakultativ, da Kassen einen solchen "Freifahrtschein" niemals ausstellen.

Die von dir angegebe Medikation kostet allerdings nicht 50 € pro Monat, wie du vermutest, sondern je nach Dosierung 600 bis 800 € pro Quartal und sprengt damit jedes Budget.

Ich sehe allerdings folgende Möglichkeit: der Arzt könnte dir anstatt Valoron ret 100/8 Tbl und Valoron Tropfen das generische Tilidin 100/8 und Tilidintropfen verordnen. Über diesen Wirkstoff haben die meisten Kassen Rabattverträge. Das gleiche dürfte für Gabapentin 600 gelten. Du kannst das bei deiner Kasse erfragen. Da die Preise für rabattierte Medikamente geheim sind (weder Arzt noch Apotheker kennen die Kosten) kann dem Arzt auch kein Vorwurf gemacht werden, er habe sein Budget überschritten.

Die Diagnose chronisches Schmerzsyndrom bei Skoliose alleine genügt leider nicht, damit deine Medikamente aus dem Budget herausgerechnet werden.

horst23 
Beitragsersteller
 12.12.2013, 16:16
@Djoser

Also ich bekomme schon die "billigste" Version von allem (Tilidin usw.) Die Dosierung ist niedrig wegen einer Enzymstörung der Leber. Ich brauche fast "nichts" und habe trotzdem eine starke analgetische Wirkung.

Ich habe es heute detailiert nachrechnen lassen von der KK und mir sagen lassen, was die KK "günstig kommt". Meine Medis kosten ~69 Euro im Monat. Davon zahle ich ja auch noch einen Anteil, so dass der Kasse am Ende ~60 Euro bleiben, aber das hat glaube ich nichts damit zu tun, was der Arzt vom Budget abgezogen bekommt.

Ich bin froh, dass ich "nur" die oben genannte Diagnose habe. Das alleine reicht schon.

Ich bin noch nicht sicher, was ich tun werde. Bin in Sorge, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass ein mir fremder Arzt Rezepte ausstellt, wenn meine "bekannten" Ärzte es schon nicht tun können. :( Im Notfall wird mir dann wohl nichts anderes übrig bleiben, als mit den Schmerzen, nach zwangsweisem Absetzen der Medis, in die Notfallambulanz zu gehen.

geh in die Schmerzambulanz einer Klinik. Krankenhausärzte sind nicht Budget gebunden. Ich bezweifle, dass 50 Euro ausreichen um die Medikamente zu bezahlen.

Die Ärzte MÜSSEN dir dieses Rezept ausstellen, wenn du es brauchst. Sie sind unter Druck wegen den Krankenkassen und müssen natürlich wirtschaftlich denken, aber du brauchst deine Medizin. Geh mal ins Krankenhaus dort machen die das vielleicht eher, und ansonsten bespreche deine Situation mit einem Rechtsanwalt, wenn einer in deinem Bekanntenkreis ist. Ich kann nicht beurteilen, wie sehr du auf deine Medizin angewiesen bist und kenne mich auch nicht genau mit der rechtlichen Situation aus. Die Problematik liegt jedoch darin, dass du dir sicher sein kannst, dass das nicht das letzte Mal gewesen ist, dass sie ihr Budget überschreiten und du wieder auf die Medikamente warten musst. Geh zu einem Juristen, ins Krankenhaus oder zu deinem Arzt und verdeutliche ihm deine Position.

Ich hoffe ich konnte dir helfen :)

Djoser  11.12.2013, 21:59

Die Ärzte MÜSSEN dir dieses Rezept ausstellen, wenn du es brauchst.

Das ist falsch. Jeder Arzt entscheidet alleine und frei, welches Medikament er verordnet und welches nicht. Kein Arzt ist verpflichtet, die begonnene Medikation durch einen Kollegen zu übernehmen.

horst23 
Beitragsersteller
 11.12.2013, 21:01

Dem Arzt hab ich das schon alles verdeutlicht (Kasse zahlt, ich bin ein günstiger Patient und darauf angewiesen - was er ja wissen müsste). Mir standen die Tränen in den Augen. Bei so chronischen Sachen braucht man einen Arzt dem man vertrauen kann und er ist mein Schmerzarzt und ich war bisher immer sehr zufrieden... Wahnsinn!

Vielleicht mit ner Überweisung + Krankenakte von deinem Schmerzarzt zu einem anderen gehen. Nur mal so ein Gedanke! Finde das einigermassen skandalös, sag ich dir!

Djoser  11.12.2013, 22:04

Du hast Recht, das ist skandalös. Die Schuld liegt allerdings nicht bei den Ärzten, sondern alleine bei den kranken Kassen, die den Vertragsärzten die Medikamentenbudgets aufzwingen (Danke an Herrn Seehofer!) und sie bei Überschreitung in Regress nehmen.

horst23 
Beitragsersteller
 11.12.2013, 23:03
@Djoser

Aber wenn meine Krankenkasse doch sagt, dass sie alles bezahlt?!

Eine Beschwerde bei der Ärztekammer einreichen.

Djoser  11.12.2013, 22:05

Guter Witz! Die Ärztekammer hat damit rein gar nichts zu tun. Der richtige Adressat für die Beschwerde ist die Krankenkasse.

michi57319  11.12.2013, 22:18
@Djoser

Da die Ärztekammer auch Streitigkeiten zwischen Arzt und Patient klärt, ist sie ein weiterer Ansprechpartner.

Djoser  11.12.2013, 22:41
@michi57319

Hier liegt weder eine Streitigkeit zwischen Arzt und Patient noch ein mutmaßliches Fehlverhalten eines Arztes vor. Die betreffenden Ärzte haben schlicht und ergreifend ihr Recht ausgeübt. Somit ist die Ärztekammer nicht zuständig. Schon gar nicht ist die Ärztekammer für Belange der medizinischen Versorgung von Kassenpatienten gemäß SGB V zuständig.

michi57319  11.12.2013, 23:01
@Djoser

Wieder was gelernt, danke :-)

Dein letzter Satz war mir so nicht bekannt. Ich kann das SGB allerdings auch nicht runterbeten, es ist mir nur in Teilen bekannt.

nocheinnick  12.12.2013, 17:25
@Djoser

Genau genommen ist der richtige Adressat für Beschwerden das Gesundheitsministerium. Die Krankenkassen setzen auch nur gesetzliche Vorschriften um.