Dürfen die Krankenkassen einem neuen Arbeitgeber Auskunft über Vorerkrankungen geben?
12 Antworten
Ohne Deine Zustimmung: Definitiv NEIN !!
Und wer so eine Zustimmung gibt, ist entweder kerngesund oder verrückt :-)
Krankenkassen dürfen in keinem Fall Erkrankungen preisgeben
nur wenn es um Lohnfortzahlung geht, dürfen sie mitteilen, dass die 6 Wochen wegen gleicher Krankheit schon rum sind (aber nicht den Grund der Erkrankung)
Nein, auch nicht dem alten Arbeitgeber.
Nein, machen sie auch nicht.
Hallo,
nein.
Krankenkassen sind aber verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, ob verschiedene Arbeitsunfähigkeitszeiten die selbe Krankheitsursache haben (der Arbeitgeber braucht dann nur insgesamt 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten). Hier bei sind aber immer nur Zeiten beim gleichen Arbeitgeber mitzuteilen.
Ausnahme: der neue Arbeitgeber ist wegen Betriebsübergang Rechtsnachfolger des früheren Arbeitgebers. Dann behalten alle Arbeitnehmer ihre Rechte aus den bisherigen Arbeitsverträgen. Der Arbeitgeber hat aber auch das Recht, die Arbeitsunfähigkeitszeiten mit gleicher Krankheitsursache beim vorherigen Arbeitgeber auf die 6 Wochen anzurechnen.
Gruß
RHW