Bitte Hilfe//Rente nach Herzinfarkt (STENTEINSATZ)
Hallo leute,
Derzeit ist mein Vater 47 Jahre Alt.Er war ca seit einem Jahr Arbeitslos und hatt ca nach einer Woche wieder einen neuen Arbeitsplatz.Doch letzten Mittwoch erlitt er einen Herzinfarkt und kriegte ein Stend an sein Herz.Heute sagte uns der Arzt dass mein Vater leider nicht mehr wie früher arbeiten kann,wegen dem Stend.Und jetzt wollte ich euch fragen ob es möglich wäre dass mein Vater frührente macht oder ob er Weiterarbeiten muss.
4 Antworten
Hallo onurkizil,
Sie schreiben:
Bitte Hilfe//Rente nach Herzinfarkt (STENTEINSATZ). Derzeit ist mein Vater 47 Jahre Alt.Er war ca seit einem Jahr Arbeitslos und hatt ca nach einer Woche wieder einen neuen Arbeitsplatz.Doch letzten Mittwoch erlitt er einen Herzinfarkt und kriegte ein Stend an sein Herz.Heute sagte uns der Arzt dass mein Vater leider nicht mehr wie früher arbeiten kann,wegen dem Stend.Und jetzt wollte ich euch fragen ob es möglich wäre dass mein Vater frührente macht oder ob er Weiterarbeiten muss.<
Antwort:
Die Frage, ob eine Frühverrentung in Form einer vollen Erwerbsminderungsrente in Frage kommt richtet sich einzig und allein danach, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und außer dem die medizinischen Voraussetzungen!
Versicherungrechtliche Voraussetzungen:
In den letzten 5 Jahren müßen mindestens 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sein.
Medizinische Voraussetzungen:
Da Ihr Vater nach dem wichtigen Stichtag 1.1.1961 geboren ist, besteht leider kein Vertrauensschutz bei Berufsunfähigkeit!
Daraus folgt:
Die noch verbliebene Restleistungsfähigkeit muß auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken sein!
Dieser Nachweis muß vom Antragssteller erbracht werden, was in der Praxis oft eine große Herausforderung darstellt und natürlich hängt dies ja auch von der nachhaltigen Schwere der Krankheit ab.
Siehe hierzu auch die aktuelle Broschüre der Deutschen Rentenverischerung unter folgendem Link:
Wird ein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente bei der DRV eingereicht so kommt in erster Linie der Grundsatz "REHA geht vor Rente" zum Tragen.
Die REHA sollte mit dem Status "Arbeitsunfähig" angetreten werden, weil sonst in den meisten Fällen die Entlassung als arbeitsfähig erfolgt.
Wer aber als arbeitsfähig aus der REHA entlassen wird, der ist auch nicht krank und somit nicht erwerbsgemindert.
Damit ein Rentenantrag überhaupt auf die Erfolgsspur kommen kann, sollte eine mindestens 6-monatige, ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit vorliegen.
Des weiteren sollten unbedingt unverzichtbare Hausaufgaben abgearbeitet werden, bevor man seinen Antrag auf REHA oder volle Erwerbsminderungsrente bei der DRV einreicht!
Siehe die Hausaufgaben unter
google>>erwerbsminderungsrente.biz
und auf Youtube die Videoanleitungen unter dem Stichwort:
"Erwerbsmidnerungsrente beantragen-Hausaufgaben!"
Wenn weitere Fragen auftreten, bitte einfach wieder melden!
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo,
hier von lifeline, Springer Medizin :
Der Herzinfarkt ist überstanden und es besteht keine Lebensgefahr mehr: Viele Betroffene fühlen sich in dieser Situation unsicher. Sie wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen, wie stark sie sich wieder belasten können, was erlaubt ist und was nicht. Sie haben Angst, dass sich das bedrohliche Ereignis noch einmal ereignen könnte. Sinnvoll ist daher eine rasche Rehabilitation in einer spezialisierten Reha-Einrichtung. Dort erhält der Infarktpatient wichtige Informationen zu seiner Erkrankung. Er wird hinsichtlich der möglicherweise bestehenden Einschränkungen bei der Lebensführung beraten und erhält Tipps für die Krankheitsbewältigung. Weitere Artikel
Genesung
Reha-Klinik: Wo Herzinfarkt-Patienten gesund leben lernen
Sport
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Reha nach Herzinfarkt – Gymnastik ganz wichtig
Herzeleid oder kaputte Pumpe?
Psychologische Betreuung nach Herz-OP wichtig
Übersicht
Herzinfarkt (Myokardinfarkt): Therapie
Diagnose
EKG (Elektrokardiografie)
Die Sorge, wie es weitergeht, ist nicht ganz unberechtigt. Denn dem Herzinfarkt liegt ein akuter Gefäßverschluss zugrunde liegt, der seine Ursachen in einer Gefäßverkalkung und einer koronaren Herzerkrankung hat. Auch wenn der Herzinfarkt adäquat behandelt wurde, bleibt die zugrunde liegende Erkrankung jedoch bestehen. Sie muss behandelt werden und das nicht zuletzt, damit ein solches bedrohliches Ereignis nicht wieder auftritt.
Medikamente zum Schutz von Herz und Gefäßen
Patienten, die einen Herzinfarkt überstanden haben, sind daher anschließend dauerhaft auf Medikamente angewiesen. Sie sollten auf jeden Fall einen Betablocker erhalten und einen Wirkstoff, der der Bildung von Blutgerinnseln entgegen wirkt (Thrombozytenaggregationshemmer) sowie ein Statin zur Senkung der Blutfette.
Die Medikamente sind notwendig, um die Pumpleistung des Herzens zu verbessern, den Blutdruck und die Blutfettwerte zu normalisieren und zu verhindern, dass sich Blutgerinnsel bilden. In Studien wurde dabei dokumentiert, dass die genannten Wirkstoffe eindeutig das Sterblichkeitsrisiko von Menschen nach einem Herzinfarkt senken.
Noch im Krankenhaus werden die meisten Patienten auf die Medikamente eingestellt. Diese sollen die Gefahr eines erneuten Infarktes bannen, Beschwerden, wie sie ansonsten infolge der KHK auftreten können wie zum Beispiel Herzschmerzen, verhindern und sie sollen die körperliche Belastbarkeit und damit auch die Lebensqualität der Patienten wieder bessern.
Rehabilitation nach der akuten Phase
Ist die akute Phase eines Herzinfarkts überstanden, schließt sich meist eine dreiwöchige Anschlussheilbehandlung zur Rehabilitation an. Diese sogenannte Reha-Maßnahme wird in einer Rehabilitationsklinik vollstationär, tagesstationär oder ambulant durchgeführt. Sie gibt dem Patienten eine gute Gelegenheit, sich mit der Krankheit und ihren Folgen auseinanderzusetzen.
Nach den Reha-Maßnahmen übernimmt in aller Regel der Hausarzt die weitere gesundheitliche Betreuung mit regelmäßigen Blutdruck- und EKG-Kontrollen. Er wird langfristig die individuellen Risikofaktoren überwachen. Außerdem wird er gemeinsam mit dem Patienten versuchen, durch eine gezielte Behandlung wie etwa eine Blutdrucksenkung das Risiko für Herz und Gefäße zu minimieren. Er wird den Patienten zudem motivieren, durch allgemeine Maßnahmen wie zum Beispiel das Abspecken und das wieder Erreichen eines normalen Körpergewichtes, aktiv dazu beizutragen, dieses Ziel zu realisieren. Selbsthilfegruppen bieten dauerhaft Unterstützung
Allerdings lassen sich lieb gewordene Lebensgewohnheiten nur schwer von einem Tag auf den anderen ändern. Unterstützung finden Betroffene bei Selbsthilfegruppen. In solchen Gruppen können sich Menschen nach einem Herzinfarkt über ihre Probleme und Ängste im Zusammenhang mit dem Ereignis und der zugrunde liegenden Krankheit austauschen. Sie können sich gegenseitig bei der Krankheitsverarbeitung helfen und zu einer allgemein gesünderen Lebensweise anspornen.
Wegen der Rente : kann sein, daß dein Vater nur noch bedingt einsatzfähig sein wird. Für eine Frührente sind die Kriterien streng. Er muß oder du mußt dich erkundigen, was für ihn gilt. Erst nach der Reha wird darüber entschieden, wie es weiter geht. Erkundigen mußt ihr euch aber schon jetzt, um keinen Fehler zu machen. Kann auch sein daß er vorübergehend eine Rente bekommt oder gar nur eine Teilrente...
Aber es gibt viele, die einen By-Pass (Stent) bekommen haben und arbeiten weiter oder sich umschulen lassen haben...
Rentenstelle ansteuern und dort fragen.
Meist ist ein medizinisches Gutachten fällig.
Emmy
Das dürfte problematsch werden - Erwerbsunfähigkeitsrente (und die meinst Du vermutlich) gibt es erst dann, wenn jemand egal in welchem Job weniger als 3 Stunden arbeiten kann.
Wenn er nur einen leichteren Job bekommt und ganztags arbeiten kann, bekommt er nix und bei allem "dazwischen" einen prozentualen Zuschuß
dass muss er mit seinen hausarzt besprechen. aber für sein herz kann er selber was machen, damit kein herzinfarkt mehr kommt.