Wiedereingliederung, wer bestimmt zu welchen Zeiten ich arbeite
Nach längerer Krankheit will ich wieder arbeiten. Mein Arzt hätte mich noch länger AU geschrieben, aber ich wollte in den Job zurück den ich zuvor lange gemacht habe. Nun will ich eine Wiedereingliederung machen. Wie ich jetzt gehört habe will mein Chef nicht das ich meinen alten Job mache, sondern etwas anderes. Und das mit Arbeitszeiten wie ich mir das nicht gedacht habe. Habe ich Recht zu sagen, ich kann nur in der Zeit arbeiten wie ich es möchte, oder kann er auch da über meine Zeit in der Wiedereingliederungszeit bestimmen. Mitten am Tag oder spät Abends. Muss ich meine Arzttermine, Massagen und Therapietermine nach ihm richten? Ich bin doch noch Krankgeschrieben und nur zusätzlich im Betrieb.
WAS HABE ICH DENN FÜR RECHTE UND PFLICHTEN????
8 Antworten
Bitte lass dich von einer Fachstelle beraten. Hier findest du meiner Meinung nach nicht die rechtlichen Antworten, die du suchst. Du hast natürlich Pflichten, aber auch Rechte. Und darum ist es extrem wichtig, dich bei jemandem zu erkundigen, der von dem Arbeitsrecht Ahnung hat.
die wiedereingliederung ist freiwillig und der arbeitgeber darf bestimmen, wo und wann du arbeitest. wenn die änderungen allerdings anders sind als in deinem vertrag vereinbart (z. b. vom büro ins lager oder von einschichtig zu wechselschicht), muss er dir einen neuen arbeitsvertrag anbieten, den du natürlich ablehnen kannst.
Bei einer Wiedereingliederung solltest Du an dem Platz arbeiten, wo Du bisher warst und auch wieder zurückgehen willst. Sonst hat eine Wiedereingliederung nicht den Sinn, den sie haben sollte.
Die Arbeitszeit sollte in dem Rahmen sein, wie Du seither gearbeitet hast. Beispielsweise Du hast von 6 bis 15 Uhr gearbeitet, dann sollte sich Deine neue Arbeitszeit in diesem Rahmen bewegen.
Deine Termine solltest Du natürlich schon einigermaßen auf Deine Arbeitszeiten angleichen. Dies sollte normalerweise kein Problem sein, wenn Du mit 4 Stunden täglich beginnst.
Erstmal kann der Chef ja wohl entscheiden, wer wie in seiner Firma arbeitet und wenn Dein Arzt Dich weiter AU schreiben will, solltest Du das annehmen, bist doch noch nicht in der Lage wieder 100% zu arbeiten. Sorry, aber das will keine Firma, so einen Arbeitnehmer, der nicht einsetzbar ist und nur nach seinen Wünschen arbeiten will, ist auch unfair allen anderen Mitarbeitern gegenüber, die dann deinetwegen anders eingesetzt werden. Solche komplexen Themen kann man am besten bei der Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht klären.
Wiedereingliederung bedeutet sich an das "normale" Arbeitsleben WÄHREND man AU ist wieder zu gewöhnen. Man wird zusätzlich eingesetzt.Keiner muss deine Arbeit mitmachen.
Dein Chef kann sehr wohl Deine Arbeitzeit bestimmen. Schließlich kannst Du nicht von 6 bis 10 Uhr arbeiten, wenn der Betrieb zu dieser Zeit nichts mit Dir anfangen kann.
Dein Arzt bestimmt, wieviel Stunden Du arbeiten kannst und der Chef, wann.
Mir schon klar. Ich weiß, wovon Du redest. Dein Chef bestimmt, wann, der Arzt, wieviel Stunden
Nicht gesundgeschrieben!!!Wiedereingliederung, sich während der AU Zeit wieder an das Arbeitsleben gewöhnen