Bekommen Diabetiker mehr Urlaub?

6 Antworten

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Wenn Du als Diabetiker schwerbehindert bist, bekommst Du Zusatzurlaub:

"Der § 125 SGB IX, der 2001 die Vorschriften aus dem ehemaligen Schwerbeschädigtengesetz ablöste, sieht für schwerbehinderte Arbeitnehmer einen Zusatzurlaub in Höhe von 5 Tagen vor, wenn Sie in einer 5-Tage-Woche beschäftigt sind. Schwerbehinderte sind dabei die Menschen, die eine Behinderung von mindestens 50 Prozent aufweisen. Auch Arbeitnehmer mit einer Behinderung von 30 Prozent und mehr können sich einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen."

reni65 
Beitragsersteller
 21.05.2010, 06:03

vielen dank...schnelle antwort :o)

Es gibt Firmen, da hat man bei steigendem Alter einen hoeheren Urlaubsanspruch. Dies ist dann allerdings im Tarifvertrag bzw. im Arbeitsvertrag geregelt. Hoeherer Urlaubsanspruch bei chronischer Krankheit muesste dann normalerweise auch im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt sein. Frag mal beim VDK nach, die koennen dir da genaueres sagen...

reni65 
Beitragsersteller
 21.05.2010, 06:02

danke

Diabetes allein ist kein Grund für Zusatzurlaub. Nur wenn eine Schwerbehinderung ab GdB 50 vorliegt. Mein Mann ist auch Diabetiker, jedoch nicht schwerbehindert, folglich auch ohne Zusatzurlaub.

reni65 
Beitragsersteller
 21.05.2010, 06:02

danke für die antwort, aber wohl nicht ganz richtig...habe nun erfahren:

Wenn Du als Diabetiker schwerbehindert bist, bekommst Du Zusatzurlaub:

"Der § 125 SGB IX, der 2001 die Vorschriften aus dem ehemaligen Schwerbeschädigtengesetz ablöste, sieht für schwerbehinderte Arbeitnehmer einen Zusatzurlaub in Höhe von 5 Tagen vor, wenn Sie in einer 5-Tage-Woche beschäftigt sind. Schwerbehinderte sind dabei die Menschen, die eine Behinderung von mindestens 50 Prozent aufweisen. Auch Arbeitnehmer mit einer Behinderung von 30 Prozent und mehr können sich einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen."

helrich  21.05.2010, 10:22
@reni65

Doch, meine Antwort ist völlig korrekt. Du hast meine Antwort nur falsch interpretiert. Zitat: Diabetes ALLEIN ist kein Grund für Zusatzurlaub. Nur wenn eine Schwerbehinderung ab GdB 50 vorliegt.

Da ich selbst mit GdB 40 gleichgestellt bin, hab ich mich schon ein wenig mit der Materie beschäftigt...

Nur, wenn du eine anerkannte Schwerbehinderung von über 50% hast, hast du Anspruch auf 5 Tage mehr Jahresurlaub.

Geh zum VdK, der hilft dir beim Prozedere mit Beantragung und Attestierung der Behinderung wegen Diabetes.

RatsucherZYX  20.05.2010, 08:22

...du meinst wohl: ab 50%.

Der § 125 SGB IX, der 2001 die Vorschriften aus dem ehemaligen Schwerbeschädigtengesetz ablöste, sieht für schwerbehinderte Arbeitnehmer einen Zusatzurlaub in Höhe von 5 Tagen vor, wenn Sie in einer 5-Tage-Woche beschäftigt sind. Schwerbehinderte sind dabei die Menschen, die eine Behinderung von mindestens 50 Prozent aufweisen. Auch Arbeitnehmer mit einer Behinderung von 30 Prozent und mehr können sich einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen.

http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Arbeitsrecht/Arbeit017.html

reni65 
Beitragsersteller
 21.05.2010, 06:02

vielen dank