Krankenhaus vorzeitig verlassen - Weitere (Behadlungs-)Kosten?

7 Antworten

 Selbstverständlich darf ein Patient jederzeit das Haus verlassen beziehungsweise die Therapie beenden. 

 Ein vernünftiger Weg wäre allerdings mit dem Stationsarzt zu sprechen, sich einen Arztbrief ausstellen zu lassen und dann umgehend den Hausarzt zu besuchen. 

 Daraufhin wird man aufgefordert eine Erklärung zur vorzeitigen Entlassung zu unterschreiben. Dies hat den Zweck, den Ast aus der Haftung zu nehmen für mögliche Folgeschäden. Eventuelle Ansprüche gegen das Krankenhaus entfallen dann. 

 Es nützt übrigens nichts die Unterschrift zu verweigern, da der Vorgang in der Patientenakte dokumentiert wird. 

 Als gesetzlich Versicherten entstehen ansonsten keine Folgekosten oder sonstige Rechtsansprüche. 

Du willst also deine Behandlung abbrechen. Dir dann einen neuen Arzt suchen, der die Behandlung fortführt und dich möglicherweise wieder ins Krankenhaus einweisen. Das gefällt dir dann wahrscheinlich wieder nicht und das Spiel geht von vorn los. Durch solche Dinge entstehen erhöhte Kosten, die letztlich zur Steigerung der Krankenkassenbeiträge führen. Alle müssen unter einem solchen Verhalten leiden. Daher finde ich das sehr asozial.

Lumibang 
Beitragsersteller
 08.01.2017, 08:24

Das hat weniger mit "nicht gefallen" sondern eher mit kontraproduktiv zu tun. Ruhe und viel Schlaf wird angeordnet, und weder noch geht

Du darfst jederzeit ohne Angabe von Gründen das Krankenhaus verlassen. Du musst auch nichts unterschreiben.

Was die weiteren Behandlungskosten angeht, kommt deine Krankenkasse auch weiterhin dafür auf.

PieOPah  08.01.2017, 17:09

Auffordern kann man viel. Aber ob das deshalb richtig ist, lässt sich daraus nicht ableiten.

Ich kann dir nur sagen: du musst nichts unterschreiben. Der Arzt macht ggf. eine Aktennotiz, dass du dich selbst entlassen hast, das aber auch nur, damit das Krankenhaus aus der Haftung raus ist.

Die Krankenkasse interessiert sich dafür nicht. Ich hab das selbst schon mehrfach gemacht, insbesondere, wenn das KH grad mal unterdurchschnittlich ist. Bin ja kein Gefangener, also kann ich auch gehen. Und es passiert auch oft genug, dass sich Patienten selbst entlassen.

Kuestenflieger  08.01.2017, 09:47

so irrig falsch kann man das auch sehen  .

Lunatus  08.01.2017, 08:34

Doch, man wird aufgefordert eine Erklärung zu unterschreiben, daß  man das Haus gegen ärztlichen Rat verlässt. 

Sollte der Patient sich weigern, dann unterschreibt der Arzt dies im Beisein eines Zeugen stellvertretend für den Patienten. Dieser Zeuge ist in der Regel das Pflegepersonal, das den Abbruch der Therapie bestätigt. 

Rechtliche Folgen entstehen insofern, dass der behandelnde Arzt dann aus der Haftung ist. Mit anderen Worten, man kann im Falle von Folgeschäden keine Ansprüche an das Haus stellen. 

Wenn du das Krankenhaus "gegen ärztlichen Rat" verlässt, kann die Krankenkasse die Bezahlung eventueller daraus entstehenden ärztlichen "Weiterbehandlung" verweigern. 

leg die elektronic zur seite und lass dir schlafmittel geben , wegen der unruhe durch die bettnachbarn .

angenehme erholung und besserung .