Bekomme ich in meinem Fall Krankengeld, oder Lohnfortzahlung?
Ich wurde am 05.11.2014 am linken Bein operiert. (Krampfadern-OP) Bin bis zum 29.11.2014 krank geschrieben. Mir werden am 15.01.2015 am rechten Bein ebenfalls die Krampfadern weg operiert. Dauer der Krankschreibung ca. 4 Wochen.
Theoretisch liege ich dann über der sechs Wochen Grenze.
Meine Frage nun: 1. Zählt es auch, wenn ich an zwei verschiedenen Körperteilen den selben Eingriff hatte? 2. Fängt im neuen Jahr die Berechnung von vorne an?
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Die sechs Wochen sind pro Krankschreibung. Und hat nichts mit einem neuen Jahr zu tun. Du bekommst demnach nur durch den AG die Lohnfortzahlung.
Ich wurde am 05.11.2014 am linken Bein operiert. (Krampfadern-OP) Bin bis zum 29.11.2014 krank geschrieben. Mir werden am 15.01.2015 am rechten Bein ebenfalls die Krampfadern weg operiert. Dauer der Krankschreibung ca. 4 Wochen.Theoretisch liege ich dann über der sechs Wochen Grenze.Meine Frage nun: 1. Zählt es auch, wenn ich an zwei verschiedenen Körperteilen den selben Eingriff hatte?
Wenn die Erkrankung im Zusammenhang stehen, werden die Zeiten zusammengerechnet und nach 6 Wochen gibt es dann Krankengeld.
Fängt im neuen Jahr die Berechnung von vorne an?
Nein.
Genaue Infos kann Dir die Krankenkasse geben.