DAK Versicherung Schulden was kann man machen?

schleudermaxe  29.06.2021, 20:27

Was sollte da denn steigen, die Beiträge stehen doch fest?

Yugi17 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 21:23

Naja ich meine der Betrag von Monat zu Monat

siola55  29.06.2021, 21:03

Und wo bzw. wie sind dann die Eltern krankenversichert?

Yugi17 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 21:24

Ja schon also auch über dak aber hatten halt zu dem Zeitpunkt Komplikationen mit dem amt

7 Antworten

Wie waren denn deine Eltern krankenversichert? Deine Schwester hat, auch wenn stellenlose Jugendliche, Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung bis zur Vollendung des 23. Lebenjahres.

Sie soll die Krankenkasse darauf aufmerksam machen und einem Beitragsbescheid widersprechen mit dem Hinweis auf ihr Alter und die Tatsache, daß sie kostenfrei mitversichert ist.

Dabei ist es unerheblich, ob der Stammversicherte Beitragschuldner ist oder nicht. Die kostenfrei Familienversicherung muss trotzdem durchgeführt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Yugi17 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 21:24

Bedeutet das auch wenn die Eltern hohe Schulen haben greift die Familien Versicherung trotzdem und der Betrag wäre nicht rechtens ?

sassenach4u  01.07.2021, 07:35
@Yugi17

Die Schulden der Eltern haben damit nichts zu tun. Für den Beitragsschuldner gilt dann; ruhende Leistungen, nur Notfaalbehandlungen bei Schmerzen - für kostenfrei versicherte Familienangehörige gilt das nicht.

Wenn ich es richtig verstehe, haben deine Eltern ALG II bezogen und es gab Ärger mit dem Amt, so dass die Beiträge nicht mehr gezahlt worden sind.

Bei Bezug von ALG II bekommt man bereits ab dem 15. Lebensjahr eine eigene Versicherung und das Amt zahlt die Beiträge.

Da es „Ärger“ mit dem Amt gab, wurde die Zahlung eingestellt und die DAK hat die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fortgeführt. Dies hätte jedoch nur für deine Mutter geschehen müssen, denn deine Schwester hat Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung.

Ich vermute, deine Mutter wie auch deine Schwester sind mehrmals angeschrieben worden, um das Versicherungsverhältnis zu klären.

Ich finde es sehr schön von dir, dass du dich darum kümmerst, aber sowohl deine Mutter als auch deine Schwester haben offenbar einiges schleifen lassen.

Die gute Nachricht: Die Familienversicherung kann bis zum 23. Lebensjahr auch nachträglich rückwirkend durchgeführt werden, so dass sich die Schulden für deine Schwester erledigt haben. Aber dazu muss deine Mutter oder deine Schwester einen Antrag stellen. Ein Anruf bei der DAK genügt, dann schicken die einen Antrag zu.

schulden können sich nur beim Stammversicherten anhäufen, wenn diese/r sich nicht kümmert. Auf die Familienversicherung haben diese aber keinen Einfluss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die Eltern und/oder die Schwester sollte/n die Sache einem Fachanwalt für Sozialrecht vorlegen. Der weiß ob und, wenn Ja, was man noch machen kann.

Sozialrecht umfaßt in Deutschland auch Krankenkassenrecht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Yugi17 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 21:26

Ok danke ich werde versuchen ob hier die familienversicherung greift da sie hat unter 23 ist wenn dies nicht der Fall ist schau ich mich um nach einem Anwalt.

die Schulden sind fast 5 stellst das geht so nicht, das könnte sie nicht zahlen

DasOrakel  01.07.2021, 06:31
@Yugi17

Wenn es um die volljährige Schwester geht, dann sollte sie versuchen und nicht Du.

Bei einer 5-stelligen Forderung empfiehlt es sich in jedem Fall, eine fachlich versierte Person draufschauen zu lassen.

Hallo,

wenn ein Elternteil selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist (ggf. auch mit höheren Beitragsschulden), dann sind die Kinder (ohne eigene Einnahmen) bis zum 23. Geburtstag kostenlos familienversichert.

Die Familienversicherung ist von den Eltern auf einem speziellen Vordruck (teilweise auch als Online-Variante) zu beantragen (rückwirkend zum Datum des Endes der Familienversicherung.

Der jährliche Überprüfungsbogen ist zukünftig zeitnah ausgefüllt an die Krankenkasse zurückzuschicken.

Die Kinder haben trotz der Beitragsschulden der Eltern den vollen Leistungsanspruch!

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
siola55  30.06.2021, 22:18

...dann sind die Kinder (ohne eigene Einnahmen) bis zum 23. Geburtstag kostenlos familienversichert

Stimmt so nicht ganz - natürlich dürfen die Kinder eigene Einkommen haben:

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

https://www.aok.de/pk/nordwest/inhalt/familienversicherung-2/

Die Arbeitsagentur versichert sie nur, wenn sie einen Leistungsanspruch hat. Wovon hat sie in den drei Jahren denn gelebt?

Yugi17 
Beitragsersteller
 30.06.2021, 21:27

Auch wenn die das Amt nicht versichern würde ( mal ausgenommen) würde doch so oder so die Familien Versicherung greifen diese gilt ja bis man 23 Lebensjahr beendet hat.