Darf der Fahrlehrer eine nicht durchgeführte Fahrstunde in Rechnung stellen?
Hallo Community, ich habe heute Nacht eine sehr schwere Form eines Magen-Darm-Infekts erhalten und kann deshalb auch nicht zur Schule. Ich bin natürlich heute direkt zum Arzt, um mir eine Krankschreibung geben zu lassen. Heute Mittag hätte ich 2 Stunden Fahrschulpraxis gehabt und habe daher meinem Fahrlehrer erklärt und gesagt, dass ich heute Nacht sehr schwer krank geworden bin. Er scheinte kein Verständnis zu haben und obwohl es mir erst gestern nach 23 Uhr wirklich schlecht ging, stellte er mir die Frage, wieso ich mich denn erst so kurzfristig melde... Ich konnte natürlich nicht vor einer Woche in die Zukunft schauen, um zu sehen, dass ich krank sein werde??? Er meinte dann, ich müsste die Fahrstunde eigentlich trotzdem bezahlen (80€...). Stimmt das? Muss ich eine wegen nachweisbarer Krankheit ausgefallene Fahrstunde trotzdem bezahlen?
LG
9 Antworten
Das kommt stark drauf an was im Vertrag steht.
Ich würde aber trotzdem mit Nachweis (Attest) nochmal vorsprechen.
Du bist ja nicht mit Freunden ins Kino sondern warst krank.
Wenn er darauf besteht würde ich persönlich über den Wechsel der Fahrschule nachdenken.
Bei mir war das nie ein Problem, auch nicht als sich mal beim Job spontan etwas geändert hat und ich daher nicht konnte.
Meine Fahrlehrerin hatte diese Klausel zwar auch im Vertrag, wendet sie aber nur an wenn jemand halt häufig mit komischen Gründen absagt und der Verdacht da ist, dass er eh mehr Freizeit will etc.
Das kann schon sein - und wird sicher auch in Deinem Vertrag so stehen... Irgendwas in der Form von: Bei Absage einer Fahrstunde kürzer als 24 Stunden vorher wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt oder so ähnlich.
Wenn der Fahrlehrer so schnell keinen Ersatz für die entfallene Fahrstunde findet, hat er schließlich einen finanziellen Ausfall, für den er noch weniger etwas kann als Du.
Ja, das ist absolut korrekt und auch so üblich. Der Fahrlehrer hat dadurch einen Verdienstausfall, den er dir in Rechnung stellen muss.
In der Regel steht alles in deinem Vertrag, den du mit der Fahrschule abgeschlossen hast.
Bei meiner Frau waren es 48 Stunden davor. Wer also nicht schon 2 Tage vorher Bescheid gab, musste bezahlen außer man konnte Ersatz finden.
Einmal hatte meine Frau Glück und hat auf dem Weg zum Arzt ihren eingeteilten Fahrlehrer genau zu jener Zeit "erwischt" zu der sie eigentlich eingeteilt war. Darauf angesprochen, musste sie dann natürlich nichts bezahlen.
Das kommt darauf an, was ihr vereinbart habt. Es kann durchaus so sein, dass du zahlen musst oder aber auch nicht.