Darf ein Psychiater eine volljährige Person zwingen Medikamente, von ihm verschrieben, zu nehmen?

12 Antworten

Nein kann er nicht. Aber er kann sich einen Beschluss besorgen die Person einzusperren wenn sie ohne die Medikamente eine Gefahr für sich oder andere darstellt.

Natürlich kann er bei Nichtbefolgung auch die Behandlung generell abbrechen.

Zwingen kann er niemanden dazu, er kann dann aber die weitere Behandlung ablehnen.

Schmunzelkatze 
Beitragsersteller
 16.02.2018, 15:11

Naja aber Chemie zu sich nehmen ist ja nicht gerade gesund

Artus01  16.02.2018, 15:21
@Schmunzelkatze

Man kann sich von zwei Übeln dann das kleinste aussuchen.

Das muß aber jeder für sich selber entscheiden, sofern er noch dazu in der Lage ist.

Schmunzelkatze 
Beitragsersteller
 16.02.2018, 16:33
@Artus01

Und ggf nimmt man von den Medikamenten zu und hat viele Nebenwirkungen. Ich finde nicht, dass ich Medikamente brauche!

Artus01  16.02.2018, 17:54
@Schmunzelkatze

Dann nimm eben keine und such Dir einen anderen Arzt.

In aller Regel ist ein volljähriger Patient nicht dazu verpflichtet, sich behandeln zu lassen oder eine medizinische Behandlung hinzunehmen. Das ist alleine seine eigene Entscheidung.

Ich weiß nicht, wie es sich mit Behandlungen infolge einer Zwangseinweisung in die Psychiatrie verhält.

Wenn ein Patient unter gesetzlicher Betreuung in Gesundheitsfragen steht, entscheidet der gesetzliche Betreuer über die medizinische Behandlung, ähnlich wie die Eltern bei einem minderjährigen Kind. Es muss aber im Sinne des Interesses des Betreuten entschieden werden.

Das kommt nun drauf an:

In einer Klinik (wenn ja: freiwillig dort oder zwangseingewiesen) oder außerhalb?

Er kann der Person mit Konsequenzen drohen z.B. dann nicht mehr zusammen zu arbeiten oder das er einen zwangseinweisen lässt, wenn man ohne eine Gefahr für sich oder andere ist.

Wenn zudem festgestellt wurde, dass man nicht für sich selber sorgen kann und es einen Betreuer gibt, kann der einen so gesehen wirklich zwingen.

Nur wenn von dieser eine Gefahr ausgeht. (Entweder gegenueber sich selbst oder anderen)

p.s. oder falls entschieden wird, dass diese Person nicht in der Lage ist, zu entscheiden.......