Krankenversicherung ab 23, ohne Einkommen?
Hallo,
es geht um folgendes meine Schwester ist 23 geworden und ist momentan Ausbildungssuchend. Sie hat von der Krankenkasse einen Brief erhalten, dass die Familienversicherung ab dem 23. Lebensjahr für nicht erwerbstätige beendet ist. Nun hat sie erneut einen Brief erhalten in dem steht, sie müsse einen Beitrag von 853,13€ an die AOK zahlen. Wie soll sie das aber machen, da sie nichts verdient? Meine Eltern können diesen Betrag auch nicht zahlen.
Hoffe ihr könnt uns da weiterhelfen.
6 Antworten
Ist sie offiziell als ausbildungssuchend gemeldet gewesen
Ja ist sie.
Sie ist nach Beendigung der Familienversicherung automatisch in die obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 SGB V übernommen worden. Das heißt, sie ist freiwillig versichert und muss Beiträge zahlen. Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, wobei es eine Mindesteinstufung gibt, die ca. 200 € kostet.
Stellt man keinen Antrag auf eine einkommensabhängige Einstufung, zahlt man den Höchstbeitrag von über 800 € - das ist hier passiert, weil sie sich nicht gekümmert hat.
Sie soll ganz schnell Kontakt mit der AOK aufnehmen und die Mindesteinstufung beantragen.
Außerdem soll sie sich beim Jobcenter arbeitssuchend melden.
Sie kann sich auch einen Minijob suchen oder eine kurzfristige Beschäftigung annehmen.
Dann soll sie mal mit ihrer AOK sprechen und nachweisen, dass sie kein Einkommen hat. Dann reduziert sich die Summe auf etwas über 190€ pro Monat. Um das zu bezahlen soll sie sich nen Minijob suchen.
Okay , vielen dank das werde ich Ihr so weitergeben.
Hallo,
Beiträge sind ab dem 23. Geburtstag zu zahlen. Es gibt 3 Ausnahmen:
- verheiratet und Ehegatte ist selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
- Schüler und Studenten
- behinderte Menschen, wenn die Behinderung so schwerwiegend ist, dass sie nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können
Der Beitrag liegt bei 190 bis 200 Euro monatlich, wenn die monatlichen Einnahmen unter 1061 Euro liegen. Die Krankenkasse benötigt dafür dringend das Formular mit der Einnahmeabfrage zurück. Ohne das Formular gilt der Höchstbeitrag von ca. 850 Euro monatlich.
Bis sie einen Minijob hat, gibt es diese Möglichkeiten:
- Familie beantragt Wohngeld
- die ganze Familie hat niedrige Nettoeinnahmen und beantragt beim Jobcenter Arbeitslosengeld II
In dem jährlichen Fragebogen der Krankenkasse zur Überprüfung der Familienversicherung ist meist angegeben, dass die Familienversicherung mit dem 23. Geburtstag endet.
Gruß
RHW
Ist sie Offiziell gemeldet ?
Also Jobcenter und Arbeitsamt ?
Bringt halt nix, falls sie keinen Anspruch auf Leistungen hat.
Ist trotzdem besser. Dann hat sie später keine Lücke m Rentenkonto, sondern wenigstens Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug.
Das stimmt natürlich.
Daran denken junge Menschen natürlich nicht - ist ja auch verständlich.
Ja sie ist Offiziell gemeldet.