Rezept nachreichen?
Habe heute in der Apotheke Tabletten geholt, die ich sonst immer direkt bei meinem Hausazt bekomme. Hab dafür kein Rezept. Die Tabletten hab ich trotzdem bekommen, ich soll das Rezept nachbringen. Musste dafür ein paar Euro Einsatz zahlen. Was ist aber, wenn ich das Rezept nicht nachbringe?
5 Antworten
Hallo schokoschnitte1,
du warst offensichtlich in einer Notsituation. Die Apotheke hat dir daher Tabletten gegeben, die sie nicht ohne Rezept abgeben dürfen. Sie hat damit gegen das Gesetz verstoßen. (Das ist mit den Paragraphen zur "unterlassenen Hilfeleistung" und § 34 des StGB gerade so zu rechtfertigen)
Das Vertrauen der Apothekerin solltest du nicht enttäuschen. Sie verlässt sich auf dich.
Wenn ein Patient sich nicht an die Abmachung hält, wird die Apotheke in Zukunft diesem Patienten nicht noch einmal diese Möglichkeit geben.
Denn es gibt auch Alternativen. Die Apothekerin könnte die Versorgung ohne Rezept verweigern. Du müsstest dann den ärztlichen Notdienst nutzen um ein Rezept zu bekommen. Das willst du nicht. Also verhalte dich kooperativ!
Viele Grüße,
Bruno
Im Prinzip hast du Recht.
Allerdings war ich nicht in einer Notsituation, das wusste die Apothekerin auch und ich war zum ERSTEN MAL in dieser Apotheke, wirklich "anstrengen" musste ich mich nicht um die Tabletten zu bekommen.
Aber da ich eh 1 Monat Zeit hab werd ich schon mal zum Arzt kommen und mir das Rezept ausstelln lassen.
du hast jetzt den einkaufspreis bezahlt. wenn du dir ein rezept holst und es abgibst mit quittung bekommst du das geld wieder. rechne aber durch was teuer ist. das medikament oder die 10 euro praxisgebühr wenn du sie noch nicht bezahlt hast.
ich hole für meine kiner auch mal so hustensaft, zäpfchen usw. gehe dann zum kinderarzt, hole mir ein rezept darüber und bekomme dann das geld wieder.
Nein das was du bezahlt hast musstest du sowieso bezahlen!! Das ist die Rezeptgebühr!!!! Wenn du nun kein Rezept bringst musst du noch mehr bezahlen!
Ich dachte, dass die Rezeptgebühr bezahlt wurde und das Rezept dann nachgereicht wird. Aber ja ok wenn man das Medikament erstmal bezahlt und dann ein Rezept nachreicht bekommt man das Geld zurück! Muss man mal gucken ob es sich dann lohnt! Wie alt bist du? Musst du schon Praxisgebühr zahlen? LG
22 bin ich, zahl aber keine Praxisgebühren
Dann musst Du das Medikament komplett selbst bezahlen.
das heißt also einfach, dass ich den Einsatz nicht zurück bekomme?
nein wenn er ein rezept vorlegt bekommt er das geld wieder
wenn kein Rezept vorgelegt wird!
ja sorry hast recht. war grad verwirrt, klar wenn er keines vorlegt gibts auch nichts, woher auch
Warum machst du es so kompliziert und verspielst das Vertrauen der Aopthekerin, das sie offenbar in dich gesetzt hat? Bring einfach das Rezept hin und gut.
liegt wahrscheinlich daran, dass ich diese Apotheke wahrscheinlich nie mehr betreten würde, weils einfach zu weit weg ist..
das medikament wurde doch schon voll bezahlt.