Schlechte Zähne,Zahnarztphobie?
Hallo, ich bin 15 Jahre alt und habe ziemlich schlechte Zähne. Ich habe eine Zahnarztphobie aber möchte trotzdem hingehen. Meine Mutter weiß das meine Zähne kaputt sind aber sie schickt mich nicht zum Zahnarzt. Wie schaffe ich es das sie mich hinschickt? Ich will es ihr nicht sagen und ich habe auch Angst das sie sauer wird. Sie sagt ich bin schuld und das weiß ich auch. Sie ist erst einmal mit mit zum Zahn gegangen.(Da war ich 6 oder so) Bei mir wurde nie wirklich drauf geachtet ob ich Zähne putze und ich hab es als Kind als nervig betrachtet und hatte irgendwann keinen Bock mehr. Weil ich es nicht verstanden hab. Ich versuche mir zweimal täglich die Zähne zu putzen aber es fällt mir schwer. (Ich bin depressiv und das macht es auch nicht besser) Hat jemand Tipps wie ich mich motivieren kann? Ich habe echt Angst das es bald zu spät ist. Und wer zahlt das eigentlich? Übernimmt das die Krankenkasse? Ich weiß nicht was ich tun soll und hoffe auf hilfreiche Antworten. Bitte hatet nicht. Ich weiß das es meine Schuld ist und verstehe es auch.
6 Antworten
Ich weiß aus eigener Erfahrung, wieviel Angst einem der Zahnarztbesuch machen kann. Aber schlechte Zähne schon in deinem jungen Alter sind unschön, außerdem können sie zu Mundgeruch führen( nicht schön beim Küssen) Außerdem ruinieren Sie dir dein Lächeln. Wichtig ist, dass du einen guten Zahnarzt findest, dem du vertraust und der es langsam angehen läßt. Sag ihm, dass du Angst hast und lass dir alle Schritte genau erklären. Und wenn du beim ersten Mal nur reinschauen läßt und den Zahnarzt eine Bestandsanalyse machen läßt, ist das schon ein Anfang. Deine Mutter muss nicht mitgehen, du brauchst nur deine Krankenkassenkarte.
Aber Meine Mutte wird es ja erfahren und ich traue mich auch nicht da einfach hinzugehen. Mir wäre es am liebsten wenn sie einen Termin macht und ich dann hingehen ,,muss"
Der minderjährige Patient muss nach seiner geistigen und sittlichen Reife in der Lage sein, die Tragweite des ärztlichen Eingriffs beurteilen zu können. Die Einwilligungsfähigkeit hängt dabei nicht von der Geschäftsfähigkeit, sondern von der Einsichts– und Entschlussfähigkeit ab. Starre Altersgrenzen hierfür existieren nicht. Die Einsichtsfähigkeit wird im Einzelfall vom Zahnarzt zu beurteilen sein. Im Schnitt wird man ab einem Alter von ca. 12 Jahren von einer beginnenden Einsichtsfähigkeit des minderjährigen Patienten ausgehen können, sodass ab diesem Alter der Patient in die Aufklärung einbezogen werden sollte. Gleichzeitig muss eine Einwilligung der Eltern in die Behandlung vorliegen. Der zahnärztliche Behandlungsvertrag kann rechtswirksam nur durch die sorgeberechtigten Eltern abgeschlossen werden. Nur bei leichten Verletzungen und alltäglichen Behandlungen darf der Zahnarzt darauf verzichten.
Zusammenfassend gilt die Drei-Stufen-Theorie des Bundesgerichtshofs:
- Bei leichten Eingriffen, die zur zahnärztlichen Behandlungsroutine gehören, darf der Zahnarzt von einer Bevollmächtigung des mit dem Kind erschienenen Elternteils ausgehen, auch den anderen Elternteil zu vertreten.
- Bei erheblicheren Eingriffen, die ein nicht unbedeutendes Behandlungsrisiko in sich bergen, muss sich der Zahnarzt beim erschienenen Elternteil ausdrücklich danach erkundigen, ob er auch im Namen des anderen Elternteils handelt. Sofern keine anderen Anhaltspunkte bestehen, darf der Zahnarzt der Auskunft des erschienenen Elternteils vertrauen.
- Bei schweren und risikoreichen Eingriffen bzw. weitreichenden Entscheidungen muss sich der Zahnarzt Gewissheit verschaffen, dass das nicht erschienene Elternteil mit der Behandlung einverstanden ist. Da der Zahnarzt für die ordnungsgemäße Einwilligung aller Beteiligten die Beweislast trägt, sollte er auf eine vollständige Dokumentation achten und sich die Einwilligung von den Eltern unterschreiben lassen.
Die Behandlung eines minderjährigen Patienten, der ohne ein Elternteil in der Praxis erscheint, sollte unterbleiben. Ausnahmen gelten nur im Notfall, wenn die zahnärztliche Behandlung unaufschiebbar ist, oder wenn eine bereits begonnene Behandlung, in die die Eltern ordnungsgemäß eingewilligt haben, in einem Folgetermin fortgesetzt wird. Der Zahnarzt darf nicht davon ausgehen, dass die Eltern, die das Kind alleine in die Praxis geschickt haben, mit allem einverstanden sein werden, was der Zahnarzt für erforderlich hält.
https://www.kzv-berlin.de/praxis-service/recht/minderjaehrige-patienten/
Ich kenne Zahnarztangst, nur mit Überwindung habe ich es immer geschafft hinzugehen. Wenn man es dann aber erst einmal geschafft hat, wird man es dann auch öfter schaffen. Wenn Deine Zähne schlecht sind, wird ein Gang zum Zahnarzt nicht ausreichen. Melde Dich erst einmal für einen Termin an. Beim 1. Mal wird kaum etwas passieren, erst einmal Kontrolle, was zu machen ist. Die Krankenkasse übernimmt normale Zahnarztkosten, bei Zahnersatz ist meist einiges zuzuzahlen.
Ich poste mal ne alte Antwort von mir, ich war auch mal Zahnarztschisser.
————
Ich habe mir einen im Internet gesucht, der viele Angstpatienten behandelt.
Der erste Termin war ein "Reinschauen und nichts machen" Termin.
Er hat mir erklärt, was zu tun ist und in welcher Reihenfolge es sinnvoll ist.
Bei der ersten richtigen Behandlung hat mir die ZFA die Hand gehalten, das hat geholfen. Für die Spritzen, ich hatte Spritzen gehasst, die nötig waren, es musste ein ruinierter Weißheitszahn raus, hat er vorher ein Gel aufs Zahnfleisch gemacht und dann habe ich die nicht gemerkt.
Nach der ersten Sitzung war der Rest, obwohl mehr gemacht werden musste, dann problemlos Möglich. Letztendlich habe ich jetzt zwei Kiefer OPen hinter mir und mich geärgert, warum ich so lange gewartet habe.
Woher kommst du? In den meisten größeren Städten gibt es für Angstpatienten Zahnärzte.
Die Angst war reines Kopfkino, ich hätte mir das aber nicht mal selber geglaubt.
Gehe hin und lasse ihn schauen und erklären, was zu machen ist. Du kannst danach immernoch abbrechen und nicht noch mal hingehen.
Und noch etwas: Du kannst jederzeit die Behandlung abbrechen, wenn es dir zu viel wird. Der ZahnDoc wird Verständis für haben. Meiner hat mir immer vorher gesagt, was die Folgen sind, wenn wir an einer bestimmten Stelle auffhören. Ich habs dann durchgezogen, wäre mir peinlich gewesen, vor der ZFA, die nicht mal 1/2 so alt ist wie ich, den Schwanz einzukneifen.
Nimm dir einen Schaumstoffball mit, den du wärend der Behandlung drücken kannst, das lenkt ab.
Ich poste mal ne alte Antwort von mir, ich war auch mal Zahnarztschisser.
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Ich habe mir einen im Internet gesucht, der viele Angstpatienten behandelt.
Der erste Termin war ein "Reinschauen und nichts machen" Termin.
Er hat mir erklärt, was zu tun ist und in welcher Reihenfolge es sinnvoll ist.
Bei der ersten richtigen Behandlung hat mir die ZFA die Hand gehalten, das hat geholfen. Für die Spritzen, ich hatte Spritzen gehasst, die nötig waren, es musste ein ruinierter Weißheitszahn raus, hat er vorher ein Gel aufs Zahnfleisch gemacht und dann habe ich die nicht gemerkt.
Nach der ersten Sitzung war der Rest, obwohl mehr gemacht werden musste, dann problemlos Möglich. Letztendlich habe ich jetzt zwei Kiefer OPen hinter mir und mich geärgert, warum ich so lange gewartet habe.
Die Angst war reines Kopfkino, ich hätte mir das aber nicht mal selber geglaubt.
Gehe hin und lasse ihn schauen und erklären, was zu machen ist. Du kannst danach immernoch abbrechen und nicht noch mal hingehen.
Und noch etwas: Du kannst jederzeit die Behandlung abbrechen, wenn es dir zu viel wird. Der ZahnDoc wird Verständis für haben. Meiner hat mir immer vorher gesagt, was die Folgen sind, wenn wir an einer bestimmten Stelle auffhören. Ich habs dann durchgezogen, wäre mir peinlich gewesen, vor der ZFA, die nicht mal 1/2 so alt ist wie ich, den Schwanz einzukneifen.
Nimm dir einen Schaumstoffball mit, den du wärend der Behandlung drücken kannst, das lenkt ab.