Gegen schriftl. Missbilligung (rechtlich) vorgehen?
Hallo.
Ich bin Schüler eines Gymnasiums (10. Klasse, Schleswig-Holstein) und habe eine schriftliche Missbilligung wegen "unentschuldigtem Fernbleiben der Schule". Meine Klasse hat an diesem Tag eine Deutschklausur geschrieben, ich natürlich nicht. Ich blieb nicht wegen der Klausur der Schule fern, sondern weil ich seit Tagen/Wochen Magenbeschwerden hatte und diese einfach nicht besser wurden. -> Ich bin daraufhin zum Arzt gegangen und habe ein ärztliches Attest, bin also für 2 Tage krankgeschrieben gewesen. (02.05. + 03.05.2018) Als ich gestern (04.05) wieder in die Schule kam, kam meine Klassenlehrerin zu mir und hat mir ein Gespräch aufgedrängt. Sie meinte dann, dass ich an dem Tag von einer anderen Lehrerin bei einem Supermarkt gesehen wurde und somit unentschuldigt einer Klausur ferngeblieben bin und das eine schriftliche Missbilligung geben wird (meine 2.). Außerdem darf ich die Klausur nicht nachschreiben, diese wird jetzt mit 0P. gewertet (Note 6). Kann ich damit irgendwie zum Schulamt gehen und mich beschweren, da ich ja offensichtlich ärztlich entschuldigt war und sowohl die nicht-wertung der Klausur, als auch die schriftliche Missbilligung vollkommen ungerechtfertigt ist!
6 Antworten
Wenn du wirklich krank warst und ein Attest hattest, ist die Bestrafung nicht gerechtfertigt. Und den Supermarkbesuch kann dir keiner ankreiden, da du ja von was leben musst.
Also würde ich erst mal zur Schuldirektion gehen und das dort versuchen zu klären. Wenn das nichts bringt, gibt es immer noch deren Vorgesetzte ( z.B. Schulamt )
Die Missbilligung ist nicht ungerechtfertigt, sondern sie ist unrechtmäßig. Deine Klassenlehrerin verstößt gegen das Schulrecht. Zumindest kannst Du prüfen lassen, ob es so ist. Wenn jemand krank ist und das obendrein mit einem Attest belegt, darf dies nicht mit einer Disziplinarmaßnahme geandet werden.
Wenn es an der Schule üblich ist, dass Klausuren nachgeschrieben werden können, darf man Dir das mit der ungerechtfertigten Begründung des unentschuldigten Fehlens nicht verwehren. Hier gilt gleiches Recht für alle. Ungleichbehandlungen von Schülern sind ebenfalls unrechtmäßig.
Um den Rechtsweg einzuhalten, musst Du zunächst zur Schulleitung gehen. Auch wenn Du Dir vorher schon sicher sein solltest, von dort keine Unterstützung zu bekommen. Erst wenn dort im Sinne der Lehrerin entschieden wird, kannst Du Dich an die nächsthöheren Instanz wenden.
Noch besser wäre, wenn das Deine Eltern machten. Sie sind schließlich dafür verantwortlich, dass Du der Schulpflicht nachkommst. Es sei denn, Du wärest volljährig.
Gruß Matti
Auch mit Magenschmerzen ist es dir trotz krankmeldung erlaubt, Einen Supermarkt aufzusuchen.
Du bist also auch mit einer Krankmeldung nicht gezwungen, die ganze Zeit zu Hause zu hocken.
Insofern ist die Argumentation deiner Lehrerin hinfällig, weil du nicht gegen die Regeln verstoßen hast.
Da würde ich an deiner Stelle doch mal glatt mit der Krankmeldung im Sekretariat auftauchen und dich dementsprechend beschweren. Falls das nicht wirkt, die Eltern hinzuziehen.
daraufhin
wann? nachträglich?
hast Du für den Tag der Klausur eine Krankschreibung oder nicht?
Ja, geh zum Direktor oder vertrauenslehrer. Wenn du krank geschrieben bist, darfst du zum Supermarkt und dir was zum Essen kaufen.