Automatische Alkohol- / Drogenkontrolle nach Verkehrsunfall?

6 Antworten

Eine Blutentnahme wird vorsorglich vor der Infusion durchgeführt. Diese Proben werden eventuell später bei Erkrankungen verwendet. Da in diesem Fall lediglich leichte Verletzungen vorlagen, wurden die Blutproben direkt ohne Verwendung entfernt.

Danke für alle Antworten und ein schönes Restwochenende.

Hallo

Dies passierte alles ohne Auftrag eines Polizisten(war auch nicht bei der Blutabnahme dabei).

woher willst du das denn wissen?

bei uns in Bayern wird bei jedem Unfall auf Alkohol kontrolliert, auch ohne Anhaltspunkte.

warum wird der Mann ins Krankenhaus gebracht und vor allem, warum wird ihm Blut abgenommen bei leichten Verletzungen?

siehste, die Blutentnahme wurde angeordnet, und dazu braucht man auch keine Zustimmung seitens des Unfallverursachers

technoente4687 
Beitragsersteller
 08.11.2014, 11:01

Siehe meine Antwort(Die Aussage stammt von der Krankenschwester, die den Betroffenen behandelte).

lg

Nein - Die Utersuchungen eine Krankenhauslabors werden nicht anlaßlos der Polizei mitgeteilt - anlaßlos werden solche Untersuchen auch nicht gemacht ( Kosten ohne Nutzen )

Blutproben des Krankenhaus müßten beschlagnamt werden - ohne Verdacht passiert das nicht

Hallo, sollte im Blut nachgewiesen werden dass der betreffende Alkohol getrunken hat, wird das auf jeden Fall in der Krankenakte festgehalten. Alle laborergebnisse müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Polizei wird dann vom Arzt informiert, wenn der promillegehalt einen gewissen wert uebersteigt. Es ist nicht davon auszugehen, dass auf Drogen getestet wird, aber sicher kannst du natürlich nicht sein. Auch hier ist der Arzt verpflichtet die Polizei bei positivem Befund zu unterrichten. Lg Gerda

gerdavh  07.11.2014, 23:27

Noch eine Anmerkung: ohne Einwilligung darf dir ueberhaupt niemand Blut abnehmen. Aber in diesem Fall ist die Sache ja bereits gelaufen. Der betreffende muss sofort sagen , dass er damit nicht einverstanden ist. Merk dir das für die Zukunft.

Ohne begründeten Anfangsverdacht wird keine Blutprobe angeordnet.

Die im Krankenhaus genommenen Proben können ohne richterlicher Anordnung oder Zustimmung des Patienten nicht verwendet werden. Diese unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Wenn jedoch ein begründeter Anfangsverdacht gegeben ist, können die Proben im Krankenhaus unter Umständen gerichtsverwertbar gemacht werden.

Im Übrigen wird auch bei einer normalen Routinekontrolle nach einem Unfall keine Blutabnahme vorgenommen, es sei denn, die Verletzungen wären schwerer und es wäre evtl. mit einer Blut- oder Plasmakonserve zu rechnen.

gerdavh  07.11.2014, 23:32

Ich denke mal, die hatten durchaus Verdacht auf Alkohol. Wenn ein Mensch nur leicht verletzt ins Krankenhaus kommt, wird ihm kein Blut abgenommen; wozu denn auch?

technoente4687 
Beitragsersteller
 07.11.2014, 23:36
@gerdavh

Dabei hätte doch Absprache mit dem Schuldigen gehalten werden müssen oder nicht? Aufgrund Rückenbeschwerden und Nasenbluten wurde Blut abgenommen und eine Transfusion gegeben.

lg

Interesierter  08.11.2014, 00:13
@technoente4687

Ich glaube kaum, dass dir wegen Nasenbluten eine Transfusion gegeben wurde. Dies wird in aller Regel erst ab einem Blutverlust von über 1 Liter gemacht.

Oder meinst du eine Infusion?

Sofern eine richterliche Anordnung vorliegt, ist dein Einverständnis nicht notwendig. Allerdings wird kein Richter der Welt eine derartige Anordnung unterzeichnen, wenn keine Anhaltspunkte für Alkohol oder Drogen vorliegen. Und ohne richterliche Anordnung wird die Klinik die Probe nicht freiwillig rausrücken.

gejaf  07.11.2014, 23:19

Für Transfusionen benötigt man keinen Test auf Drogen jedweder Art

Interesierter  08.11.2014, 00:12
@gejaf

Das nicht, aber es wird eine Probe gezogen und analysiert. Die Probe wird in der Regel auch eine Zeit lang aufbewahrt. An diese könnte die Polizei mittels einer richterlichen Anordnung herankommen.