Darf der Schulzahnarzt den Lehrern auskunft geben wenn man z.B raucht, etc?

6 Antworten

Grundsätzlich gilt, dass der Zahnarzt über alles schweigen muss, was ihm im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt wird: Diagnosen, Befunde und Behandlungen. Aber auch über die Tatsache, dass eine bestimmte Person bei ihm in Behandlung ist, darf er nicht reden.

Nein, dem Lehrer darf er nichts sagen, hier gilt in jedem Fall die ärztliche Schweigepflicht.

Er darf in Abhängigkeit von deinem Alter allenfalls den Eltern Auskunft geben, eine exakte Altersgrenze gibt es dafür nicht, aber im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass bei Kindern/Jugendlichen unter 14 die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über den Gesundheitszustand des Kindes informiert werden dürfen.

Nein. Das nennt man Schweigepflicht.

Nein.

Nein die Lehrer geht das nichts an.

Hör auf zu rauchen....