Bnadscheibenvorfall Bundeswehr ,gibt es Abfindung nach DU verfahren/saz4?
Hey ich habe seit 1,5 Jahren Probleme mit der Bandscheibe (lws) . Hab 2 op's hinter mir und etliche spritzen und War öfters reha .leider ohne Erfolg . Kann kaum laufen und nicht lange stehen .. bin soldat (saz 4 )und hab am 30.06.17 dze. Werde wohl die nächste Zeit irgendwann DU geschrieben und weiß nicht inwiefern ich abgesichert bin . Ob es abpfindung oder bfd gibt ? Villt. Kann mir ja jemand helfen.
3 Antworten
Werde wohl die nächste Zeit irgendwann DU geschrieben
Wenn du mit DU den Begriff dienstunfähig meinst, bedeutet dies dass du aus dem Bundeswehrdienst entlassen wirst.
Nur Berufssoldaten werden in den Ruhestand versetzt.
Ich hoffe für dich, dass du eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast!
Genau aus diesen Gründen bietet sich immer eine DU-Versicherung an. Nur wird es wohl in Hinblick auf die derzeitige Situation echt schwer sein noch eine zu bekommen.
Bevor du dienstunfähig geschrieben wirst, muss erst geprüft werden, ob auch der Innendienst für dich ausscheidet.
Bist du Mitglied im DBwV? Dann lohnt es sich auf jeden Fall mal Kontakt aufzunehmen. Die haben Vertragsanwälte, die dich mit Sicherheit sehr gut in diese Richtung beraten können. Gerade, weil dein DZE ja nur noch ein Jahr in der Ferne liegt, kann es für dich förderlich sein, das auf langwierig juristischem Wege anlaufen zu lassen und möglicherweise regulär nach DZE entlassen zu werden. Dann würde dir - je nachdem wie weit und gut das geht - die Förderung durch den BFD zustehen.
Aufgrund der Länge des Verfahrens - und da du bislang noch nicht dienstunfähig bist, glaube ich persönlich, dass du regulär aus dem Dienstzeitverhältnis ausscheiden wirst. In einem anderen Thread zu dem Thema kann man folgende Meinung lesen: " Sobald du voraussichtlich 1 Jahr oder länger DU bist, wird das Verfahren eingeleitet. Allerdings kommt es erst zu tragen, wenn deine Restdienstzeit 1 Jahr und mehr beträgt."
Sollte dem in der Tat so sein, solltest du zusehen, dass die ganze Geschichte frühestens in 1-2 Wochen eingeleitet wird. Dann könntest du nämlich - sollte man dem Verfasser des Zitats glauben können - deutlich bessere Chancen haben, regulär aus dem Dienstzeitverhältnis auszuscheiden und ganz normal über den BFD deine Förderung beziehen, denn dann hättest du ja weniger als 1 Jahr bis DZE. Sehe ich das richtig?
Na das ist doch perfekt! Setz dich unbedingt mit denen in Verbindung, sollte es dazu kommen. Dann bistdu ja bestens ausgestattet.
Ich frag mal nur ganz unbedarft, was eine DU bringen soll, wenn der Dienstvertrag nur auf vier Jahre ausgelegt ist und Du sowieso Deinen Sold bis DZE bekommst? Als BS oder SaZ12 ist eine DU sicherlich nicht die schlechteste Wahl. Aber als SaZ 4??? Da würde doch eine DU nur für die Zeit einspringen, in der Du regulär Deinen Sold bekommen würdest. Den bekommst Du doch jetzt aber auch. Oder habe ich das falsch verstanden?
Deshalb sage ich, dass ich eh nicht glaube, dass er die in Anspruch nehmen muss.
Er wird höchstwahrscheinlich eh regulär zu DZE ausscheiden. Aber die DU wird er ja schon länger abgeschlossen haben. Wäre er beispielsweise nach den ersten paar Monaten du gewesen, wäre er vorzeitig aus dem Dienstverhältnis entlassen worden und hätte selbstverständlich auch keinen Sold mehr bezogen. Für solche Fälle wäre es dann vllt. ganz nützlich gewesen. Aber man weiß ja nie, wann und ob man Versicherungsleistungen überhaupt in Anspruch nehmen muss.
Aus der derzeitigen Situation heraus denke ich, dass er bis DZE besoldet werden wird und ganz normal ausscheidet.
Ok - danke für die Antwort. Dann habe ich das richtig verstanden. Die DU-Versicherung ist also in seinem Fall nicht von Nutzen bzw. muss/kann (zum Glück) nicht in Anspruch genommen werden.
Wird er der Rechnung nach wahrscheinlich nicht brauchen.
Ich frag mal nur ganz unbedarft, was eine DU bringen soll, wenn der Dienstvertrag nur auf vier Jahre ausgelegt ist
Was hat die Dauer des Dienstvertrages mit der Laufzeit des Rahmenvertrages zu tun?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung die auch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung beinhaltet hat eine Laufzeit bis zum 55. Lebensjahr.
Bedeutet, wenn der Zeitsoldat berufsunfähig wird und bei der Bundeswehr aus diesem Grund entlassen wird, erhält er eine BU-Rente bis zum 55. Lebensjahr.
So, wurde nun dienstfähig geschrieben vom Arzt . Bzw Antrag ist seit 3 Wochen in Bearbeitung. Mal sehen wie lange es dauert... naja erst mal nächsten Monat Schmerzklinik und auf ein wunder hoffen . Da die schmerzen mittlerweile chronisch sind ..
Vielleicht hilft dir dieser Link bei der Beantwortung deiner Frage:
https://www.foeg.de/C1257706003A873D/Print/W29BLC4U721DBWNDE
Genau bin Bis 30.06.17 beim Bund .
Ich habe eine dienstunfähigkeitsversicherung ( Rahmenvertrag heißt die ) .