Sanitäter, Alkohol und die Führerscheinstelle...?
Hallo,
einer meiner guten Freunde wurde im Alkoholrausch (3,00 Promille wurden festgestellt), von Rettungssanitätern behandelt, da er sich irgendeine kleine Kopfverletzung hinzugezogen hat und jemand den Krankenwagen rief. Daraufhin erhielt er einen Brief von der Führerscheinstelle, die ihn zu einem Bluttest auffordert, bei dem es vor allem um die Leberwerte geht. Den Bluttest muss er selbst zahlen. Der Hauptpreis ist ein Jahr Führerscheinentzug. Betonen muss ich, dass dieser Freund zwar einen Führerschein besitzt, allerdings weder vor, noch nachdem die Sanitäter ihn behandelt haben, ein Kraftfahrzeug geführt hat. Er besitzt ja nicht mal ein Auto... das letzte mal gefahren ist er vor ca. einem Jahr, und auch dann nie alkoholisiert. Dementsprechend auch keine Vorstrafen. Tatsache ist aber, dass er durchaus öfters trinkt. Mir stellt sich nun die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage all das beruht. Vor allem interessiert mich der Aspekt, wie es dazu kommt, dass die Sanitäter ihre Schweigepflicht brechen konnten... ist das Vorgehen legitim und durch Gesetze gedeckt? Passiert ist das in Bayern. MfG
10 Antworten
Dafür gibt es keine Rechtliche Grundlage, Leberwerte sagen im Zweifelsfall auch erst mal nichts darüber aus ob jemand regelmäßig Alkohol konsumiert. Sollten die Leberwerte verändert sein, kann es dafür viele Gründe geben, von denen nur einer Alkohol ist.Die Frage, die sich mir viel mehr stellt, ist woher die Führerscheinstelle erfahren haben soll, dass er sich unter Alkoholeinfluss verletzt haben soll. Denn niemand der mit der Behandlung deines Freundes zu tun hatte, darf Informationen die er durch oder während der Behandlung erlangt hat weiter geben.Das fällt unter die Umgangssprachliche Ärztliche Schweigepflicht. Sollte jemand dagegen verstoßen ist das zum einen eine Straftat und zum ist es fragwürdig, ob diese Information dann für weitere Maßnahmen seitens der Behörden genutzt werden darf. Da eine Blutuntersuchung zwangsläufig eine Blutentnahme beinhaltet, die eine Körperverletzung darstellt, müsste diese durch einen Richter angeordnet werden, in dem Fall würde dann auch das Gericht die Kosten tragen müssen.Also einfach einen Anwalt suchen, dem das Schreiben hinlegen und ihm sagen, er soll sich drum kümmern.
Es ist durchaus erlaubt das die Führerscheinstelle einen Bluttest oder sonstige Maßnahmen verlangt wenn jemand zu viel Alkohol im Blut hat, auch wenn er kein Auto oder sonstige KFZ gefahren ist. Meines Wissens muss er aber mit dem überhöhten Alkoholspiegel am Straßenverkehr teilgenommen haben, sich also z.B als Fußgänger auf dem Gehweg bewegt haben.
Sollte man deinem Freund den Führerschein aberkennen wollen, sollte er zum Anwalt gehen und den Fall prüfen lassen.
Hallo kreuzerm
Was die Führerscheinstelle da macht ist schlichtweg ein illegaler Eingriff in das Privatleben deines Freundes, ich würde ihm raten gegen diese Beschlüsse sofort Widerspruch einzulegen damit ist dieser Beschluss erstmal solange auf Eis gelegt bis über den Widerspruch entschieden ist dann sollte er sich einen Anwalt nehmen.
Sofern dein Freund keine Straftat unter Alkoholeinfluss begangen hat darf die Führerscheinstelle überhaupt nichts unternehmen in seiner Freizeit darf er trinken wie er will solange er nicht betrunken am Straßenverkehr teilnimmt wozu auch z.b. Fahrradfahren zählen würde.
Auch § 46 FeV bildet dazu keine Grundlage hier geht um die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr nicht aber um Regulierung privaten Freizeitverhaltens insbesondere da Alkohol keine illegale Substanz ist wie z.b. Cannabis.
Dazu kommt, dass schlecht Leberwerten absolut keinen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit hätten und zusätzlich kein sicherer Indikator für Alkoholmissbrauch sind, er könnte z.b an einer Stoffwechselstörung oder Hepatitis leiden.
Hinzu kommt, dass sie diese Information höchstwahrscheinlich auf illegalem Wege erhalten haben damit garnicht mal verwerten dürfen.
LG
Darkmalvet
Ok ich korrigiere:
Das sinnvollste für den Betroffenen wäre den Test erstmal durchführen zu lassen um die Kosten kann er rum kommen wenn er sich mit passenden Beschwerden einer möglichen Leberbelastung beim Arzt vorstellt.
Geht die Untersuchung gut aus hält er die Füße still, anderenfalls legt er Widerspruch ein mit der Aussage sich sehr schlecht zu ernähren, z.b. täglich Fertigpizza viele Süßigkeiten oder bestimmte Schmerzmittel aufgrund von Kopf oder Rückenschmerzen es reicht, dass diese Möglichkeit am Ende zumindest nicht ausgeschlossen werden kann.
anderenfalls legt er Widerspruch ein mit der Aussage sich sehr schlecht zu ernähren, z.b. täglich Fertigpizza viele Süßigkeiten oder bestimmte Schmerzmittel aufgrund von Kopf oder Rückenschmerzen es reicht, dass diese Möglichkeit am Ende zumindest nicht ausgeschlossen werden kann.
Hmmm...Von deiner ersten Aussage in deiner Antwort, dass das Handeln der Führerscheinstelle illegal ist, rückst du offenbar ab und gibst nun Tipps, wie man alkoholbedingte Annormalitäten verschleiert?
Ich denke, dass die Führerscheinstelle sich von solchen Tricks nicht beeindrucken lässt. Hängt natürlich vom Sachbearbeiter ab.
Ich halte es nach wie vor für möglich, dass die Informationen illegal beschafft wurden bzgl der Schweigepflicht darüber zu argumentieren wäre allerdings der schwierigere Weg man muesste erstmal nachweisen, dass diese Information illegal beschafft wurde dann auf Nichtverwendbarkeit klagen.
Wenn die Führerscheinstelle das nicht annimmt kann er immernoch den Weg weiter beschreiten.
Sinnvoll wäre, dass er sich eine Zeit dann wirklich so ernährt damit die Blutfette passen.
Selbst als Fußgänger nimmt man am Straßenverkehr Teil.
Wahrscheinlich hast du irgendwas in deiner Frage verschwiegen. Es muss entweder die Polizei dabei gewesen sein oder ein Sanitäter hat die Schweigepflicht gebrochen.
Wenn er z.B. mit 3,0 Promille auf öffentlicher Straße rumgelaufen ist und aggressiv war oder vor die fahrenden Autos gelaufen wäre, dann müsste die Polizei eine Meldung an die Führerscheinstelle machen. Das würde auch passieren wenn er betrunken Rad fährt.
Wenn keine Polizei dabei war, dann hat zu 100% ein Sanitäter oder Arzt seine Schweigepflicht gebrochen. Du solltest dagegen dann eine Anzeige machen und Widerspruch einlegen.
Wenn er im Zusammenhang des Alkoholkonsums nicht Auto gefahren ist, darf die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden. Ob das Krankenhaus das gemeldet hat, weiß ich nicht
Am besten zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen.
Schweigepflicht - wie kommt die FS Stelle dazu, die Werte zu erfahren.
Ich nehme mal an, daß 3 %o ja nicht gerade wenig sind & man bereits bei solchen Werten Gewohnheitstrinker sein muß, so daß die Gefahr besteht, daß auch betrunken gefahren wird.
Teilnahme an der MPU, Änderung des Trinkverhaltens auf Dauer
Ich befürchte, dass du diesmal daneben liegst. Was da jetzt abläuft ist ein übliches und vielfach bewährtes Verwaltungshandeln.