Ärztlicher Bereitschaftsdienst - Krankmeldung - was ist möglich?
Hallo liebe Community, ich habe folgendes Problem:
Seit letztem Freitag bin ich nicht in der Lage die Berufsschule oder meine Ausbildungsstätte zu besuchen. Die Ursache ist psychisch bedingt und der Auslöser kam am Donnerstag.
Meine psychischen Beschwerden sind in der Schule und bei meinem Arbeitgeber bekannt, allerdings brauche ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Mein Problem ist leider, dass meiner Hausärztin im Urlaub ist und nur der Ärztliche Bereitschaftsdienst von ihr angegeben wurde, solle sie nicht erreichbar sein.
Wie läuft das genau ab? Ich habe keine Erfahrung damit und auch Angst (wie gesagt, Psyche).
In welchem Rahmen darf dieser Dienst krankschreiben und wie lange rückwirkend?
Es ist wirklich wichtig.
Und nein, ich bin nicht "faul" oder Ähnliches.
Im Gegenteil, eigentlich bin ich hoch motiviert und einer der Besten meines Jahrgangs. Aber dieses Tief reißt es gerade völlig auseinander.
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Der Frager meint mit ärztl. Bereitschaftsdienst, den seine Hausärztin angegeben hat, die Urlaubsvertretung seiner Hausärztin. Und dort kannst du hin und dir eine AU holen.
Der ärztl. Bereitschaftsdienst ist was ganz anders: er ist dafür vorgesehen wenn die Hausärzte ihre Praxen geschlossen haben, wie an Wochenenden und oder Feiertagen und Nachts.
SaniOnTheroad und Bieberchen. : euere Antworten stimmen nicht ganz: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können von den ärztlichen Bereitschaftsdiensten, aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen nur für die Zeit ausgestellt werden, in der die Praxen der niedergelassen Ärzte geschlossen haben, d.h. für das Wochenende oder den Feiertag.
Dann musst du zu deinem Hausarzt oder dessen Urlaubsvertretung. Eine rückwirkende Krankschreibung ( AU) ist für maximal 2 Tage möglich.
Lest mal dazu in diesem Link:
Hi,
In welchem Rahmen darf dieser Dienst krankschreiben und wie lange rückwirkend?
Der ärztliche Bereitschaftsdienst darf gar nicht krank schreiben - also Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
Dafür musst Du zu einem anderen, niedergelassenen Arzt.
LG
da bekommst du keinen Krankenschein! Das ist nur eine Notversorgung.
ein bißchen spät, oder? Die Bescheinigung muss am dritten Tage vorliegen. Das sind schon sechs Tage seit Freitag. Das dürfte Ärger geben!