Schwerbehinderungsantrag wegen kaputtem Knie

3 Antworten

Erstmal vorab mein Beileid für diese Geschichte, aber ich würde auf jeden Fall einen beantragen. Allein deswegen schon, weil man mit einem solchen in vielen städten nichts für ÖPNV zahlen muss. Auf frage 2 habe ich keine Antwort

LG, Juri

Zu 1.

Behinderung (1) Behinderung im Sinne dieses Gesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Regelwidrig ist der Zustand, der von dem für das Lebensalter typischen abweicht. Als nicht nur vorübergehend gilt

ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Bei mehreren sich gegenseitig beeinflussenden Funktionsbeeinträchtigungen ist deren Gesamtauswirkung maßgeblich.

(2) Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung ist als Grad der Behinderung (GdB), nach Zehnergraden abgestuft, von 20 bis 100 festzustellen.

(3) Für den Grad der Behinderung gelten die im Rahmen des § 30 Abs. 1 des

weiteres darüber: http://behinderung.org/gesetze/SchwbG.htm

Wenn du meinst, dass die o.g. Punkte auf dich zutreffen hast du die Möglichkeit. Ich kenne die weitreichenden Konsequenzen nicht, glaube aber, dass es auf jedenfall gut ist einen SchwerbehindertenAusweis zu besitzen!!! Jedoch kannst du dann gewisse Tätigkeiten nicht mehr ausführen und deine Einstellungschancen existieren nicht. Gesundheit sollte vor gehen, glaube ich. Also kannst du wirklich nur noch gewissen Tätigkeiten ausüben.

  1. Frage: Anrufen und den Arzt fragen. Wenn das Jobcenter einen Nachweis braucht, dann sollte der Arzt logischerweise etwas ausstellen. Der Arzt ist verantwortlich für deine Diagnose und kann dir diese wohl kurz schriftlich bestätigen.Du müsstest also auf alle Fälle einen Nachweis bekommen können.
Zwockel3001 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 14:14

Ich denke mal, das ich mit meinem Knie weit über die 6 Monate hinaus Probleme haben werde, denn im Moment sieht es für mich so aus, als würde es nie wieder zu sagen wir mal 90% funktionieren.

Das meine Einstellungschancen mit Beantragung und Erhaltung eines Behindertengrades sinken, weiß ich - aber was bringt es mir, Jobs kündigen oder ablehnen zu müssen, weil ich es gesundheitlich nicht mehr kann.

fragerechtlich  25.01.2013, 17:45
@Zwockel3001

Probier es , vielleicht klappt es. Einen Schwerb.-Ausweis gibt es erst ab einem GdB von 50+.(glaube ich). Dies könnte also knapp werden.

Auf einer Seite habe ich Schätzungen des GdB gefunden: http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html#Blae_Entleerungsstoerung

Ich empfehle dir die Browser-Suchfunktion zu Benutzen: Strg + F und dann "Knie, Bewegung" o.ä. suchen. Ich hab nur kurz reingeschaut und glaube jetzt, dass es eng wird, wenn es nur das Knie- einseitig ist. Vielleicht findest du ja dein exaktes Problem!

Gute Besserung! ;)

Also, den Antrag auf Feststellung eine GdB (Grad der Behinderung) oder GdS(Grad der Schädigung) kannst Du in jedem Fall stellen, bei der Rentenversicherung. Mich wundert, dass Du zum Jobcenter musst, wenn es ain Arbeitsunfall oder Wegeunfall war hast Du Anspruch auf Wiedereingliederungshilfen durch die BG (Berufshilfe z.B.) Natürlich muss der Arzt Dir diese Einschränkung auf leichte Arbeitet attestieren. Er sollte es auch spezifizieren (z.B. kein langes Stehen, kein schweres Heben oder so. Raus kommt dann das Du noch Pförtner sein darfst, aber Pförtner gibt es nicht mehr.

Zwockel3001 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 14:12

Über wiedereingliederungshilfe wurde nie gesprochen, nur das ich leichte Tätigkeiten machen kann, zum Beispiel im Büro sitzen, aber als ich meinem Arzt sagte, er solle es auf dem Zahlschein der KK vermerken, das ich nur bedingt arbeitsfähig bin sagte er, er würde es der BG schreiben, das ich nicht 100% einsatzfähig bin und auch das die Behandlung noch andauert, aber ein extra Schreiben für das Jobcenter würde es nicht geben.