Darf der Arzt eigentlich mit seinen Arzthelferinnen über die Krankheit des Patienten reden oder ist das verboten?
6 Antworten
Ärztliches (medizinisches) Personal unterliegt grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht.
Arzthelferinnen haben ja beispielsweise auch Einsicht in Akten, Berichte etc.
Natürlich darf er das. Die Arzthelferinnen bzw Medizinische Fachangestellten unterschreiben vor Beginn ihrer Tätigkeit eine Schweigepflichts Erklärung. Heißt alles was in der Praxis passiert und auch wenn es um die Patienten geht, muss in der Praxis bleiben und darf nicht an Dritte weiter erzählt werden. Und wenn der Arzt es der Schwester nicht erzählt, kann diese ja auch einfach in die Akte rein schauen. Dann wüsste sie es auch.
Liebe Grüße. ☺
Nein. Im normalen Fall nur mit dem Patienten selbst.
Dann dürften sie auch keinen Einblick in die Akten haben - also kann das schon mal nicht stimmen.
Natürlich. Mit wem denn sonst? Im Altenheim redet der Arzt auch über Erkrankungen der Bewohner mit den Pflegern. Es besteht Schweigepflicht.
Sollen sie sich lieber anschweigen? Wenn die das nicht wissen können Sie ihrem Job nicht machen
Hä?
Wenn du selbst bei Aerzte anrufen, dann kommt auch die Frage, was haben Sie denn? Kennst du diese Antwort nicht, das rede ich selbst mit dem Arzt?