Schwerbehinderungsantrag wegen kaputtem Knie
Hallo, habe schon mehrfach gegoogelt, aber nicht wirklich was gefunden.Ich stelle mir die Frage, ob es sinnvoll wäre, einen Schwerbehindertenantrag zu stellen, wegen meines Knie´s. Hier meine OP-Geschichte:
2006 Knie-Op - Versetzung der Kniescheibe nach innen, aufgrund mehrmals täglichem rausspringen (und sofortigem zurückspringen) der Kniescheibe - von da an nonstop Probleme
2011 Knie-Op - Entfernung einer Zyste im Kniegelenk und einer Falte - weiterhin Probleme
2012 Knie-Op im September - Ursache Autounfall 2011 - starker Schlag auf das Knie (tibiakopf) 1 Jahr Schmerzen und Schwellung im Bereich des Tibiakopfes
Bei der OP wurde abgestorbenes Gewebe rund um das Knie (Tibiakopf und unterhalb des Knie´s) großflächig entfernt, sowie eine eine Kapselentfernen, die zurück geblieben ist, vom Hämatom, befand sich unter der Kniescheibe.
Bewegungsfähigkeit und Belastungsfähigkeit sehr eingeschränkt - 30 min. spazieren - Schmerzen - Bein anwinkeln 110 Grad alleine - 120 Grad mit Hilfe - mehr geht nicht, Blockierung und Schmerzen - KG bringt auch keinen Vortschritt - in die hocke gehen sowie hinknien - unmöglich.
Ist es sinnvoll, einen Antrag zu stellen, da mir nicht einmal mein Arzt sagen kann, ob und wann ich das Bein wieder voll einsetzen kann.
Meine 2. Frage:
Mein Doc (BG-Arzt - Autounfall war BG-Unfall) hat mich jetzt auch gesund geschrieben, für leichte Tätigkeiten, aber mir keinerlei Nachweis darüber gegeben.Diesen brauche ich aber für das Jobcenter, denn durch den BG-Unfall verlor ich meinen Job und bin jetzt arbeitslos.
Muss mein Arzt ein entsprechendes Schreiben ausfüllen, was ich dem Jobcenter vorlegen kann, oder muss er mich sogar weiter AU-fähig schreiben? Habe nämlich das Gefühl, das die BG ihm Druck gemacht hat.
LG Zwockel
3 Antworten
Erstmal vorab mein Beileid für diese Geschichte, aber ich würde auf jeden Fall einen beantragen. Allein deswegen schon, weil man mit einem solchen in vielen städten nichts für ÖPNV zahlen muss. Auf frage 2 habe ich keine Antwort
LG, Juri
Zu 1.
Behinderung (1) Behinderung im Sinne dieses Gesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Regelwidrig ist der Zustand, der von dem für das Lebensalter typischen abweicht. Als nicht nur vorübergehend gilt
ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Bei mehreren sich gegenseitig beeinflussenden Funktionsbeeinträchtigungen ist deren Gesamtauswirkung maßgeblich.
(2) Die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung ist als Grad der Behinderung (GdB), nach Zehnergraden abgestuft, von 20 bis 100 festzustellen.
(3) Für den Grad der Behinderung gelten die im Rahmen des § 30 Abs. 1 des
weiteres darüber: http://behinderung.org/gesetze/SchwbG.htm
Wenn du meinst, dass die o.g. Punkte auf dich zutreffen hast du die Möglichkeit. Ich kenne die weitreichenden Konsequenzen nicht, glaube aber, dass es auf jedenfall gut ist einen SchwerbehindertenAusweis zu besitzen!!! Jedoch kannst du dann gewisse Tätigkeiten nicht mehr ausführen und deine Einstellungschancen existieren nicht. Gesundheit sollte vor gehen, glaube ich. Also kannst du wirklich nur noch gewissen Tätigkeiten ausüben.
- Frage: Anrufen und den Arzt fragen. Wenn das Jobcenter einen Nachweis braucht, dann sollte der Arzt logischerweise etwas ausstellen. Der Arzt ist verantwortlich für deine Diagnose und kann dir diese wohl kurz schriftlich bestätigen.Du müsstest also auf alle Fälle einen Nachweis bekommen können.
Probier es , vielleicht klappt es. Einen Schwerb.-Ausweis gibt es erst ab einem GdB von 50+.(glaube ich). Dies könnte also knapp werden.
Auf einer Seite habe ich Schätzungen des GdB gefunden: http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html#Blae_Entleerungsstoerung
Ich empfehle dir die Browser-Suchfunktion zu Benutzen: Strg + F und dann "Knie, Bewegung" o.ä. suchen. Ich hab nur kurz reingeschaut und glaube jetzt, dass es eng wird, wenn es nur das Knie- einseitig ist. Vielleicht findest du ja dein exaktes Problem!
Gute Besserung! ;)
Also, den Antrag auf Feststellung eine GdB (Grad der Behinderung) oder GdS(Grad der Schädigung) kannst Du in jedem Fall stellen, bei der Rentenversicherung. Mich wundert, dass Du zum Jobcenter musst, wenn es ain Arbeitsunfall oder Wegeunfall war hast Du Anspruch auf Wiedereingliederungshilfen durch die BG (Berufshilfe z.B.) Natürlich muss der Arzt Dir diese Einschränkung auf leichte Arbeitet attestieren. Er sollte es auch spezifizieren (z.B. kein langes Stehen, kein schweres Heben oder so. Raus kommt dann das Du noch Pförtner sein darfst, aber Pförtner gibt es nicht mehr.
Über wiedereingliederungshilfe wurde nie gesprochen, nur das ich leichte Tätigkeiten machen kann, zum Beispiel im Büro sitzen, aber als ich meinem Arzt sagte, er solle es auf dem Zahlschein der KK vermerken, das ich nur bedingt arbeitsfähig bin sagte er, er würde es der BG schreiben, das ich nicht 100% einsatzfähig bin und auch das die Behandlung noch andauert, aber ein extra Schreiben für das Jobcenter würde es nicht geben.
Ich denke mal, das ich mit meinem Knie weit über die 6 Monate hinaus Probleme haben werde, denn im Moment sieht es für mich so aus, als würde es nie wieder zu sagen wir mal 90% funktionieren.
Das meine Einstellungschancen mit Beantragung und Erhaltung eines Behindertengrades sinken, weiß ich - aber was bringt es mir, Jobs kündigen oder ablehnen zu müssen, weil ich es gesundheitlich nicht mehr kann.