Bei richterlicher Zwangsunterbringung in Psychiatrie - wer zahlt das?
Hallo !
Angenommen : Eine Frau ist sehr schwer krank ( Privatversichert ) - Ein Richter ordnet zunächst die Unterbringung in einer Psychiatrie an . Es steht im Raum, daß daraus eine dauerhafte wird. Wer zahlt das dann ?
8 Antworten
Wenn die Dame noch berufstätig ist, zahlt das zunächst die Krankenkasse, in vollem Umfang. Wenn sie berufstätig ist, und aufgrund der Erkrankung nicht mehr arbeiten kann, wird geschaut, ob sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Das Einkommen aus dieser Versicherung wird dann gegengerechnet zu den Kosten des Aufenthalts. Da der Klinikaufenthalt in der Regel teuer ist, zahlen dann andere Stellen dazu. Diese Drittstellen können sein: Ehepartner, wenn dessen Einkommen hoch genug ist. Oder, sollte es keinen Ehepartner (mehr) geben, können auch die gutverdienenden Kinder zur Kasse gebeten werden. Erst wenn es nirgendwo mehr etwas zu holen gibt, zahlt das Sozialamt einen Zuschuss zu den Unterbringungskosten. Sollte sie noch untergebracht werden in der Zeit dass sie noch berufstätig ist, und während der Unterbringung in Rente gehen, hören die Einkünfte aus BUV auf, und es wird die Rente zur Bemessungsgrundlage genommen. Das kann dann dazu führen, dass Ehepartner/Kinder noch mehr bezahlen müssen.
Und 7 jahre später: Deutschland bezahlt psychiatrische Aufenthalte für Syrer zu 100% aus der kasse !
Die Krankenversicherung. Privatversicherungen können aber Auschlussklauseln enthalten. Dann muss das privat bezahlt werden.
Wenn die Frau dauerhaft in eine Einrichtung kommt,wird ihr Vermögen herangezogen,sofern sie welches hat.Im andern Tall zahlen die Kinder.So ist es in Altenheimen.Hier wirds auch nicht anders sein.Arme Frau.
Ehe es zu der angestrebten Vermögensauflösung kommt, ist es ratsam, einen Fachanwalt für Betreuungsmissbrauch zu konsultieren. Dies sollte ein Anwalt sein, dr keine eigenen Betreuungen führt und auch nicht im betreffenden Gerichtsbezirk seinen Wohnsitz hat.
Dieser sorgt in der Regel mit wenigen Briefen an das Betreuungsgericht dafür, dass die Betroffene aus ihrer Bevormundung entlassen und wieder in das normale Leben eingegliedert wird.
Mittlerweile hat sogar die Politik eingesehen, dass es nicht sinnvoll ist, diesen Bereich der Entmündigung und Hilfe in besonderen Lebenslagen Richtern zu überlassen, da hier keine Hilfe zu erwarten ist, sondern nur die Ausschlachtung des verbliebenen Vermögens der Betroffenen.
Deshalb strebt die Politik ein Hilfesystem an, in dem nicht Richter als erste den Kontakt zu den Betroffenen erhalten, sondern anderweitige Hilfsvereine und -einrichtungen, die aufgrund ihrer konkreten Hilfestellung eine Anordnung einer gesetzlichen Betreung überflüsssig machen..
Das wird deine Krankenkasse zahlen oder aber eine Sozialkasse
Die Versicherung
Die Versicherung zahlt manchmal, aber nicht generell. Bevor sie zahlt, macht sie sich ein eigenes Bild von der angeblichen medizinischen Notwendigkeit.der Unterbringung..
Denn die Krankenversicherungen haben mittlerweile bemerkt, dass viele psychiatrische Unterbringungen aufgrund einer kriminellen Stigmatisierung der Betroffenen erfolgen und lehnen aus diesem Grunde jegliche Zahlungen für derartige Machenschaften ab.
Denn für einen Klinikaufenthalt ohne die erforderliche medizinische Indikation ist die Krankenversicherung nicht gedacht.
Sobald die Psychiatrische Klinik diese Mitteilung der Krankenkasse erhalten hat, kommt es regelmäßig zu sogenannten "Spontaheilungen" und die Patienten werden so schnell wie möglich entlassen, d.h. vor die Tür des Klinikgebäudes gesetzt.