Darf ein Apotheker rezeptpflichtige Medikamente aus seinem Bestand einnehmen?

8 Antworten

Hallo profforollfeld. O, da ihrrt du dich aber ganz gewaltig. Tramadol ist ein starkes Mittel, was ich meiner Frau mal spritze. Zudem schrieb ich nicht, dass Tramadol lebensgefährlich ist, sondern ich meinte das Allgemein. Zudem, wenn man zuviel davon nimmt, ist es lebensgefährlich. Eine Überdosis davon kann tötlich ausgehen. Wenn ein Apotheker so ein starkes Schmerzmittel rausgibt, .um zu helfen - könnnt er vielleicht ein anderes gefährliches Mittel mal eben so jemanden geben. Das meinte ich. Abe rmit Tramadol o ha, hoffentlich weiß er was er da macht?.

Krebskranke bekommen Tramadol, eben weil es ein starkes Mittel ist. Das ist nicht zu vergleichen mit Aspirin, Ibrofropfen, Tomaperin u.s.w. Das kann man so in Apotheken und Neuerding in manchen Lebensmittelgeschäften kaufen.

Meine Frau bekam es nach einer sehr großen Lungen OP. Und zwar in Spritenform in den Beinen das Mittel.. Da ich Psychologe bin, weiß ich nun mal was, man mit was vergleichen kann. Tramadol ist vergleichbar mit Tilidin, was nach längere Anwendung zudem auch noch abhängig macht. Ich verschreibe es nur bei Krenspatienten die mit ihrer Kranheit nicht zurecht kommen und zu mir mit Depressioen kommen. Aber dann in Absprache mit dem Hausarzt oder Onkologen, wenn der Patient das Mittel braucht und erst eine Woche später dort einen Termin hat, oder Beide Urlaub haben. Und es gehört seid Januar diesen Jahres zum Betäubungsmittelgesetz, da es abhängig macht. Es hilft gut, hat aber immense Nebenwirkungen wie Müdigkeit , Tremor, Kreislaufprobleme, Herzrasen und paradoxe Wirkung wie Unruhe. Niimmt man zuviel davon, kann es zum Schock kommen,wie schon gesagt, bei starker Überdosis kann es tötlich ausgehen. Dann lies mal den Beipackzettel, oder googel mal. Ein Apotheker darf dieses Mittel nicht so rausgeben ohne Rezept. Und Ibofropfen , dafür braucht man kein Rezept. Dann hat der Apotheker dir was falsches erzählt. Ja, bewusst, weil er dafür angeklagt werden kann. Paul

Ein Btm bei Ohrenschmerzen finde ich schon ziemlich überzogen. Und dein Apotheker-Freund hat sich auch strafbar gemacht.

Weil er an der Quelle sitzt, heißt das noch lange nicht, dass er diese auch uneingeschränkt schröpfen darf.

proftrollface 
Beitragsersteller
 09.07.2011, 09:24

@francis1505 Er hat eine ganze Reihe rezeptpflichter Arzneimittel bei sich zu Hause, jedoch keine für die man ein BtM Rezept braucht. Wenn das in größerem Maße der Fall wäre, würde das auch sicher sonst die Apothekerkammer und die Bundesopiumstelle interessieren.

PS: Ich hatte an diesem Tag bereits 4 Ibuprofen 600 eingenommen mit nur mäßigem Erfolg (schwere Form einer akuten bakteriellen Mittelohrentzündung), daher war eine weitere Einnahme von Ibuprofen nicht ratsam und die Wirkung von ASS oder Paracetamol fragwürdig, davon wusste er auch. Tramadol hat meines Wissens bei richtiger Dosierung sowieso bis auf evtl. Übelkeit, keine nennenswerten oder gefährliche Nebenwirkungen. Habe daher dankend angenommen und war froh diese höllischen Schmerzen los zu sein.

francis1505  09.07.2011, 15:30
@proftrollface

Trotz allem ist das überzogen.

Es gibt z. B. auch noch Novalgin, das potenter ist als z. B. Ibuprofen, aber eben nicht zu den opiathaltigen Mitteln zählt.

proftrollface 
Beitragsersteller
 09.07.2011, 16:18
@francis1505

Wäre ich zu uns in die Klinik gegangen, hätte mancher Arzt evtl. erst Novalgin verschrieben, ein anderer gleich Tramadol. Zur Info: Tramadol ist ein Opioid (dem Opium ähnlich), aber kein Opium-Derivat. Es zählt also nicht zu den opiathaltigen Mitteln. Ich will hier nicht den Lehrer spielen, aber es ist eben schon ein Unterschied. Du wolltest damit bestimmt auf die mögliche Suchtwirkung anspielen, aber diese besteht (und auch nur in sehr geringem Maße, wenn überhaupt) bei Tramadol nur nach wochen bis monatelanger Einnahme. Über den Unterschied in der Halbwertszeit der beiden Medis kenne ich mich nicht aus, wäre aber interessant zu wissen, welches länger wirkt.

francis1505  10.07.2011, 20:39
@proftrollface

Ob du davon süchtig wirst oder nicht, ist mir ehrlich gesagt ziemlich wurscht. Ich wollte darauf hinaus, dass Tramal schlicht überzogen ist wegen Ohrenschmerzen.

wallenstein  09.07.2011, 07:17

Bevor man von "strafbar gemacht" und "schröpfen" spricht, sollte man sich erstmal kundig machen !!! Tramadol ist nach wie vor ohne BtM erhältlich. Bestrebungen, unretardierte Darreichungsformen von Tramadol dem BtM-Recht zu unterstellen, aber das würde die Behandlung von Schmerzpatienten enorm verbürokratisieren. Soweit zur Richtigstellung der Antwort - soll aber nicht fehlinterpretiert werden, dass ich die Anwendung von Tramadol bei Ohrenschmerzen first line gutheisse., schon gar nicht ohne ärztliche Kontrolle ...

francis1505  09.07.2011, 15:29
@wallenstein

Das "Schröpfen" bezog sich auf den Gesamtbestand einer Apotheke und ich würde es mindestens als Diebstahl betrachten, wenn sich ein Apotheker an den Medikamenten "vergreift".

Und das Bürokratismus-Argument sehe ich doch etwas anders, weil es schließlich genug andere Mittel gibt, die unter das BtmG fallen und auch bei chronisch Kranken angewendet werden.

Hallo. Tramadol ist ein starkes Schmerzmittel, was unter dem Betäubungsgesetz läuft. Heißt: Er darf es niemanden auch wenn er es gut meint, mal eben so jemanden einmal geben. Er macht sich damit strafber. Würdest du ihn anzeigen, wäre er für immer seinen Job los, da er gegen das Betäubungsmedikamentengesetz verstoßen hat. Und wer weiß, was er sonst noch so rausgibt, was auch lebensbedrohloich sein kann. Gruß: Paul

proftrollface 
Beitragsersteller
 09.07.2011, 19:35

Tut mir Leid, aber was du schreibst stimmt einfach nicht.

  1. Unterliegt Tramadol als einziges Opoid-Analgetikum NICHT dem BtM Recht. Sprich es verhält sich mit Tramadol genauso wie mit Ibuprofen 600, es besteht die ganz normale rezeptpflicht, aber es unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz!!!
  2. Er ist Apotheker und kennt sich mit dem Wirkungsmechanismus und den Nebenwirkungen der Medis bestens aus und gibt diese auch nicht an irgendjemand einfach so raus. Tramadol ist auch in keinster Weise lebensbedrohlich, es sei denn man will sich gezielt mit einer Überdosis umbringen, dass verhält sich mit Aspirin und jedem anderen Schmerzmittel aber genauso. Einen Apotheker zu unterstellen er würde alles mögliche an die Leute herausgeben, nur weil er einem guten Freund in Not mit einem rezeptpflichtigen Medi ausgeholfen hat, ist eine haltlose Anmerkung.
  3. Bei mir war das ein Sonderfall, da ich unter so starken Schmerzen litt, dass es für mich kaum mehr auszuhalten war und es sich bereits gezeigt hatte das Ibuprofen 400 bei weitem für den Schmerz zu schwach war und ich zweitens gar keine mehr einehmen durfte, da ich bereits die tägliche Maximaldosis erreicht hatte. Rein rechtlich und bürokratisch gesehen wäre das verabreichen einer Tramadol Tablette sicher auch unter die Notfallregelung gefallen und wahrscheinlich hätte theoretisch eher ich ein Rezept nachreichen müssen.

Hi proftollface,gute Frage.Für AUT gilt folgendes:Im Notfall darf der Apotheker seinen Kunden die Kleinspackung auch ohne Rezept ausfolgen,ausgenommen solche,die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen.So kann der Apoteheker sich sekbst als kunde betrachten und die Kosten hiefür an sich selbst dem Betrieb rückvergüten.Er muss nicht alle Med auf Krankenkassenkassenkosten verbuchen.Wäre auch rechtlich nicht zulässig.LG Sto

Der Apotheker ist verpflichtet, rezeptpflichtige Medikamente nur gegen Rezept rauszugeben. Dann schmeißt er das Rezept weg, außer er muss es bei der Krankenkasse zum abrechnen einreichen. Er muß aber nicht beim Lieferanten nachweisen, ob er die Medikamente gegen Rezept ausgegeben hat. Wenn es sich aber um Morphium oder Methadon also um alle abhängig machenden Medikamente handelt, dies muss er nachweisen, an wen und wann er sie rausgegeben hat.

wallenstein  09.07.2011, 07:20

Die Antwort ist SO leider nicht richtig. Es gibt (leider) auch Medikamente mit Gewöhungspotential, die ohne BtM-Rezept oder sogar ganz ohne Verschreibung abgegeben werden dürfen.