Blanko Heil und Kostenplan?
Diese Woche war es mal wieder so weit,ich musste zum Zahnarzt-eine Brücke war rausgefallen.Ansich kein grosser Akt,allerdings nur eine Notlösung da steht mir noch eine grössere OP bevor.Nun hat mir die freundliche Spechstundenhilfe gleich nach der Behandlung (der Doc selber hatte sich schnell weg gemacht) eine leeren Heil-und Kostenplan(es stand absolut nichts drin) zur Unterschrift vorgelegt und auf Nachfrage bekam ich zur Antwort das das nur zur Vorlage an die Krankenkasse wäre,ich hätte da nichts mit zu tun.Von wegen,am nächsten Tag bekam ich prompt eine Rechnung von 21 Euro nochwas.Zwar ist das nicht viel,aber wenn ich draran denke das da noch eine teurere OP nachkommt und ich nicht vorher weiss was ich da bezahlen muss und ob ich das auch kann wird mir ganz anders.Irgendwie kommt mir das ganze komisch vor und ich frage mich(und Euch)ob das normal ist das ein Patient einen solchen Plan ohne Absprache unterschreibt bevor der überhaupt ausgefüllt ist.Sowas hat der schonmal mit mir gemacht,das war auch nach einer OP-vorher sollte eine Behandlung nichts koste,nach der OP hatte ich eine rechnung(nicht für die op9von 130 Euro.Wie sind da Eure Erfahrungen und kennt sich jemand evtl auch mit dem da geltendem Recht aus?Wäre echt dankbar um Hilfe.
2 Antworten
Das klingt vielleicht ein wenig seltsam aber das Verhalten der Praxis ist in Ordnung. Man hätte es allerdings erläutern sollen. Das Wiedereinsetzen einer Brücke ist eine prothetische Leistung und die muß auf einem Heil-und Kostenplan beantragt und genehmigt werden. Auch fällt hierbei der übliche Eigenanteil an (je nach Bonusheft etc.). Blanko unterschrieben haben Sie im Grunde gar nichts. Falls Sie gelesen haben, was Sie unterschrieben haben, dann haben Sie lediglich erklärt, daß Sie bei der betreffenden Krankenkasse versichert sind, aufgeklärt wurden und mit der Behandlung einverstanden sind. Da eine solche Leistung von den Krankenkassen immer genehmigt wird, ist es durchaus üblich die Brücke erst einzusetzen und danach den Antrag abzusenden. Insofern hat die Sprechstundenhilfe recht. Als Patient hat man damit wenig zu tun. Allerdings wäre es angebracht gewesen, Sie auf den Eigenanteil (gesetzliche Regelung!) hinzuweisen. Aber ich kann mir niemanden vorstellen, der wegen des Eigenanteils auf das Wiedereinsetzen der Brücke verzichtet hätte!
Das ist sicher nicht sehr seriös. Ich würde 1. nichts blanco unterschreiben und auf jeden fall auf einen Kostenvoranschlag bestehen. 2. Würde ich den Zahnarzt wechseln
Sehe ich genauso. Blankounterschrift ist völlig undiskutabel da stehen dem Zahnarzt andere und korrekte Lösungen zur Verfügung.