Begleitung Arzt Bewohnerin Heim
Hallo ihr! Meine Oma ist Samstag im Altenheim gestürzt. Folge: distale Radiusfraktur. dh sie hat im moment nen Gips.
allerdings stört mich jetzt ein bisschen die vorgehensweise: Meine Oma ist dement, kann allso nicht mehr genau sagen wann sie in ihrem Zimmer gestürzt ist. Vermutlich aber eher vormittags. Das Pflegepersonal hat uns abends um sieben uhr angerufen und gebeten mit ihr in die Notaufnahem zum Röntgen zu fahren. Mir persönlich war die Benachrichtigugn zu spät. Erstens.
Zweitens muss sie in in drei bis vier Tagen zur Nachsorge zum Orthopäden. Blöd ist, dass alle Angehörigen voll berufstätig sind und sie keiner von uns begleiten kann... Muss eine Begleitung zum Arzt nicht durch das Heim sichergestellt werden? Und es reicht nicht nur hinbringen und abholen.... da sie fast blind ist und einen Stoma hat. Wie sind da die offizieleln Regeln?
Wir haben meine Oma ins Heim gebracht weil wir als berufstätige die Versorgung nicht mehr voll gewährleisten können. und jetzt müssen wir doch einspringen?!?
13 Antworten
Zu eins: Bei Verdacht einer Fraktur muss ein Bereitschaftsarzt gerufen werden, der eine Einweisung ins KH vornehmen muss. Anrrufen abends ist -gerade bei Berufstätigkeit der Angehörigen OK- allerdings nicht zu 'Fahrdiensten' bei einem Notfall. Ausnahmen bestätigen die Regele: Ist 'Oma' privatversichert und der Wunsch der Angehörigen zur Kostenvermeidung da, dann ist das in Ordnung. Sollte eine entsprechende Vollmacht oder gesetzliche Betreuung vorliegen, dann kann man übrigens mal dezent nach dem Stutzprotokoll und/oder dem pflegebericht fragen. Daraus muss ales wie Uhrzeit, hergang etc. hervorgehen.
zu zwei: Begleitung zum Arzt ist keine Leistung des Versorgungsvertrages. Entweder Angehörige übernehmen dies oder ein kostenpflichtiger Fahrdienst. Entscheidens ist übrigens dien Pflegestufe, inwieweit dei Krankenkasse die Kosten übernimmt. Ein Heim kann das auch nich leisten. Sonst wäre irgendwann mal das Personal im KH und keiner mehr auf Station :-)
(Zu meiner Person: ausgebildete Pflegedienstleitung sowie ausgebildeter Verfahrenpfleger am Amtsgericht/Betreuungsstelle....)
War nicht Teil der Fragestellung.
Geh zur Direktion dieses Heims und geige denen die Meinung: Erstens haben die sich um alles zu kümmern - also auch um die ärztliche Versorgung incl. Begleitung! Zweitens haben sie die Angehörigen sofort zu benachrichtigen, wenn was passiert.
Nimm am Besten einen Journalisten mit, der darüber in der Zeitung berichtet... Drohe diesem verantwortungslosen Verein die fristlose Kündigung des Pflegevertrags, wenn die Oma nicht rund um die Uhr angemessen betreut wird.
Zu erstens: Heime sind laut nicht zur Begleitung verpflichtet. Ich verweise mal wieder auf das SGB und auf den Versorgungsvertrag. Zu zweitens: Angehörige sind nur dann zu verständigen, wenn es dem Willen der Bewohnerin entspricht bzw. eine entsprechende Vollmacht/Betreuung. Zum zweiten Absatz: Wenn das Heim bei Journalisten vom Hausrecht Gebrauch macht, wäre das nicht verwunderlich. Lösungsorientierung sehe ich beim Einsatz von Journalisten oder Drohungen im übrigen gar nicht. Sogar MDK und FQA sehen das mittlerweile als eher fragwürdig an.
Wir haben eine Generalvollmacht und meine Oma hat auch eine Patientenverfügung. Also hätten sie uns eigentlich schon vormittags anrufen müssen! Dann hätte ich vermutlich sofort entschieden mit ihr ins KH zu fahren!
Ich würde einen Blick in die Doku werfen, was da genau drin steht. Gab es evtl. Anrufversuche? Ist bei den sogenannten Stammdaten ggf. eine Anrufzeit oder Ausschlussfrist hinterlegt? (Z.B. nicht nachts anrufen) Hat die Station die Möglichkeit, auf Handynummern anzurufen? (Mobilnummern sind leider immer noch bei genügend Einrichtungen weitestgehend gesperrt).
Hallo und guten Morgen,
also m.E. müsste das Heim für den Transport und die Begleitung zuständig sein. Bei Artzfahrten werden unsere behinderten Menschen, die in einer Wohstätte wohnen, auch vom vorhandenen Betreuungspersonal begleitet. Frag doch einfach bei der Leitung im Altenheim nach.
LG
Behinderteneinrichtungen unterliegen anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen als Pflegeeinrichtungen der stationären Altenhilfe. Daher ist das Heim nicht zuständig.
...daher ist das Heim nicht zuständig.....was für eine Welt! Teuer und unmöglich Für was sind die denn zuständig bei dementen, blinden Patienten, die einen Bruch haben? Und auch noch den ganzen Tag zu warten, dann alles auf die Angehörigen schieben......
Die Zuständigkeiten und Lösungsansätze in dem Fall habe ich (und einige andere hier) bereits erläutert. Offene Fragen dazu beantworte ich gerne.
@ sinara--warum regst du dich eigentlich sooo auf?
das allein ist schon ein witz an sich, die leute halten sich dort täglich auf und wenn sie zum arzt müssen, sind die heime nicht zuständig, was für eine disharmonie. es wird zeit, die bestimmungen zu ändern, entweder bin ich dem heim oder nicht und wenn, dann müssen die auch für einen arzt sorgen und zwar gleich und nicht erst stunden später. sie hätte an einem schock sterben können.
Ich unterstütze Bestrebungen, Situationen in Heimen zu verbessern. Leider sehe ich folgende großen Probleme: 1. Mehr Leistung = mehr Geld (will kaum einer zahlen) 2. Mangelndes Interesse der Bevölkerung: Über 'Horrorheime' liest man gerne, ansonsten ist halt Fußball und Co. Interessanter 3. Furchtbare Selbstdarstellung: ich entsinne mich mit Grausen an die Bilder der letzten Pflegedemo in München: Pflegepersonal, das mit Urinflaschen auf metallene Steckbecken hämmert. Sorry Jungs und Mädels..... warum haben Ärztedemos wohl mehr Erfolg? und Die storys, die man im Bus von Altenpflegern hört, machen in der Regel das Berufsbild auch nicht attraktiver.
Zum Thema Schock und Sterben: Ich würde mich da aus fachlicher Sicht über eine Quellenangabe freuen, da mir noch kein Todesfall durch Schock bei einem Bruch des Handgelenkes untergekommen ist.
...zu diesem Thema habe ich noch eine Anmerkung. Warum haben die Verantwortlichen im Heim beim Sturz der alten Damen keinen Notarzt gerufen? Das wäre doch eigentlich die erste Maßnahme. Das ist mir diese Nacht im Bett eingefallen.
Wäre es auch. Wie ich schon ganz zu anfang schrieb "bei Verdacht einer Fraktur muss ein Bereitschaftsarzt gerufen werden, der eine Einweisung ins KH vornehmen muss"
Das Pflegeheim ist voll verantwortlich für deine Oma und sollte auch eine Begleitperson bereitstellen,die deine Oma zum Arzt begleitet. Rede mal mit der Heimleitung darüber. Sie sind verpflichtet für die Pflege und Versorgung zuständig. Ansonsten gibt es einen sozialen Dienst oder Betreuer,der sich drum kümmern sollte.Normalerweise ist das Heim dazu verpflichtet einen Krankenwagen zu rufen,denn mit PKW darf eine verletzte Person nicht befördert werden. Das sind alles Sachen,die mich als aussenstehende sehr mitnehmen,weil ich mich gut in deine Lage versetzen kann. Mein Mann ist selber Altenpfleger und hat sowas noch nicht erlebt,weil es verboten ist,einen kranken hilflosen Menschen bis abends warten zu lassen,bis die Angehörigen vor Ort sind. Das Heim ist verpflichtet sofort zu handeln und die Angehörigen davon zu unterrichten.
Danke für eure Antworten!!!
Also ich hab mich erkundigt: Arztbesuche außer Haus 'dürfen' Angehörige durchführen...
Wegen der späten Information werd ich mich definitiv noch mal erkundigen! Im Berichteblatt der Pflege steht drinnen, dass sie vermutlich nachts (Fr auf Sa) gestürzt ist. Und wir wurden erst Samstag abend um sieben informiert!! Ob ein Sturzprotokoll angelegt wurde frag ich auch mal.
Bekommen Angehörige Einsicht in die Pflegedoku (inkl Pflegeplanung)? Wir haben eine Generalvollmacht....
Wenn die Generalvollmacht dies beinhaltet, dann ja. Ich empfehle, die Vollmacht genau zu lesen, ob und was da genau drin steht. Wenn das Berichtsblatt freiwillig und ohne Vorbehalte hergezeigt wurde, würde ich einfach mal nach dem Rest fragen. Mehr als nein sagen können sie nicht :-) Im Bereich Pflegeplanung bitte dann mal nachhaken, welche Maßnahmen zur Sturzprophylaxe festgelegt wurden. In dem Zusammenhang auch mal fragen, welches Ergebnis der Tinetti-Test hatte bzw. ein vergleichbarer Motilitätstest. Und ja, es heißt wirklich Motilität. (die Fähigkeit zur aktiven Bewegung wie z.B. laufen können). Mobilität ist nämlich nur die passive Beweglichkeit (Quasi die Eigenschaft, bewegt werden zu können). Ein begrifflicher Unterschied den auch pflegerisches Fachpersonal kaum kennt. :-)
und wo bleibt der menschliche umgang ??