Warum bekommt meine Tochter den Eigenanteil der kieferorthopädischen Behandlung ausbezahlt und nicht ich, obwohl ich ihn gezahlt habe?
Die kieferorthopädische Behandlung bei meiner Tochter wurde erfolgreich abgeschlossen. Während der Behandlung bekam ich quartalsweise eine Rechnung über die 20% Eigenanteil, die ich von meinem Konto bezahlte. Nun habe ich den Antrag auf Erstattung des Eigenanteils gestellt und war ziemlich überrascht zu erfahren, dass das Geld auf das Konto meiner Tochter überwiesen wurde, mit der Begründung, weil sie inzwischen volljährig sei und demzufolge sie den Anspruch auf Rückzahlung habe. Ich kann das nicht verstehen. Hat nicht Erstattungsanspruch derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung erfolgte? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir das erklären?
2 Antworten
Nein, mit Volljährigkeit sind alle Leistungen mit ihr abzurechnen. Du kannst sie auffordern, dir das Geld auszuhändigen. Die Krankenkasse hat alles richtig gemacht.
Dabei ist es unerheblich, wer die Rechnung vorab bezahlt hat. wäre genauso bei einer PZR oder einer Impfung, die vorgestreckt und teilweise erstattet wird.
Hallo,
der Versicherte erhält die 20% Eigenanteil erstattet. Bei Minderjährigen erhält der gesetzliche Vertreter das Geld.
Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern ist das nicht einfach feststzustellen, wer das Geld gezahlt hat (bzw. wer diwe Kontonummer für die Krankenkassenerstattung festlegt). Wenn die Eltern sich nicht einigen können, wird das Geld ggf. mit dem 18. Geburtstag an die nun volljährige Versicherte gezahlt.
Wenn das Kind Taschengeld oder Unterhalt erhält, kann sich die Tochter nun für den Zeitraum X selbst versorgen.
Gruß
RHW