Darf sich der Sachbearbeiter der gesetzlichen Krankenkassen per Anruf beim Patienten nach seinem Gesundheitszustand erkundigen?

10 Antworten

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Also ich würde denen sagen wenn sie etwas wissen wollen sollen sie das schriftlich machen. Schließlich gibt es Datenschutz und es kann dich ja jeder anrufen und sich für die Krankenkasse ausgeben.

fussball1 
Beitragsersteller
 04.10.2010, 09:18

Danke, genauso sehe ich dies auch!!!!

Hallo, bin seit längerem Arbeitsunfähig. Bei mir ruft die BKK Essanelle aus Genthin mit schöner Regelmäßigkeit an und fragt nach meinem Gesundheitszustand und nach meinen neuesten Befunden. Die Sachbearbeiterin kenne ich nicht und ich bin auch nicht gewillt mit einer mir Fremden meine Krankheit zu diskutieren. Von Datenschutz hat die BKK Genthin scheinbar noch nie was gehört.

Ja das dürfeb sie denn sie müssen das schließlich auch bezahlen , wenn eine therapie schon lange geht und fruchtet , kann die Kasse eine andere therapie vorschlagen

fussball1 
Beitragsersteller
 04.10.2010, 09:20

Deshalb bekommen sie laut Versichertenrcht ihre Beiträge!!! Sie müssen sich an Gesetze halten und nicht auf die linkeste Masche versuche, am Rande der Legalität, private Erkundigungen einzuziehen

knattertatter  04.10.2010, 09:28
@fussball1

das macht aber auch nur die AOK würden die weniger Werbung machen hätten sie geneug Geld das ist die einzige Kasse die sich selbst verwaltet

Früher wurden sogar Hausbesuche abgehalten und Kontrollen durchgeführt!! Manchmal finde ich das gar nicht so schlecht, um schwarze Schafe auf die Finger zu schauen. Rechtlich weiß ich das leider nicht. Da fragst du besser noch mal hier! http://www.forum.jurathek.de/

fussball1 
Beitragsersteller
 04.10.2010, 09:14

NEIN, dürfen sie nicht!!!

amigo06  04.10.2010, 08:55

Dadurch haben die Krankenkassen auch viel Geld gespart und der Beitrag ist nicht in uferlose gest5egen,

Selbstverständlich darf ein Mitarbeiter der Krankenkasse beim Patienten anrufen und sich nach seinem Gesundheitszustand erkundigen! Das machen die sogar in regelmäßigen Abständen. Und sie haben sogar das Recht, den Patienten einzubestellen und z.B. beim med. Dienst untersuchen zu lassen!

fussball1 
Beitragsersteller
 04.10.2010, 09:11

Danke für deine Antwort!!! Nein und genau d a s dürfen DIE eben nicht!!!!!! Es gibt Datenschutz, Patienten-UND Versichertenrecht!!!!! Es ist schlimm, auch hier zu lesen, wie unaufgeklärt der Durchschnitt der Bevölkerung einfach ist!!! Dem Sachbearbeiter ist anheim zu stellen, dass der KUNDE nicht weiter telefonisch belästigt werden möchte(genauso wie tel.Werbung,basta!!!) Er kann versuchen, auf schriftlichem Wege nachzufragen...aber, gena DAS machen d i e NICHT, weil denen dann diese untersagte Nachfrage bewiesen werden könnte!!!! Sie können ja bei den Ärzten nachfragen, doch die geben der AOK NUR nach Einwilligung des Patienten dazu Auskunft!!!!

emser  04.10.2010, 09:36
@fussball1

§ 206 SGB V Auskunfts- und Mitteilungspflichten der Versicherten (1) Wer versichert ist oder als Versicherter in Betracht kommt, hat der Krankenkasse, soweit er nicht nach § 28o des Vierten Buches auskunftspflichtig ist, 1.auf Verlangen über alle für die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und für die Durchführung der der Krankenkasse übertragenen Aufgaben erforderlichen Tatsachen unverzüglich Auskunft zu erteilen, http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/206.html

fussball1 
Beitragsersteller
 04.10.2010, 15:44
@emser

-:)))) Aber NIEMALS telefonisch!!!! Niemals!!!!!