Gibt es eine Verbindung zwischen Versorgungsdamt und Führerscheinstelle?(Schwerbehindertenausweis)
Hallo Leute! Folgendes Problem, ich habe vor Kurzem beim Versorgungsamt (neuerdings Landesamt für Jugend Soziales und Familie) einen Antrag auf Höhergruppierung, Merkzeichen etc. beim Schwerbehindertenausweis gestellt. Da ich unter anderem Diabetis habe mit dem ich normalerweise gut zurecht komme, wollen die meine Diabetistagebuch von den letzten 3 Monaten haben. Da ich in den letzten 6 Wochen ausnahmsweise Probleme mit dem Zucker hatte, ich mußte ungewöhnliche Mengen Cortison schlucken, würde es sich schwebehindertenausweistechnisch im Moment tasächlich lohnen die Werte anzugeben.Ich befürchte allerdings ,daß das Versorgungsamt (Landesamt) bei den zur Zeit chaotischen Werten die Information an die Führerscheinstellle weitergeben könnte und ich anschließend in meinem kompletten weiteren Leben jedes Jahr zum Gesundheitsamt gehen muß und mich gegen viel Geld untersuchen lassen muß ob ich noch Auto fahren darf. Weiß einer von euch, ob das Versorgungsamt (Landesamt) diese Informationen an die Führerscheinstelle und Gesundheitsamt weitergibt, weitergeben darf oder weitergeben muß? Oder ist meine Angst unbegründet?Sollte ich meine Werte dem Versorgungsamt(Landesamt) vorsichtshalber nicht mitteilen? Danke im Voraus!!
5 Antworten
Hallo Lotterine,
wie hier schon mehrfach gepostet, gibt es keine Verbindung zwischen Versorgungsamt und Führerscheinstelle. Da ist Eigenverantwortlichkeit gefragt.
Im Fall eines Unfalls wirst Du, bei bekannt werden der ev. aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkten Fahrtüchtigkeit eventuell Probleme mit der Kfz-Versicherung bekommen.
LG - Brezel14
Danke für Deine Auszeichnung, gerne wieder.
Nein, die haben keine Verbindung.
Das Versorgungsamt hat mit der Führerscheinstelle nichts zutun.
Das Gesundheitsamt würde sich nur melden falls Du eine ansteckende Krankheit, wie z.B. HIV oder Hepatitis hast, und auch dann darfst Du fahren. Auch Epeleptiker und Herzkranke fahren Auto.
Jeder sollte es für sich selber enttscheiden, ob er fahrtüchtig ist.
In extremen Situationen, wie eine schwere Epelepsie kann Dir aus ärztlichen Gründen das Autofahren verboten werden.
In der Regel werden zwischen Landes- und Kommunalämtern keine Daten weitergegeben. Du musst dir nur im klaren sein das wenn du auf Grund deiner Krankheit einen Unfall baust, dass du alles selber zahlen darfst. Dafür kommt keine Versicherung auf. Und wer sich unter Einfluss von Cortison ans Steuer setzt und einen Unfall baut macht sich strafbar und wird nach den selben Grundlagen wie Trunkenheit am Steuer und Fahren unter Einfluss von Rauschmitteln behandelt und bestraft.
Zu deiner Information, natürlich muss die Haftpflicht den Schaden des Unfallgegners,sofern der Fragesteller schuld ist, ersetzen. Die Versicherung kann ihren Versicherten nur in Regress nehmen und das auch nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze. Lediglich der eigenen Schaden wird nicht übernommen obwohl eine Vollkasko vorliegt.
Das eine was man will und gernbe möchte, steht manchmal in Konflikt mit dem was man nicht möchte.