BTM Eintrag trotz Geringfügigkeit?
Moin Leute,
mir ist da was blödes passiert und zwar hatte ich Schmerzmittel bei ner Taschenkontrolle inne (tilidin). War nicht von mir sondern einer Familienangehörigen, von der ich die Tasche hatte.
Jetzt hab ich deswegen eine Anzeige am Hals die lt. Zoll wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt wird. und die große Frage für mich, bekomme ich dann einen BTM Eintrag? Wäre echt mies - werde zwar nie angehalten aber trotzdem wenn man dann immer wie ein Kurier auseinander genommen wird hab ich wenig Bock drauf 😁
Danke :)
3 Antworten
Kommt drauf an ob du es nachweisen kannst das du die Tasche nur für jemanden getragen hast der berechtigt zu diesen opiate ist... Wenn du das nicht nachweisen kannst wird eingetragen das du bereits in eine Kontrolle gekommen bist und opiate genauer tilidin erwischt wurdest... Also btm Stempel gibt es auch ohne strafverfolgung schon allein weil zu jedem Befund ein Bericht geschrieben werden muss und das ist im Prinzip auch der Eintrag.... Wenn du erneut in eine Kontrolle kommst und die dich auf der Leitstelle abfragen werden die weiter geben "schonmal mit tilidin erwischt jedoch keine strafverfolgung" und dann wirst du beim geringsten Verdacht von Kopf bis Fuß gefilzt... Aber am besten fragst du bei der Polizei nach und lässt dir deine Akte aushändigen ^^ bzw ein Abzug das ist dein gutes Recht Einblick in diese zu bekommen :)
Wenn das Verfahren eingestellt wird, gibts auch keinen Eintrag. Ich vermute aber mal starkt, dass Du demnächst Post von der Führerscheinstelle bekommen wirst.
Illegaler Besitz von BTM. Auch wenn die "Angehörige" bestätigt, es sei ihres, wird vermutlich eine ärztliche Untersuchung angeordnet um zu entscheiden, was dann weiter gemacht wird. Hoffentlich hat die "Angehörige" wenigstens ein Rezept bzw. eine Bestätigung vom Arzt.
Abwarten, die melden sich schon.
harobo
Nein. Aufgrund Deines Posts habe ich mich nochmal informiert. Guckst Du hier (trifft auch auf das FAER zu):
§ 32 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (kurz: Bundeszentralregistergesetz – BZRG).
Allenfalls im "erweiterten" Führungszeugnis können eingestellte Verfahren eingetragen werden.
Ein nicht für Behörden bestimmtes Führungszeugnis ist also ohne Eintrag. Mit dem FAER ist es genauso. Keine Verurteilung, kein Eintrag.
harobo
Ja, den hat sie. Chronische Darmkrankheit. War auch ihre Tasche wo sie das halt noch drin hatte 😁 hatte sie halt ausgeliehen ^^
Hattest Du die Tilidin mit geliehen :-) oder war da kein Gedanke zu testen, ob die auch gut genug sind für die Angehörige???
Wenn es Akutmedikamente waren und Du nicht daran gewohnt bist, hast Du eh erstmal gekotzt. Beim zweiten Versuch geht's dann besser^^.
Du hast ein Recht auf Rausch, nur Tilidin sind am Anfang ein bisschen schwer zu handeln. Besser sich über Codein hocharbeiten :-)).
Alles Quatsch, ich weiss natürlich, dass Du die nie genommen hättest, nur ein bischen Gassi führen die Dinger.
harobo
Das kann im schlimmsten Fall passieren. Geringfügigkeit ist keine Garantie, sondern lediglich wirkürliche Milde.
Oh man das wäre mal hart unnötig 😫😂
Klar gibt's Einträge... Der nicht berechtigte Besitz ist trotzdem ein strafbestand gegen das Arzneimittelgesetz und evtl wegen opiate auch btm.... Strafbestand und strafverfolgung sind zwei unterschiedliche Dinge... Wenn man mit 0,5g cannabis erwischt wird, gibt kein Gericht eine Strafe es ist also eine straffreie Eigenbedarfsmenge die trotz allem ein straftatbestand ist der aufgefallen ist.... Und jeder straftatbestand egal ob es zur strafverfolgung kam oder nicht gibt einen Eintrag... Schon allein für evtl spätere Straftaten in denen dann darauf zurück gegriffen wird das man bereits mehrfach oder einmalig mit geringen Mengen erwischt wurde