Krankengeld alte Krankmeldung?

1 Antwort

Die AU-Bescheinigung wurde am 13.09. ausgestellt und bis 04.10. datiert, aber nicht als „Endbescheinigung“ gekennzeichnet.

Deshalb will die Krankenkasse als Bestätigung noch einmal eine AU-Bescheinigung aktuelleren Datums, die bis 04.10. gilt und als „Endbescheinigung“ gekennzeichnet ist. Diese kannst du dir am 04.10. oder auch ein paar Tage früher vom Arzt holen.

Der Hintergrund ist, dass die Krankenkasse Krankengeld nicht im Voraus zahlen darf, sondern immer nur bis zum Datum der Ausstellung (also in diesem Fall bis 13.09.). Für die letzte Zahlung braucht sie einen aktuellen AU-Schein, um den Fall abschließen zu können.

Theoretisch hättest du ja trotz Krankschreibung auch wieder arbeiten gehen können - das ist nicht verboten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Filip1212 
Beitragsersteller
 15.09.2021, 10:00

Diese Bescheinigung ist für Arbeitgeber auf dem Bild. Auf Bescheinigung zu Krankenkasse ist Endbescheinigung angekreuzt.

okieh56  15.09.2021, 13:25
@Filip1212

Ok. Dann war es der Krankenkasse einfach zu weit in der Zukunft, so dass sie noch eine Bescheinigung haben möchte. Wie gesagt, hätte es ja sein könne, dass du dich doch schon vorher gut fühlst und vorzeitig wieder arbeiten gehst.

Gib einfach noch einmal eine Bescheinigung mit aktuellerem Datum ab - ca. 1 Woche vor dem 04.10. dürfte reichen.

sassenach4u  15.09.2021, 16:46
@okieh56

Das wird es sein. Ist die Endbescheinigung mehr als 1 Woche in die Zukunft zahlt die Krankenkasse noch nicht. Innerhalb der Woche ja.