Darf der Lehrer ein ärtztliches Attest ablehnen?
Hallo,
Ich bin Schüler eines Gymnasiums der 12.Klasse. Im Unterricht bei einem Lehrer an meiner Schule wurde ein unangekündigten Test geschrieben, ich habe für den Test natürlich nichts gewusst und da meine Vornoten auch nicht so besonders waren dachte ich mir einfach im Test aufzustehen zu sagen das es mir schlecht ging und zu gehen. Dabei wusste der Lehrer jedoch das ich nicht wirklich krank war sondern nur nichts wusste. Ich bin am gleichen Tag noch zum Arzt gegangen habe mich Krankschreiben lassen (war nur ein bisschen angeheitert). Ich habe nun ein Attest Für 3 Tage Freistellung bekommen und bin dann am nächsten Tag natürlich wieder zur Schule gegangen. Ich habe sowas zum ersten Mal gemacht und fehle sonst auch selten in der Schule. Darf der Lehrer nun mein ärztliches Attest anzweifeln und mir eine 6 geben ????
brauche schnell Antwort
Naja ich habe mich aber von der Schule abgemeldet und war ab dem Zeitpunkt dann von der Schule befreit außerdem bin ich vor aushändigen des Testes gegangen und habe mich danach vom Arzt Krankschreiben lassen. Auch wenn es vielleicht nicht die Gute Art ist habe ich in dem Moment eher an meine Note und mein Schnitt gedacht.
8 Antworten
Ein Attest kann nicht für die zurück liegende Zeit erstellt werden.
Also gilt es frühestens ab dem Zeitpunkt wo du beim Arzt warst.
Und euer Test war in der Vergangenheit und somit ist die Note 6 in Ordnung.
Aber immer noch, zum Glück auch bei uns, und das Problem hat der Schüler, nicht der Lehrer.
Sogar zwei Gerichte haben gegen zwei Maskenverweigerer (Schüler) gesprochen, weil ein Arzt eben nicht befreien kann.
Rechne damit, dass der Lehrer dich in der nächsten Stunde unangekündigt nachschreiben lässt.
Mit Sicherheit nicht, da meine Schulzeit vor vielen Jahren endete.
Natürlich darf der Lehrer ein ärztliches Attest unter diesen Umständen ablehnen.
Nein, kann er nicht.
Aber er kann den Test nachschreiben lassen. Wenn er dann schon wieder angeblich krank ist ist es schon merkwürdig. Die Aktion bringt also nichts.
Das ist nun eine ganz andere Aussage, als die eigentliche Antwort und klar besser.
Doch doch, es muss eine Befreiung her, und die gibt es nicht. Ein Arzt darf nicht befreien, so aktuell ja sogar "Maskenbefreite, die hochkannt in zwei Inst. verloren haben, weil die Befreiung der Schule gefehlt hat.
Sorry, Deine Maskengeschichte ist nicht auf die Frage übertragbar.
Nein, er darf natürlich nicht, er muss, denn Du bist doch gegangen, ohne Befreiung.
Ich kenne auch keinen Arzt, der eine Befreiung verfügen darf, steht jedenfalls in keinem Schulgesetz.
Er darf alles anzweifeln, mehr aber nicht. Wenn er etwas anzweifwelt muss er es auch beweisen können und das dürfte schwierig werden.
Es muss eine Befreiung her, die gibt es nicht. Was bitte muss da "mehr aber nicht" erfolgen?
Befreiung, so ein Quatsch. Der Arzt hat eine Krankheit bescheinigt und fettich.
Seit wann? Nicht einmal die Gerichte stehen hinter solchen Attesten, wie aktuell ja zwei Maskenverweigerer erleben durften.
Lass es doch einfach sein Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Unter diesen Umständen kann der Lehrer das Attest natürlich anzweifeln, vor allem wenn einem kurz vor dem Test einfällt, das man ja auf krank machen könnte nur um seinen Schnitt nicht zu gefährden. Um den Test kommst du sowieso nicht drum rum!
Falsch. Am selben Tag ist garkein Problem.
Wenn der Lehrer das nicht anerkennen will, hätte er ggf. über den Schulleiter dafür sorgen können, dass ein Attest vom Amtsarzt verlangt wird. Aber dafür ist es jetzt zu spät.
Rechne damit, dass der Lehrer dich in der nächsten Stunde unangekündigt nachschreiben lässt.