Darf ein Krankenhaus Auskunft darüber geben, ob jemand bei ihnen stationiert ist?
Hallo,
mein Freund wollte sich gestern wegen Bauchschmerzen gegen 11 Uhr hinlegen und hat sich seitdem nicht mehr gemeldet. Weder über Handy oder Festnetz ist er erreichbar noch war er den ganzen Tag bis jetzt im Internet, was überhaupt nicht seine Art ist. Vorgefallen ist nichts, mache mir deswegen extrem Sorgen. Nun kam mir der Gedanke sämtliche Krankenhäuser der Stadt abzutelefonieren, nur dürfen die mir überhaupt Auskunft geben?
6 Antworten
Gute Frage!
Wenn es eine begründete Interesse gibt darf das Krankenhaus zur Stationierung befindlichen Patienten Auskunft geben und auch Fallabhängig. Bei Kindern unter 14 Jahren dürfen nur Behörden und die Eltern tel. Informationen bekommen sonst keiner! Falls es dort auch Kur- Aufenthalte gibt oder privat Patienten die explizit keine Info erlauben, wird man auch keine Auskunft erhalten.
Oder wen der Chef mal neugierig ist (positiv oder negativ) wo ein Mitarbeiter geblieben ist, zwecks Blau machen oder ungewöhnliches Verhalten, wurde mal ein Riesenbericht im TV gebracht, zwecks Einschnitt in der Privatsphäre… Aber es gibt auch Krankenhäuser die kein Telefonische Info erteilen sobald man nicht vor Ort ist und Nachweise zeigt…
Generell jedoch erhält man die Auskunft ob eine Mensch der Volljährig ist, den man kennt eingeliefert wurde oder nicht. Ärztliche Schweigepflicht ist selbstverständlich.
So kenn ich es.
Es kommt auch hier ... wie so oft im Leben, auf die Art der Fragestellung an:
Wenn Du im Krankenhaus anrufst und direkt fragst.
"Sagen Sie mir bitte, in welchem Zimmer liegt Frau oder Herr XY?"
(Und solltest Du gefragt werden, warum Du das wissen möchtest, dann sagst Du einfach, Du seist angerufen worden, weil Du ... Brille, Schlüssel ... irgendetwas in der Art bringen solltest.)
Dann bekommst Du auf diese Frage mit ziemlicher Sicherheit eine korrekte Antwort.
Na klar!
wenn man im krankenhaus ist, kann man angeben das gewisse personen keine auskunft erhalten dürfen, auch nicht darüber ob man überhaupt in dem krankenhaus ist
Wenn Du ein begründetes Interesse vorweisen kannst bekommst Du dazu Auskunft.
Die Schweigeverpflichtung vom behandelnden Arzt gilt jedoch zu dem med. Krankenstand.