Darf ein Lehrer auf Klassenfahrt homöopathische Schlaftabletten an Kinder verteilen?

8 Antworten

Grundsätzlich dürfen Lehrer ohne Zustimmung der Eltern natürlich keine Medikamente verabreichen, homöopathische Mittel zählen meines Wissens auch noch dazu, obwohl es die Überlegung gibt, dass diese vom Arzneimittelrecht ausgenommen werden. Bei einer Beschwerde bei der Schulleitung oder dem Schulamt dürfte für die Lehrerin mindestens eine Abmahnung folgen.

Sowas dürfen Lehrer auf keinen Fall, eben weil sie nicht wissen auf was die Kinder eventuell reagieren. Deine Tochter ist ein sehr gutes Beispiel dafür. Du solltest auf jeden Fall zur Schulleitung gehen, sowas kann schnell gefährlich werden.

NEIN! Das darf sie nicht. Homöopathie hin oder her! Das grenzt ja schon an Körperverletzung. Sie hätte Ohrstöpsel verteilen können, aber NIX, was man einnimmt. Du kannst das dem Direktor melden! VORAUSGESETZT, es stimmt und es gibt Zeugen, die es wirklich bestätigen werden.

Kathrina244 
Beitragsersteller
 23.04.2016, 09:35

Das haben schon mehrere Kinder die dabei waren erzählt. Auf dem Fragebogen bzw. Einverständniserklärung hatte ich das explizit nochmal genau aufgeschrieben und auch auf die Notfallmedikation hingewiesen (inkl. Dosierung). Meine Tochter musste dann in der Nacht mehrmals ihr Notfallspray nehmen, weil sie keine Luft bekommen hat. Spätestens dann hätte sie uns auch anrufen müssen. Bin ich der Meinung.

Andrea2009  23.04.2016, 09:36
@Kathrina244

Das ist ja echt krass! In DIESEM Fall würde ich die Dame wirklich anzeigen.

Flintsch  23.04.2016, 09:27

Das grenzt nicht nur an Körperverletzung, das ist eine.

Natürlich darf der Lehrer keine auch irgendwelche Pillen und Schlaftablette an Kinder verteilen, das geht gar nicht, das musst du auf alle Fälle der Schulleitung melden. Niemand weiß was in diesen Tabletten drin ist, das darf er nicht.

Wenn die Lehrerin das von dem Asthma wußte, hätte sie es nicht tun sollen, bzw. dürfen!

Laß dir vom Arzt eine Bescheinigung geben, daß es davon kommen kann u. leg ihr das vor, bzw. der Schulleitung!