Krankengeld alte Krankmeldung?

1 Antwort

Die AU-Bescheinigung wurde am 13.09. ausgestellt und bis 04.10. datiert, aber nicht als „Endbescheinigung“ gekennzeichnet.

Deshalb will die Krankenkasse als Bestätigung noch einmal eine AU-Bescheinigung aktuelleren Datums, die bis 04.10. gilt und als „Endbescheinigung“ gekennzeichnet ist. Diese kannst du dir am 04.10. oder auch ein paar Tage früher vom Arzt holen.

Der Hintergrund ist, dass die Krankenkasse Krankengeld nicht im Voraus zahlen darf, sondern immer nur bis zum Datum der Ausstellung (also in diesem Fall bis 13.09.). Für die letzte Zahlung braucht sie einen aktuellen AU-Schein, um den Fall abschließen zu können.

Theoretisch hättest du ja trotz Krankschreibung auch wieder arbeiten gehen können - das ist nicht verboten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung