Bevorstehende OP und Arbeitgeber!
Kann mein AG mir eine bevorstehende OP verwähren, wenn im AV steht, es bedarf der Einwillgung des AG, wenn eine vorhersehbare Arbeitunfähigkeit besteht.
Kann ich mich auch gegen seine Einwilligung OP lassen. Ich lass keinen Eingriff aus Spass durchführen. Mir stösst etwas, die Einwilligung auf!
Wer war schon mal in solch einer Situation oder hat Erfahrunf´gen auf diesem Gebiet?
Danke!
11 Antworten
Ich denke auch, wenn es eine Lebenswichtige oder unumgängliche OP ist, dann kann der AG bestimmt nichts dagegen einwerfen. Es gibt ja auch OPs die kann man machen lassen oder auch nicht. Manche machens, manche nicht, manche früher, manche später, die sind planbar (z.B. Karpartunnel oder Zähne oder Knie oder Hammerzehe). Das sind Dinge die entstehen nicht von heute auf morgen und da muss auch die OP nicht von heute auf morgen sein und da kann man sich mit dem AG absprechen und das finde ich auch nicht zu viel verlangt.
Diese Klausel ist mir auch zuerst sauer aufgestossen. Ich denke aber, dass es dabei eher darum geht, ob es sich um eine vermeidbare bzw. verschiebbare Arbeitsunfähigkeit handelt. In deinem Fall also, ob die OP medizinisch notwendig ist. Eine Brustvergrößerung z. B. wäre nicht medizinisch notwendig während das Entfernen eines Marknagels medizinisch notwendig sein kann. Das nur als Beispiel und so denke ich mir das jedenfalls. Ob diese Klausel allerdings rechtens ist, weiß ich nicht.
Ich denke es geht da lediglich darum, dass er nicht alle OP's genehmigen muss. Einfach nur aus dem Grund, wenn diese nicht der Gesundheitserhaltung sondern der Schönheit dienen. Sonst würden ja einige AN die Schönheits-OP's auf kosten der AG's machen...
Gesundheitserhaltende muss er zustimmen. Red doch einfach mal mit ihm =)
Diese OP muss er zustimmen. Das hatte ich auch schon hinter mir...
Da es allerdings keine so enorm wichtige OP ist, die auf den Tag erledigt sein muss, habe is es allerdings so gemacht, dass ich gesagt hab ich möchte es z.b. in spätestens 3 Monaten rum haben, und wann es von der arbeit her besser passt, jetzt oder in einem Monat...
klingt fuer mich nach einer rechtswidrigen klausel. also dass du bescheid sagen musst, ist in ordnung, aber "einwilligung" ist ja vollkommen grotesk. da wuerde ich mich ggf. mal bei einem anwalt mit spezialgebiet arbeitsrecht erkundigen.
was heißt grotesk... Denk an schönheit-OP's. ich finde die klausel ok, aber wird nur diese Art der OP's betreffen und nicht Gesundheitserhaltende.
nein, solche klauseln gibt es nicht
schönheits-OPs sind privatangelegenheit und rechtfertigen keine AU-bescheinigung. für sowas muss ein AN seinen urlaub opfern.
natuerlich ist das grotesk, wenn es SO da steht. wenn da steht "fuer schoenheits-ops muss der arbeitnehmer urlaub beantragen" ist das fuer mich 'ne ganz andere geschichte, aber es scheint ja nicht weiter spezifiziert zu sein. wenn ich (was tatsaechlich ansteht) mich an der schulter operieren lassen MUSS, weil ich eine verletzung habe, dann muss mir mein arbeitgeber das ERLAUBEN?
der AG kann dir nicht durch ein veto oder ähnliches einen notwendigen chirurgischen eingriff verwähren. wenn du nett bist, bindest du ihn in die terminfindung ein und informierst ihn rechtzeitig. wenn die termine aber rar sind und/oder der eingriff dringend ist, sind auch hier die möglichkeiten beschränkt.
selbst, wenn du deinen AG vor dem eingriff informierst und seine evtl. bei dem OP-termin berücksichtigst, musst du ihm trotzdem keine medizinischen details offenlegen. der hinweis auf einen notwendigen eingriff sollte hier vollkommen ausreichen.
es ist keine Schönheits-OP, es wird ein Varizen Eingriff den ich schon längere Zeit rausschiebe