Darf Arzthelferin beim Frauenarzt Ergebnisse rausgeben?
Hallo,
ich war vor 3 Wochen bei meinem Frauenarzt und habe mich auf Geschlechtskrankheiten inkl. HIV und Hepatitis testen lassen. Die Ärztin sagte mir, dass sie mich innerhalb von 2 Wochen anruft, falls was sein sollte. Jetzt sind schon 3 Wochen um und habe nichts von ihr gehört, dachte eigentlich das ist ein gutes Zeichen. Allerdings habe ich eben in der Praxis angerufen und nach den Ergebnissen gefragt. Die Sprechstundenhilfe meinte, sie darf keine Ergebnisse sagen, sie richtet der Ärztin aus mich zurückzurufen. Und jetzt schiebe ich totale Panik.. Wenn doch alles in Ordnung wäre, hätte sie mir es es sagen können oder?
13 Antworten
Schon aus Gründen der Schweigepflicht darf die Helferin am Telefon keine Auskunft geben, da sie die Patientin am Telefon außerdem wohl nur in wenigen Fällen eindeutig identifizieren kann.
Wenn doch alles in Ordnung wäre, hätte sie mir es es sagen können oder?
Nein, auf keinen Fall. Zu beurteilen, ob ein Ergebnis in Ordnung ist oder nicht, liegt nicht im Verantwortungsbereich der Helferin! Das darf ausschließlich die Ärztin tun.
Dass sie dir keine Auskunft gibt, ist völlig korrekt und hat sonst nichts zu bedeuten.
Alex
Das war eine neutrale Antwort, sie hat keine Kompetenz dir Auskunft zu geben über irgendwelche Ergebnisse. Kein Grund zur Panik.
Wenn doch alles in Ordnung wäre, hätte sie mir es es sagen können oder?
Eine Sprechstundenhilfe besitzt nicht die Qualifikation, die Meßergebnisse einer Laboruntersuchung zu deuten. Unter Umständen wäre es machbar gewesen, daß der Arzt die Laborberichte liest und entscheidet: "Frau Müller, Meier und Schulze müssen wir einbestellen. Mit denen muß ich reden. Wenn Frau Hinz oder Frau Kunz anrufen sollten, können Sie ihnen mittteilen, daß von meiner Seite aus kein Gesprächsbedarf besteht."
Die Ärztin sagte mir, dass sie mich innerhalb von 2 Wochen anruft, falls was sein sollte.
Sie hat Dich aber nicht agerufen. Also solltest Du davon ausgehen, daß kein dringender Gesprächsbedarf besteht. Deine Panik ist mit großer Wahrscheinlichkeit unbegründet.
es kommt doch drauf an, WER WEN anruft. wenn du anrufst, kann die arzthelferin nicht wissen, ob du auch berechtigt bist, sofern sie dich nicht wirklich persönlich kennt und deine stimme identifizieren kann. ruft hingegen der arzt oder die praxis bei dir an, wissen die schließlich, dass am anderen ende der leitung keine fremde ist
.r