Bei Renovierungsarbeiten wurde festgestellt, dass sogenannte "Hamburger Schaltung" bei Lichtschaltern verwendet wurde. Was bedeutet das jetzt?

6 Antworten

Das kommt drauf an, diese Art der Lichtschalterschaltung gilt als nicht sicher. Bei solchen Installationen hat man natürlich Bestandsschutz, das heißt man *muß* nichts daran machen, wenn die gesamte Elektrik nicht angetastet wird. Wenn man allerdings sowieso größere Renovierungen plant, dann sollte man diese Art der Lichtschalterbeschaltung erneuern, das erfordert dann allerdings neue Leitungen. Das macht Riesenspaß.

germi031982  11.05.2016, 01:00

Übrigens, wenn die Installation so alt ist könnten auch Bergmannrohre in den Wänden und Decken liegen in die Einzeladern eingezogen wurden. Hat man bis in die 1950er benutzt. Dann wäre die Neuinstallation nicht so dramatisch da keine Wände aufgestemmt werden müssten. Zumindest nicht im großen Stil. Die alten Adern raus, neue Adern (H07V-U) mit einer Spirale einziehen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bergmannrohr

jorgang  10.05.2016, 23:25

Eigentlich glaube ich nicht an Bestandsschutz. Zumindest  in den 1950er Jahren galt diese Schaltung als illegal. Wann könnte die denn mal legal installiert sein? Ich weiß, das manche "Elektriker" das installiert haben, aber die Kollegen haben sich damals immer drüber aufgeregt. Damals war ich Grundschüler und sehr an der Elektrik interessiert. Mein Vater (Elektromeister) hat mich, als ich über den für mich lustigen Begriff gestolpert war, darüber aufgeklärt und mir gezeigt, wie gefährlich das ist.

Rosenbaum  10.05.2016, 23:42
@jorgang

o.K., ganz korrekt müßte es heißen: Es gibt Bestandsschutz, wenn die Anlage zur Zeit der Installation normgerecht war und wenn daran keine Änderungen vorgenommen werden und vor Mai 1973 gemacht wurde. Ich weiß das deswegen, weil wir in unsrem Haus (Altbau von 1966) aus solchem Grund die gesamte Elektrik neu gemacht haben. Hätten wir nicht gemußt, haben wir aber gemacht, weil wir eine sichere Elektrik haben wollten.

germi031982  11.05.2016, 00:48
@Rosenbaum

Bei der Hamburger Schaltung wird schon der Austausch der Schalter zur Pflicht zu einer totalen Erneuerung in dem Bereich führen. Bei dieser Schaltungsart braucht man nämlich die entsprechenden Drehschalter. Moderne Wippschalter sind für sowas gar nicht konzipiert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger\_Schaltung

Das auf jeden Fall ersetzen lassen! Je nach Schalterstellung kann dann nämlich Potential an der Fassung der Glühlampe anliegen. Dann kannst du beim Wechsel eine geschossen bekommen. Auch wenn die Lampe ausgeschaltet ist kann Potential anliegen.


Die Hamburger Schaltung ist eine Sparmaßnahme und nicht normgerecht.

Man spart sich einfach einen Draht zum einziehen , die Folgen sind, dass in einer Bestimmten Schalterstellung, auch wenn die Lampe ausgeschaltet ist, auf der Fassung der Lampe also dem Metall in das du die Lampe reinschraubst Spannung ist und wenn du da drann kommst dann gibt es dir einen Schlag.

Vermutlich wird die Elektrik in den Bereichen wo die gemacht wurde neu verdrahtet werden, damit alles Normgerecht ist und auch eine Sicherheit gegeben ist.

Es ist ja auch nicht im Sinne des Verbrauchers dass er Gefahr läuft, dass es ihm beim Reinschrauben einer neuen Lampe von der Leiter schmeißt weil er einen Schlag bekommt, obwohl die Lampe ausgeschaltet war.

electrician  11.05.2016, 05:52

"nicht im Sinne des Verbrauchers"...

Dem Leuchtmittel dürfte das aber eigentlich egal sein    ;-)

PeterKremsner  11.05.2016, 11:23
@electrician

Ich habe mich damit eigentlich auf den Benutzer bezogen, aber guter Einwand ;)

Die Gefahr der Hamburger Schaltung besteht darin, dass im ausgeschalteten Zustand an Leuchten mit fehlendem Berührungsschutz (ältere Bauart) am Lampengewinde das Potential des Außenleiters anliegen kann. Damit kann eine Person beim Berühren des Lampengewindes (z. B. beim Auswechseln einer Glühlampe) einen Stromunfall erleiden. Weiterhin ist beim Schaltvorgang mit ungeeigneten Wechselschaltern ein Kurzschluss zwischen Außenleiter und Neutralleiter möglich.

Hier findest du weitere Infos:

https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Schaltung

bei der hamburger schaltung werden zwei wechselschalter zwischen phase und neutralleiter so angeschlossen, dass je nach dem ob die schalter gleich oder verschiden stehen, das licht an oder aus ist.

das Problem bei dieser schaltung ist, dass die phase je nach schalterstellung entweder auf dem gewinde liegt oder auf dem sockelkontakt.

die art dieser schaltung ist gefährlich und fällt auch nicht mehr wirklich unter den bestandschutz. wenn du schon am renovieren bist, dann würde ich auf jeden fall das korregieren. gegebenenfalls, je nach dem wie alt eure installation ist, die gelegenheit beim schopfe packen und die komplette installation erneuern (lassen)

lg, Anna

Glühlampen haben einen Mittelkontakt und außen ein Schraubgewinde.
Das Gewinde in der Lampenfassung kann man problemlos berühren, auch beim Herausschrauben der Lampe ( Birne) kann das passieren.

Deshalb darf an diesem Gewinde niemals die 230V Wechselspannung anliegen.
Bei der "Hamburger-Wechselschaltung" ist das aber immer in einer Schalterstellung der Fall und daher ist diese Schaltung auch nicht zulässig.

Da aber praktisch jeder eine Lampe ( Leuchte) kaufen und auch an die Decke hängen und die Drähte verbinden kann, ist es genauso möglich, dass Phase und Null falsch angeschlossen werden.

Die Lampe wird auch brennen, wenn die beiden Drähte vertauscht sind.
Die normgerechte Wechselschaltung ist dadurch fast genau so unsicher, wie die "Hamburger-Wechselschaltung" .

Kritiker dieses Satzes werden einwenden: "wenn das Licht aus ist, dann ist bei der zulässigen Wechselschaltung auch die Spannung weg.
Richtig, wie aber merkt man "Licht-Aus" bei defekter Glühlampe?

In solchen Fällen ist Sicherung raus immer der bessere Weg, der dann für beide Schaltungen gilt.