Bayern: Recht auf Alkohol bei der Arbeit
Angeblich gibt es in Bayern ein allgemeines Recht auf Alkohol bei der Arbeit. So habe ich es jedenfalls gehört. Jeder soll dort in der Mittagspause einen halben Liter Bier trinken dürfen, auch an Arbeitsplätzen mit hoher Unfallgefahr.
Angeblich sollen die Gewerkschaften dort sogar mal für dieses Recht gestreikt haben.
Stimmt das und in welchen Gesetzen ist es verankert, und vor allem muss das nicht fatale Folgen haben, da die Ausfallerscheinungen bei 0,3 Promille bereits so groß sein müssen, dass es zwangsläufig zu mehr Arbeitsunfällen kommen muss???
Oder Berufe, die andere schädigen können, wenn sie Fehler machen? Ärzte zum Beispiel, dürfen die auch mit 0,3 Promille operieren?
Und wie sieht das an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr aus? Lehrer oder Bankangestellte mit Bierfahne, geht denn das?
7 Antworten
Kommt drauf an. Ich kenne bairische Lagerbetriebe, die erlauben den Staplerfahrern zu Mittag ein Leichtbier wg Gewohnheitsrecht. Im allgemeinen ist es aber in den letzten Jahrezehnten überall verboten worden, unter Alkeinflluss zu arbeiten. Dazu gehrt dann auch das Bier in der Mittagspause.
Quatsch mit Soße! Sewas gibt es nicht! Bei uns auf der Arbeit ist Alkohol sogar verboten..
jetzt habe ich selber was gefunden. Offenbar ist es ein Einzel-Streik gewesen, der zu einer allgermeinen Regelung geführt hat. Früher wurde wohl noch viel mehr getrunken....
Oder Taxifahrer, Lokführer, Piloten? Vielleicht trifft das auf die Mitarbeiter der ansässigen Brauereien zu, sowas glaube ich auch ausserhalb von Bayern schon mal gehört zu haben. Zuletzt noch 2 Fragen : 1.) Bist Du aus Bayern 2.) Hast Du die Mittagspause schon hinter Dir? Fällt mir noch ein : Betrifft das dann auch Fußballprofis ? Das würde mit Sicherheit einiges erklären. Dort würde es dann die Halbzeitpause betreffen...
was du in deiner pause machst, ist in jedem bundesland deine sache...
fail