Arzttermin während der Wiedereingliederung?
Ich bin zur Zeit mitten in der Wiedereingliederungsphase und habe einen Arzttermin der in die Arbeitszeit fällt. Darf ich da hin und brauche ich da eine Bescheinigung. Oder reicht es meinem Meister nur Bescheid zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Ederle
2 Antworten
Guten Morgen Monika,
Du solltest Deinen Arzttermin so legen, dass er nicht in die Arbeitszeit fällt, sondern in Deine Freizeit.
Du brauchst für die Zeit, in der Du in der Arbeit fehlst, natürlich eine Bescheinigung vom Arzt. Dort steht dann, wann Du in der Praxis angekommen bist und wann Du die Praxis wieder verlassen hast.
Dein Arbeitgeber kann sagen, dass Du den Arzttermin so legen sollst, dass er nicht in die Arbeitszeit fällt. Wenn keine besondere Untersuchung vorgenommen wird, (z.B. eine Blutabnahme, die morgens stattfinden muss!) kann er dies auch.
Liebe Grüsse!
Bei der Wiedereingliederung arbeitest Du ja stundenweise. Die Stunden werden langsam erhöht um Dich wieder , langsam, in die "Arbeitswelt" einzugliedern.
Du gehst , wenn auch nur wenige Stunden, Deiner ganz "normalen" Arbeit nach.
Du musst mit deinem Meister reden und benötigst dann eine Bescheinigung für den Betrieb.
Danke erstmal für die schnelle Antwort, ich dachte da ich ja sowieso krankgeschrieben bin bräuchte ich keine Bescheinigung. Es geht um eine Nachuntersuchung meiner OP in der Klinik da gehen die Termine nur morgens.
Du bist ja in der Zeit von der Eingliederung nicht auf der Arbeit. Mit Bescheinigung ist kein Attest jetzt gemeint. Die Ärzte haben Bescheinigungen wo sie nur bestätigen das du an tag x von 8 bis 9 uhr als Beispiel, halt da warst.
Danke für deine Antwort
Generell mache ich meine Termine nach der Arbeitszeit. Da ich während der Wiedereingliederung sowieso krankgeschrieben bin, war ich der Meinung ich bräuchte keinen Beweis dafür dass ich an einem Tag eine Untersuchung habe